@navi12.0Schau mal bei Leasingmarkt.de (Ich hoffe, das zählt nicht als Werbung).
Da listen Händler ihre aktuellen Leasingangebote auf. Diese Angebote kommen dadurch zustande, dass Hersteller immer wieder bestimmte Modelle subventionieren, um die Absatzzahlen zu erhöhen.
Eine gute Richtschnur ist der Leasingfaktor. Dieser berechnet sich folgendermaßen:
Leasingrate geteilt durch Bruttolistenpreis mal 100.
Alles unter 1,00 ist grundsätzlich ein gutes Angebot.
Man sollte zuallererst beachten, dass es zwei Arten des Leasing gibt: Restwertleasing und Kilometerleasing. Kilometerleasing wirs heutzutage aus gutem Grund kaum noch angeboten. Hierbei wird vor Beginn des Vertrages ein Restwert des Fahrzeugs festgelegt, den das Fahrzeug nach Ablauf des Leasingvertrages voraussichtlich haben wird. Anhand dieses Restwertes berechnet sich dann die Rate. Diese Art des Leasings hat zu vielen, auch juristischen, Konflikten geführt, da der vorausberechnete Restwert häufig über dem tatsächlichen lag und für die Differenz der Leasingnehmer aufkommen musste.
Deswegen wird heute fast ausschließlich mit dem Kilometerleasing gearbeitet. Hier wird eine jährliche Kilometerleistung vereinbart. Liegt man darüber oder darunter, muss man die Mehrkilometer bezahlen und bekommt Minderkilometer erstattet, in beiden Fällen gibt es aber eine Toleranz von 2.500 Kilometern.
Das Fahrzeug ist in einem dem "Alter entsprechenden Zustand" zurückzugeben. Das schließt kleinere Gebrauchsspuren wie Kratzer, etc. mit ein. Wenn diese aber über das Maß normaler Nutzung hinausgehen, muss man nach Leasingende dafür aufkommen. Man erkennt an meiner Formulierung, diese nicht definierte Formulierung führt zu Verhandlungen mit dem Händler, was man als "normale Gebrauchsspuren" betrachten kann. In der Praxis zeigen sich die Autohäuser sehr kulant, wenn man nach Leasingende direkt einen neuen Leasingvertrag abschließt.
@GeisonikDas ist korrekt, dass man nach Ablauf keinen Gegenwert hat. Deswegen muss man kalkulieren, was sich für einen selbst mehr lohnt. Wenn sich nach einigen Jahren die Reparaturen häufen, wird der Sachwert auch immer mehr aufgefressen.
Bei einem Unfall muss man unterscheiden. Ist der Unfall fremdverschuldet, haftet die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auch für die Wertminderung. Ist es ein Eigenverschulden, kommt man selbst dafür auf. Das würde ich aber nicht als leasingspezifischen Nachteil sehen, da man auch bei einem eigenen Fahrzeug den Wertverlust durch einen Unfall tragen muss.
Wenn man den Innenraum beschädigt oder verschmutzt (siehe oben "übliche Gebrauchsspuren") wird man dafür unter Umständen auch aufkommen müssen.