Was geht euch gerade durch den Kopf?
13.10.2018 um 07:47*yawn* wie langweilig
Ja natürlich mein Schnurzelpurzel :lv:der_wicht schrieb:@ahri liebt mich?
Wie meinen? Sie ist ja wieder abgeblitzt (der Richter machte aber wohl sein Bedauern offenkundig), ich nehme an, sie wird weitermachenDEFacTo schrieb:da hast du absolut recht, gibts schon einen richterspruch dazu?
Nur weil du kein Geld in die Hand nimmst kostet es trotzdem was oder hast du nie SV Beiträge bezahlt?Mailaika schrieb:eigentlich doch
Es ist aber ein Unterschied, ob es vorab regelmäßig für die Kasse abgezogen wird, oder ob man es direkt aus der eigenen Tasche zahltKFB schrieb:Nur weil du kein Geld in die Hand nimmst kostet es trotzdem was
Das haben wir ja schon geklärt, unter bestimmten Umständen zahlt die Kasse, in der Regel eher nicht.KFB schrieb:Gibt auch Kassen, wo du selbst zahlen musst, sei es nur anteilig
Kindergärtnerinnen sind keine Psychologen, obwohl sich manch eine so aufspielen mag.Pony2.4 schrieb:Der Kindergarten sagt, dass mein Kind auffällig ist :(
Unterschreib ich!Kältezeit schrieb:Lass dich nicht verrückt machen. "Auffällig" ist in diesem Alter noch garnichts!
WTF???Kältezeit schrieb:Da frag ich mich, was nehmen sich diese Hilfskräfte überhaupt raus?
Sollen lieber weiter Ärsche abwischen, als Diagnosen zu stellen.
Hahahaha...ich hab’s leider noch nicht finden können und habe beim googeln danach die Leidensgeschichte eines jungen Mannes gefunden, die mich zum ersten Schmunzeln an diesem erkälteten Vormittag verleitet hat. Wie blöd manche sind!Kältezeit schrieb:Muss man haben. :D
ich hatte nicht mitbekommen, dass die ärztin auch in dieser instanz gescheitert ist.KFB schrieb: DeFacto schrieb:
da hast du absolut recht, gibts schon einen richterspruch dazu?
Wie meinen? Sie ist ja wieder abgeblitzt (der Richter machte aber wohl sein Bedauern offenkundig), ich nehme an, sie wird weitermachen
Vor Gericht hat die Ärztin Kristina Hänel am Freitag eine Niederlage erlitten, politisch geht die Debatte um den Abtreibungsparagrafen 219 allerdings weiter.
Das Landgericht Gießen wies die Berufung zum umstrittenen Urteil gegen Hänel ab. Die Allgemeinmedizinerin hatte Berufung gegen ein Urteil des Gießener Amtsgerichts eingelegt, das sie vor knapp einem Jahr zu 6000 Euro Strafe verurteilt hatte. Hänel werbe demnach auf ihrer Homepage für Schwangerschaftsabbrüche. Das verstoße gegen den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs: Er verbietet das öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen.
Hänel selbst forderte im Anschluss an das Urteil vor Journalisten eine Gesetzesänderung. Zu allem ließen sich in der heutigen Zeit Informationen finden - nur keine sachlichen Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch. „Ich stehe hier für die vielen, vielen Tausend Frauen, die betroffen sind”, sagte Hänel. Zudem müsse die Kriminalisierung der Ärzte aufhören.
Das Statistische Bundesamt hat im vergangenen Jahr 101 209 Schwangerschaftsabbrüche registriert. Knapp 80 Prozent wurden in einer Gynäkologischen Praxis oder einem OP-Zentrum vorgenommen. Vor 20 Jahren lag der Anteil der Eingriffe in Krankenhäusern noch bei etwa 35 Prozent.
Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (SPD) plädierte am Freitag für eine Reform des Paragrafen. „Wenn Frauen in so einer schwierigen Situation sind - und das ist eine extreme Ausnahmesituation - dann brauchen sie Beratung, Information und Unterstützung”, sagte Giffey. „Das darf man ihnen nicht verwehren.” Es gehe um Information, nicht um Werbung. Den Ärzten müsse Rechtssicherheit gegeben werden.
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe noch vor der Gerichtsentscheidung, sie sei optimistisch, dass „noch in diesem Herbst” eine Lösung in der Koalition über den umstrittenen Paragrafen gefunden werde.