@trollinger Mal unabhängig davon:
"angeblich" ist die polizei ja nur ein eingetragenes warenzeichen.
grund:
kein friedensvertrag mit den achsenmächten,und keine verfassung der brd.
und vielen weiteren Internet-Weisheiten was gerade das neue Messerrecht / bzw. das Führen von Einhandmessern in der Öffentlichkeit betrifft:
1.) Das Führen ist grundsätzlich erstmal verboten
2.) der Polizist vor Ort ist der erste Entscheidungsträger ob ein sog. " berechtigtes Interesse" vor liegt oder nicht - in der Theorie. Nur wirst du kaum einen deutschen Polizisten finden der diese Verantwortung auf sich nimmt. Also wird er auf Nummer sicher gehen und dir in jeden Falle das Messer abnehmen - das Recht dazu hat er auf Grund von § 42 A
3.) Ein uneingeschränktes "berechtiges Interesse" wird dir ohne weiteres kaum eine Ordnungsbehörde ausstellen. Sie haben Angst das diese Beispiele dann Schule machen - allenfalls eine eingeschränkte Führungserlaubnis wirst du bekommen - wenn dein nachgewiesenes " berechtigtes Interesse" Hand und Fuß hat. ( z.B. du brauchst das Messer im Job und es muß aus logisch nachvollziehbaren Gründen ein EINHANDMESSER sein )
4.) Ist es eine Ermessensfrage des Polizisten - ob er aus der Sicherstellung/Beschlagnahme eine Ordnungswidrigkeit macht oder ein Strafverfahren daraus wird. Entscheidend sind die Umstände der Sicherstellung.( bist du in eine Schlägerei involviert und sie finden so ein Teil bei dir wird es eng )
5.) Mag sein, das es in diversen Bundesländern lockerer gehandhabt wird. Dennoch: Bist du erstmal damit aufgefallen haben sie dich wegen diesen Scheizz im Rechner - ich weiß nicht ob es DAS wert ist - ein einfaches Taschenmesser mit Fingernagelnut in der Klinge tut es auch.
Im Internet kursiert das Gerücht das sog. Rettungsmesser vom Führungsverbot ausgenommen sind.
Das stimmt - Solange sie kein einziges Kriterium eines Einhandmessers folgend der Beschreibung unter § 42 A erfüllen. Ist nur ein Kriterium erfüllt greift das Führungsverbot.
Was gehen würde wäre ein feststehendes Rettungsmesser mit einer Klingenlänge UNTER 12 cm.
Aber wer will schon mir so einem sperrigen Teil im Alltag rum laufen.
Wie schizophren das Ganze ist sieht man ja daran das man selbst bei Aldi und Co die Dinger kaufen kann - besitzen darfst du sie NOCH - tragen und benützen in der Öffentlichkeit stellt im harmlosesten Fall eine Ordnungswidrigkeit dar und kann da schon mit einem empfindlichen Bußgeld belegt werden. ( Umstände, oder im Wiederholungsfall >>> Rechner >>> Polizei )