So ein Besuchn muss eigentlich der Fremdenpolizei gemeldet werden, da der Verdacht nahe liegt, dass dieses Wesen nicht Staatsbürger eines EU-Staates ist und somit sich illegal auf dem Boden der EU befindet.
Dies ist definitiv kein Kavaliersdelikt, da durch die Anwesenheit in der BRD automatisch ein freier, ungehinderter Verkehr innerhalb von Schengenstaaten ermöglicht wird.
Auch muss man davon ausgehen, dass im Vorlauf zu diesem Besuch der Luftraum der BRD verletzt wurde.
Außerdem besteht der dringende Verdacht, dass durch dieses Wesen Viren und Bakterien eingeschleppt wurden, von welchen man nicht weiß, ob sie auch für Menschen gefährlich werden können. Dies nicht zu melden verstößt gegen mehrere Gesetze.
@slash.zero Beihilfe zu illegaler Einreise (Schlepper), Beihilfe zu Luftraumverletzung und Beihilfe zu biologischer Kontamination können mit mehreren Jahren Gefängnis bestraft werden.
Ergo: wenn du möchtest, dass deine Schilderungen von der Öffentlichkeit als wahr anerkannt werden, bringst du dich gleichzeitig in große Gefahr.