Yoshimitzu schrieb am 02.07.2023:Ist wurscht ob 110 oder 112.
Nur nochmal zur Info. Ich bin von Berufswegen her Teil des Rettungswesens und deshalb eine Bitte: Lieber einmal mehr anrufen als einmal zu wenig. Wenn es nicht ein bewusster (!) Fehlalarm ist, wird euch niemand den Kopf abreißen oder eine Rechnung schreiben. Dafür sind Polizei/Rettungsdienst da.
110: Bei strafbaren Handlungen, Unfallaufnahme
112: Immer wenn Leib und Leben in Gefahr ist, bei Unfall mit Personenschaden, Feuer, Bergung, Befreiung
116117: Bei
nicht lebensbedrohlichen, medizinischen Notfällen z.B. Krankheit
Tipp: Wenn z.B. bei einem Verkehrsunfall Personen in Gefahr/schwer verletzt sind, zuerst die 112 anrufen, um die Retter als erstes auf den Weg zu bringen. Personenrettung hat immer vor Verkehrsregelung Vorrang. Die Feuerwehr alarmiert dann auch die Polizei. Umgekehrt über die 110 geht wertvolle Zeit verloren, wenn die Polizei die Feuerwehr mitalarmieren muß. Außerdem kann die Feuerwehr dann auch entsprechende Rückfragen zur Lage stellen und geeignete Rettungsmittel auswählen.