@Frau.N.Zimmer Wirst du jetzt albern? Ich fragte in meiner imens charmanten art und weise nach, ob eine zweckgebundenheit ausschließt, dass diese (oder andere) zweckgebundene kleidungsstücke nicht auch simple modeerscheinungen sein können, sondern zwingend zweckgebunden getragen werden müssen? Anscheinend konnte sich dies der user nicht vorstellen, daher mein liebevolles nachfragen.
Frau.N.Zimmer schrieb:Zweckgebunden bedeutet doch " Im Sinne des Erfinders" und nicht " Verbot für alle Nichtradler"
Zweckgebunden beduetet, dass dies nur zu gesetzlich oder vertraglich festgelegten zwecken genuzt werden kann. Die nutzung des gegenstandes wäre an einen
zweck gebunden.
martenot schrieb:Ich meinte damit, dass Kleidungsstücke wie Radlerhosen zu einem bestimmten Zweck entworfen und entwickelt worden sind, und es wohl bis auf weiteres nicht aus der Mode kommt, sie zumindest zum vorgesehenen Zweck anzuziehen.
Das stimmt so nicht ganz. Auf rad(sport)hosen trifft dies zu, radlerhosen sind aber keine sporthosen sondern im grunde kruze leggings, die dem schnitt der rad(sport)hosen nachempfunden sind. Umgangssprachlich schmeißt man das nur alles in einen topf, letzlich sind (am poppes gepolsterte) radsporthosen aber keine radlerhosen.
martenot schrieb:Wobei Radlerhosen wahrscheinlich häufiger zum Radeln angezogen werden als Jogginghosen zum Joggen, oder?
Ich fürchte, dass die (ungepolsterte) radlerhose sogar öfter zum joggen genuzt wird, als die jogginghose.