Der (Taschen)messer Thread
05.12.2013 um 14:16@blutfeder
Sorry - stimmt nicht. Lies das bundesweit einheitliche Waffengesetz mal genau durch - Stockdegen gehören zu sog. "Anscheinwaffen" und deren BESITZ ist verboten - ebenso der Besitz von Schlagringen, egal in welcher Form.
Wenn du auf einem Mittelaltermarkt mit einem Stockdegen rum latscht läufst du auf sehr dünnen Eis. Da nützt dir auch das mit dem " Brauchtumspflege" nichts.
Stockdegen und auch die Varianten mit kürzeren Klingen sind wie andere als Alltagsgegenstände getarnte Waffen in Deutschland durch das Waffengesetz als verbotene Gegenstände eingestuft, deren Besitz und Führen verboten und strafbewehrt ist.[3] Auch in der Schweiz und in Österreich sind Stockdegen verboten.
wiki
Als verbotene Gegenstände werden in Deutschland Waffen und Munition bezeichnet, die laut der Anlage 2 des § 2 Abs. 2 bis 4 Waffengesetz (sog. Waffenliste) als „Verboten zum Umgang“ definiert werden.
Dazu gehören:
vollautomatische Schusswaffen (z. B. Maschinenpistolen und Maschinengewehre)
als andere Gegenstände getarnte Waffen (z. B. Stockdegen)
Zielbeleuchtung (z. B. Laserpointer, sofern an einer Waffe montiert oder mit Montagevorrichtung versehen)
Nunchakus
Schlagringe
Wurfsterne
Butterflymesser
Molotowcocktails
nicht zugelassene Reizstoffsprühgeräte und Elektroschockgeräte
Unterkaliber-Treibspiegelgeschosse
Leuchtspur- und Hartkerngeschosse
Sorry - stimmt nicht. Lies das bundesweit einheitliche Waffengesetz mal genau durch - Stockdegen gehören zu sog. "Anscheinwaffen" und deren BESITZ ist verboten - ebenso der Besitz von Schlagringen, egal in welcher Form.
Wenn du auf einem Mittelaltermarkt mit einem Stockdegen rum latscht läufst du auf sehr dünnen Eis. Da nützt dir auch das mit dem " Brauchtumspflege" nichts.
Stockdegen und auch die Varianten mit kürzeren Klingen sind wie andere als Alltagsgegenstände getarnte Waffen in Deutschland durch das Waffengesetz als verbotene Gegenstände eingestuft, deren Besitz und Führen verboten und strafbewehrt ist.[3] Auch in der Schweiz und in Österreich sind Stockdegen verboten.
wiki
Als verbotene Gegenstände werden in Deutschland Waffen und Munition bezeichnet, die laut der Anlage 2 des § 2 Abs. 2 bis 4 Waffengesetz (sog. Waffenliste) als „Verboten zum Umgang“ definiert werden.
Dazu gehören:
vollautomatische Schusswaffen (z. B. Maschinenpistolen und Maschinengewehre)
als andere Gegenstände getarnte Waffen (z. B. Stockdegen)
Zielbeleuchtung (z. B. Laserpointer, sofern an einer Waffe montiert oder mit Montagevorrichtung versehen)
Nunchakus
Schlagringe
Wurfsterne
Butterflymesser
Molotowcocktails
nicht zugelassene Reizstoffsprühgeräte und Elektroschockgeräte
Unterkaliber-Treibspiegelgeschosse
Leuchtspur- und Hartkerngeschosse