Katori schrieb am 20.03.2017:Lebendfütterung ist doch auch gesetzlich verboten.
Ja und nein. §17 und §18 des Tierschutzgesetzes formulieren es so:
"Ohne einen vernünftigen Grund darf kein Wirbeltier getötet, ohne vernünftigen Grund darf ihm kein Leiden zugeführt werden."
Im selben Gesetz, §2, steht aber auch:
"Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen."
...Da einige Tiere nur Lebendfutter fressen und die Haltung dieser Tiere nicht verboten ist, gehe ich davon aus, dass Lebendfütterung hier nicht verboten sein wird. Aber die Gesetze formulieren hier mal wieder nichts klipp und klar und entschieden wird wohl im Einzelfall vor Gericht.