@Aldaris
Vor 6 Semestern? :D
Bei mir war das vor knapp 20 Jahren. Mir dünkt ich bin der etwas Ältere von uns beiden ^^

@dog
Zitat von dogdog schrieb:Mein Anschluss war so abgeschlossen, das er auf einer alten Technik mit meinem alten Router laufen sollte.
Also kein Fehler vorhanden, kein Grund für einen Rücktritt.
Zitat von dogdog schrieb:Dann sagten die mir, so einen alten Anschluss verlegen die nicht mehr und das ich den neuen Router kaufen müßte.
Das ist natürlich etwas blöd. Denn hierbei handelt es sich ja wohl um eine falsche Aussage von denen. Ergo hättest du hier einen Rücktrittsgrund wegen Falschberatung.
Zitat von dogdog schrieb:Somit lief mein Anschluss auf irgendwas hoch modernem.
Dann haben die sich wohl doch entschieden, dass die meinen alten Router wieder aktivieren wollen und somit auch den alten Anschluss freischalten wollen.
Dann haben die wohl in der Fernwartung irgendwas herumgemurkst mit dem Ergebnis dass dein neuer Router nicht mehr funzt.

Ich würde folgendes tun:
Erhebe schriftlich Einspruch und widerrufe den Kauf des neuen Routers. (Per Einschreiben!)
Begründung: Kauf erfolgte aufgrund einer Falschberatung.
Schreib denen auch gleich dass du weder INet noch Telefon hast und du den neuen Router somit gar nicht verwenden kannst.
Lass den Techniker kommen damit dein alter Router wieder läuft und gib ihm den Neuen gleich mit (dann können die nicht behaupten du hättest das Ding nicht zurückgeschickt)
So müsstest du nach dem ganzen Ärger zumindest dein schönes Geld für den neuen Router wieder bekommen.