http://www.drjunge.de/pdf/propofol_03.ger_web.pdf (Archiv-Version vom 15.07.2010)Ich gebe zu ein sehr fachlicher Link der für Laien schwer zu verstehen ist, aber man untersucht Propofol post mortem also im Urin ( leider entleert sich häufig die Blase bei Verstorbenen...) und auch in den Haaren, bei längerfristigem Missbrauch.
Selber kann man sich tötliche Dosen gar nicht geben da man längst schläft bevor man die Menge drin hätte die tötlich wirkt.
In den einen beschriebenen Fall ist von 20 Ampullen mit je 20 ml die Rede....
Ich glaube ja nicht an diese komischen Vorfälle im Haus am Carolwood Drive, aber wenn Michael Jackson dort von Murray Propofol bekommen hätte, hätte er längst geschlafen....wenn Murray dann eine Ampulle nach der anderen weitergespritzt hätte, dann in der Absicht ihn zu töten.
Bei "normalen " Dosierungen kann es Atemstillständen kommen die selten länger sind als 3 Minuten....also durch eine Sauerstoffbeatmung schnell zu behandeln ohne Folgen.
Vor gaaaanz langer zeit hatte ich auch einmal einen Link eingestellt wie man Propofol legert und was noch zu beachten ist.
Propofol muss zwischen 4 und 22 Grad gelagert werden, also im Kühlschrank, besonders im warem LA.
Eine angefangene Ampulle muss nach 6 Stunden entsorgt werden da die Gefahr der Verkeimung besteht.
Hier der Link.....er kommt aus der Tiermedizin, aber das Handling ist ja gleich und wenn Ihr links anklickt gibt es viele Hinweise über Wirkungsweise u.s.w.
http://www.vetpharm.uzh.ch/reloader.htm?wir/00000207/8548_02.htm?wir/00000207/8548_00.htmTrotz allem glaube ich auch nicht das ein Arzt dazu berechtigt ist die Todesursache als Mord anzugeben. Er kann nur unnatürliche Todesursache bescheinigen.
Ganz ausgeschlossen wäre es ja auch nicht das sich jemand doch eine so grosse Menge veranreicht....er muss sich nur einen Zugang legen und die grosse Menge per Infusion laufen lassen....dann wäre es auch eine unnätürliche Todesursache, aber kein Mord.
Bis zu einer richterlichen Verurteilung ist es höchstens ein Mordverdacht ! Wie oft wird im TV von Prozessen berichtet in denen es eigentlich völlig klar ist das der Beschuldigte wirklich schuldig ist und doch wird in der Berichterstattung immer wieder gesagt, es besteht der Verdacht....auch bei dem Amokschützen im letzten Jahr....da gabe es zwar keinen prozess mehr, aber es wurde immer wieder vom Verdacht gesprochen, obwohl es eigentlich keinen Zweifel gab.
Aber so ist es und da schreibt kein Arzt Mord in den Totenschein....das unterliegt nicht seinem Kompetenzbereich sich in sofern zu äussern.