@Rätsler ich würde ebenfalls eine Bar, wo angeblich der Barbesitzer "auffällig" geworden ist, meiden. Geht doch in eine andere Bar? Warum werden in so einer Bar Gläser geschmissen?
;)ich könnte mir jedoch vorstellen, dass der Richter auch den Barbesitzer fragt
-warum er gezwungen war Dich in den Schwitzkasten zu nehmen etc.
Smithonian schrieb: das Notwehrrecht auch bei Eigentum.
-richtig, welche Situation erforderte Dich in den Schwitzkasten zu nehmen / in die Glasscheibe zu werfen
--->" Eine erforderliche Verteidigung ist die mildeste aller möglichen, die geeignet ist, den Angriff sicher und endgültig zu beenden."
ich denke dass jeder, der Fäuste/ Gewalt nutzt, muss auch Rede und Antwort stehen und beweisen können, dass es verhältnismäßig und rechtens war