horusfalk3 schrieb:Selbst das stimmt noch nicht ganz. Bei einer geringfügigen Menge KANN (!) das Verfahren fallen gelassen werden. Einen Anspruch darauf hast du aber nicht. Es kann also durchaus passieren, dass du mit 1g verurteilt wirst. Die geringfügige Menge (ist glaube ich nicht der juristische Begriff) ist übrigens von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Nix anderes bezüglich der Ahndung habe ich doch geschrieben !
Es wird, auch wenn das Verfahren eingestellt wird, ein Vermerk an das Landratsamt
weitergeleitet. Der steht so sicher - wie das Amen in der Kirche - in deiner Akte .
Was die Höchstmenge betrifft, mit der das Gericht nach eigenem Ermessen das
Verfahren einstellt oder nicht, die ist - wie du schon sagtest - natürlich in jedem
Bundesland verschieden. Da widerspreche ich dir nicht. Das habe ich jetzt mal nur
weggelassen, weil es für den Eintrag beim Landratsamt unerheblich ist.
Dies gilt aber natürlich nur für Stoffe mit denen man auffällig wurde, die in die Liste
des BTMGs und der verschreibungspflichtigen Substanzen die nicht Verkehrsfähig sind,
aufgenommen wurde.
Das ist genau der Punkt, bei dem die Hersteller solcher Mittelchen ansetzen.
Downlord hat es schon angeführt. In dem Gemisch sind ausschließlich legale Kräuterchen
drin, die jedoch mit einem künstlichen THC-Derivat angereichert wurden.
Es wurde quasi ein derivatisiertes (modifiziertes) THC hergestellt, das nach der chem.
Formel durch das BTMG nicht abgedeckt ist und somit legal ist.
Das Problem an diesen modifizierten THC-Verbindungen ist aber, daß sie eben nicht
genau wie das natürliche THC aus normal angebauten Cannabispflanzen wirken.
Dazu kommt noch, daß diese modifizierte THC-Verbindungen tatsächlich eine
gravierend höhere Toxizität als das natürliche THC gegenüber dem Metabolismus aufweiset.
Die Toxizität verstärkt sich durch die Kräuterchen, die in der Grundmischung sind, welche
ja nur das Basismaterial darstellt, welches lediglich als reiner Trägerstoff für das modifizierte THC
dient.
Da kann ich auch nur sagen - wenn es denn schon sein muß, dann raucht lieber echtes Gras
und nicht diesen künstlichen Dreck ! Aber selbst bei der Beschaffung von echtem Gras kann
man so manche Überaschung erleben, wie ich selber immer wieder festellen mußte,
als ich bis vor ein paar Jahren noch beschlagnahmte Drogen für die Staatsanwaltschaft
analysiert habe. Von den harten Drogen wollen wir mal garnicht erst reden.