Kongo_Otto schrieb:Außerdem bekommst du für ein paar Gramm keine Strafe.
Zwischen 6-15 Gramm (je nach Bundesland) wird der Eigenbedarf nicht strafrechtlich verfolgt.
Keine Strafe ist da relativ....
Zumindest wirst Du nicht verurteilt.
ABER:
Wenn Du volljährig bist, dann wird der BTMG-Verstoß (auch wenn er nicht bestraft wurde)
an das Landratsamt weitergelitet. Die melden sich bei Dir und dein Führerschein ist
erstmal weg. Dann darfst längere Zeit ein paar Drogenscreenings machen und mit denen
dann zur MPU antanzen, wenn du die Pappe wieder haben willst.
Bist Du minderjährig, dann geht dieser Eintrag ebenso ans Landratsamt, wird dort
intern jedoch ans Jugendamt weitergeleitet und landet dort auch in deiner Akte.
Dann, wenn du volljährig bist und den Führerschein machen willst, dann haben die den Eintrag
von damals vom Jugendamt und es wird ebenfalls eine MPU fällig, wenn du
den Führerschein haben willst.
Von wegen und so - absolut straffrei !
;)