@Kältezeit Ja, können. Dazu muss man sich eine geraume Zeit benehmen und dann beantragen. Geraume Zeit heißt in der Regel 1 Jahr ohne Verwarnungen und Sperren. Können durchaus mal kulanter und mal weniger kulant sein. Kommt auf die Umstände der Sanktionen und das übrige Verhalten an
Dann wird das wohl nichts, ich finde ja ihr solltet die Eier haben, eure (oder die der Vorgänger) Fehler selbst zu erkennen und rückgängig zu machen, ohne dass man euch darauf aufmerksam macht ;)
@insideman Nope. Du willst etwas? Du solltest es einfordern. Fehler bezweifle ich mal, ohne mir irgendwas anzusehen, bevor Du das nach als Recht geben deuten willst :D