@WalterAnschiss Lebenslänglich bedeutet, vorausgesetzt, es besteht keine besondere Schwere der Tat, d.h. anschliessende Sicherungsverwahrung, in der BRD meist 15 Jahre.
"Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit. Nach frühestens 15 Haftjahren kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, in diesem Fall dauert die Bewährungszeit 5 Jahre (§ 57a StGB). Am 31. März 2017 befanden sich in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 51.643 Personen im Strafvollzug (48.609 Männer und 3034 Frauen), davon waren 1831 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt (1720 Männer und 111 Frauen) und 561 in Sicherungsverwahrung (560 Männer und eine Frau). Die Sicherungsverwahrung ist keine Freiheitsstrafe, sondern eine Maßregel der Besserung und Sicherung. Sie kann jedoch für den Verurteilten einen lebenslangen Freiheitsentzug bedeuten."
Quelle:
Wikipedia: Lebenslange Freiheitsstrafe Tot ist man deutlich länger.
Möchte jemand die Todesstrafe als humaner darstellen?