Wie viele Parteien sollten im Bundestag sitzen?
27.07.2014 um 13:52Ich lese hier , was ihr so geschrieben habt und muss dazu etwas sagen.
Ihr habt oft Parteien genannt, als Beispiel dafür, wer alles in den Bundestag reinkommen kann und was das für Folgen hat. Mir geht es hauptsächlich um die Anzahl der Parteien, nicht um die Parteien selbst bzw. deren Politik. Da wir in Deutschland sowieso nur demokratische Parteien haben, was gesetztlich vorgeschrieben ist, ist die Gefahr einer Diktatur ziemlich gering. Im Gegensatz zu früher, als es Parteien gab, die von Anfang an eine Diktatur wollten.
Die Europawahl hat ja auch gezeigt, das trotz fehlender 5% Hürde die meisten Leute sowieso die Parteien wählten, die im Bundestag saßen. Und von den jetzigen kleinen Parteien haben die meisten doch sowieso nur Stammwähler und würden selbst ohne 5% Hürde bei der Bundestagswahl nicht viel mehr Stimmen bekommen.
Selbst wenn eine extreme Partei alle Sitze gewinnen würde, könnte sie nicht einfache alles ändern, da z.B. Grundrechte nicht änderbar sind.
Aufhebung von Grundrechten durch Verfassungsänderung
Von der Einschränkung eines Grundrechtes durch Gesetz ist die Frage zu unterscheiden, ob Grundrechte im Wege der Verfassungsänderung beseitigt werden können.
Da eine Verfassungsänderung grundsätzlich zulässig ist, könnte ein solches Vorhaben nur an der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG scheitern. Diese schützt aber unmittelbar nur die Artikel 1 und (nicht: bis) 20 vor Änderungen. Allerdings werden Grundrechte auch als Derivat der Menschenwürde (Art. 1 GG) definiert und genießen damit einen gewissen Ewigkeitsschutz, soweit ihr „Menschenwürdekern“ betroffen ist. Andere Grundrechte sind für eine demokratische Regierungsform unerlässlich und damit über das Demokratieprinzip geschützt, jedoch in ihrer Ausgestaltung abänderbar. Schließlich bekennt sich Art. 1 Abs. 3 GG, der von der Ewigkeitsgarantie erfasst wird, zu Grundrechten „als unmittelbar geltendes Recht“, sodass es zumindest überhaupt Grundrechte geben muss. Damit sind der Aufhebung von Grundrechten durch Verfassungsänderung enge Grenzen gezogen.
Wikipedia: Grundrechte (Deutschland)
Ihr habt oft Parteien genannt, als Beispiel dafür, wer alles in den Bundestag reinkommen kann und was das für Folgen hat. Mir geht es hauptsächlich um die Anzahl der Parteien, nicht um die Parteien selbst bzw. deren Politik. Da wir in Deutschland sowieso nur demokratische Parteien haben, was gesetztlich vorgeschrieben ist, ist die Gefahr einer Diktatur ziemlich gering. Im Gegensatz zu früher, als es Parteien gab, die von Anfang an eine Diktatur wollten.
Die Europawahl hat ja auch gezeigt, das trotz fehlender 5% Hürde die meisten Leute sowieso die Parteien wählten, die im Bundestag saßen. Und von den jetzigen kleinen Parteien haben die meisten doch sowieso nur Stammwähler und würden selbst ohne 5% Hürde bei der Bundestagswahl nicht viel mehr Stimmen bekommen.
Selbst wenn eine extreme Partei alle Sitze gewinnen würde, könnte sie nicht einfache alles ändern, da z.B. Grundrechte nicht änderbar sind.
Aufhebung von Grundrechten durch Verfassungsänderung
Von der Einschränkung eines Grundrechtes durch Gesetz ist die Frage zu unterscheiden, ob Grundrechte im Wege der Verfassungsänderung beseitigt werden können.
Da eine Verfassungsänderung grundsätzlich zulässig ist, könnte ein solches Vorhaben nur an der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG scheitern. Diese schützt aber unmittelbar nur die Artikel 1 und (nicht: bis) 20 vor Änderungen. Allerdings werden Grundrechte auch als Derivat der Menschenwürde (Art. 1 GG) definiert und genießen damit einen gewissen Ewigkeitsschutz, soweit ihr „Menschenwürdekern“ betroffen ist. Andere Grundrechte sind für eine demokratische Regierungsform unerlässlich und damit über das Demokratieprinzip geschützt, jedoch in ihrer Ausgestaltung abänderbar. Schließlich bekennt sich Art. 1 Abs. 3 GG, der von der Ewigkeitsgarantie erfasst wird, zu Grundrechten „als unmittelbar geltendes Recht“, sodass es zumindest überhaupt Grundrechte geben muss. Damit sind der Aufhebung von Grundrechten durch Verfassungsänderung enge Grenzen gezogen.
Wikipedia: Grundrechte (Deutschland)