Dr. Iris Ertan
Fachärztin (ehem. stud. jur.)
11.02.2010, 09:36 Uhr
Vielleicht noch eine kleine Ergänzung zum Bergriff "unsachgemäß".
Die Verabreichung des Medikamentes Propofol war sicher technisch korrekt und möglicherweise auch noch in der Dosierung vertretbar, sie war nur nicht indiziert. Indikationen für Propofol sind Kurznarkosen oder auch die Aufrechterhaltung eines künstlichen Komas auf der Intensivstation.
Für den beabsichtigten Zweck (Einschlafhilfe) war Propofol also das falsche Medikament. Ob dies nun als einfacher Fehler oder aber grober Kunstfehler (mit nachfolgender Beweislastumkehr) zu werten wäre, kann dahingestellt bleiben. Denn der eigentliche Fehler des Arztes war die dann zwingend notwendige kontinuierliche Überwachung des "Patienten", die er unterlassen hat. Somit liegt auf jeden Fall ein grober Fehler vor, und Murray wird es nicht gelingen zu beweisen, dass Michael Jackson auch ohne die (nicht indizierte) Gabe von Propofol gestorben wäre oder aber der Tod durch diesen Cocktail für einen Arzt völlig unvorhersehbar war.
Also m.E. eindeutig fahrlässige Tötung. Vorsatz zur Tötung bestand sicher nicht (diese Anklage wollten die Angehörigen durchsetzen).
Margo
12.02.2010, 13:16 Uhr
Es wäre sehr nett, wenn mir hier jemand dabei helfen könnte, den Autopsie-Bericht von MJ besser verstehen zu können....
Da bin ich der Meinung, dass sich durch die Übersetzung in den Medien viele Differenzen in der Berichterstattung ergeben haben.
Leider verfüge ich nicht über ein fundiertes Fachwissen, vieles erscheint mir unvorstellbar, würde sich vermutlich aufklären, wenn der medizinsche Hintergrund, ein wenig verständlich gemacht werden könnte.
Im Autopsie-Bericht stand MJ hatte u. a.
* • Katheter in beiden Arterien der Oberschenkel
• Zugang für eine Injektion an der Halsvene
sind das kleine Shunts, die weder, die Beweglichkeit beeinträchtigen noch für Jedermann sofort sichtbar sind ?
Warum könnten sie gelegt worden sein, nach welcher Zeit wird ein Dauerzugang ausgetauscht ?
Für etwas Klarheit, bin ich dankbar,
Margo
* das habe ich bei Bild.de entnommen
http://www.bild.de/BILD/unterhaltung/leute/2010/02/10/tod-von-michael-jackson/der-autopsiebericht-aus-der-gerichtsmedizin.html (Archiv-Version vom 13.02.2010)Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg
VRiOLG
13.02.2010, 13:56 Uhr
Da kann ich leider nicht weiterhelfen. Aber ich hoffe, dass "unsere Medizinerin" Frau Dr. Ertan demnächst im Blog wieder vorbeischaut und sich den Fragen annimmt.