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Rechtslage, wer hat recht?

53 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gericht, BAR, Anwalt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Rechtslage, wer hat recht?

20.10.2013 um 14:40
@Rätsler
"Von Notwehrprovokation spricht man, wenn der Angegriffene die Notwehrlage selbst provoziert hat. Bei absichtlicher Provokation (= Absichtsprovokation) kann der Angegriffene sich nicht auf die Notwehr berufen, da dies rechtmissbräuchlich wäre. Bei nicht absichtlicher aber vorwerfbarer Herbeiführung der Notwehrlage, muss sich der Angegriffene zunächst auf die reine Schutzwehr beschränken.."


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Rechtslage, wer hat recht?

20.10.2013 um 14:47
Letztlich wird im Falle einer Anzeige nur der Richter entscheiden.
Es war keine Absicht und sicher nicht gewollt dass der Barbesitzer
solche Verletzungen erlitt. Ich wurde von hinten angegriffen und habe mich
angemessen gewehrt. Dass der Barbesitzer mit dem Kopf auf den Boden geknallt ist dabei, dass war keine Absicht meinerseits. Ebensogut hätte ich bei mehr Druck gegen die Scheibe villeicht ein Auge verloren wenn die Scheibe gebrochen wäre.

Es wurde von beiden Seiten Fehler gemacht.
Ich hätte sicherlich nicht das Glas fallen lassen sollen und so eine Provokation beim Barbesitzer auslösen.

Er hätte mich nicht von hinten gleich angreifen dürfen.

Mehr kann ich dazu nichtmehr sagen.


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Rechtslage, wer hat recht?

20.10.2013 um 14:50
@Rätsler
dann würde ich das genauso wiederholen beim evtl. verfahren und ein Anwalt kann dir sowieso mehr helfen, als wir hier. alles gute!

@König_Rasta
ich glaube so was wie eine "Verhältnismäßigkeitsprüfung" bei Notwehr gibt es nicht..hmm
Glauben ist nicht Wissen..
aber wenn dir jemanden auf den Zeh steigt, mit Absicht, dann darfst Du ihn weg schubsen, das wäre wohl angemessen?
Erschießen eher weniger ^^


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