Darf man sich ein außerirdisches Raumschiff einfach aneignen?
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Darf man sich ein außerirdisches Raumschiff einfach aneignen?
13.06.2022 um 18:39Kephalopyr schrieb:oder bei einer einzelnen Person auf dessen Grundstück abgestürzt wäre und es niemand mitbekommen hätte...das wäre aber dann ein sehr kleines exemplar.
und das dürfte man sich in die schrankwand stellen - hat ja keiner mitbekommen.
die besatzung könnte man sich im vogelkäfig halten... oder so
Darf man sich ein außerirdisches Raumschiff einfach aneignen?
13.06.2022 um 20:34Ich würde mir eher Sorgen darum machen, das entsprechende außerirdische Recht zu brechen und von dort Konsequenzen auf mich zu ziehen. Nichtmal innerhalb Deutschlands schützt Unkenntnis eines Gesetzes vor Strafe. Das gilt dann sicher erst Recht für einen Kodex, der zur Einsichtnahme lange genug auf Alpha Centauri auslag.
Ansonsten würde ich Ufowrackteile nach deutschem Recht als herrenlose Sachen ansehen, jedenfalls wenn sie nach zwei, drei Wochen von keinem Alien aufgesammelt wurden und es sich erkennbar um Wrackteile handelt. Schrott, der herumliegt reicht m.E. für Dereliktion.
Ansonsten würde ich Ufowrackteile nach deutschem Recht als herrenlose Sachen ansehen, jedenfalls wenn sie nach zwei, drei Wochen von keinem Alien aufgesammelt wurden und es sich erkennbar um Wrackteile handelt. Schrott, der herumliegt reicht m.E. für Dereliktion.
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14.06.2022 um 10:39XAE schrieb:Das gilt dann sicher erst Recht für einen Kodex, der zur Einsichtnahme lange genug auf Alpha Centauri auslag.richtig!
selber schuld, wer da mal nicht kurz reingesehen hat.
XAE schrieb:Schrott, der herumliegtmit glück sogar irgendwas hochwertig noch nie dagewesenes.
Darf man sich ein außerirdisches Raumschiff einfach aneignen?
14.06.2022 um 12:52XAE schrieb:Ich würde mir eher Sorgen darum machen, das entsprechende außerirdische Recht zu brechen und von dort Konsequenzen auf mich zu ziehen. Nichtmal innerhalb Deutschlands schützt Unkenntnis eines Gesetzes vor Strafe. Das gilt dann sicher erst Recht für einen Kodex, der zur Einsichtnahme lange genug auf Alpha Centauri auslag.Dann müssten wir jedoch ganz schön primitive Lebensformen für jene da draußen sein, die über unseren Köpfen hinweg Gesetze entwerfen und verabschieden von denen wir nichts mitbekommen. Na ja wir glauben sicher beide nicht daran, dass da aktuell so etwas existiert, aber der Gedanke darum, wie man sich entsprechend verhalten würde, ist interessant. Es schadet nie sich mal selbst zu hinterfragen und solche Szenarien zu hinterfragen. Wenn irgendwann mal solch ein Fall eintreten könnte, ist man dann vielleicht halbwegs vorbereitet! :)
Verstecken könnten wir uns demnach vermutlich nicht. Möchte mir nicht ausmalen, was die Folgen sein könnten, würde man ganz bewusst ein extraterrestrisches Raumschiff verstecken wollen vor seinem Besitzer. Ergreift Derjenige dann Selbstjustiz, weil es dann doch keine außerirdischen Gesetze gäbe die gelten, oder pfeift er drauf? Bringt er dich zu wem auch immer, oder kontaktiert wen auch immer? Da stehen so viele Möglichkeiten offen. Vielleicht auch jene, dass er nichts machen könnte. Ich weiß es nicht.
Fakt ist, dass es definitiv Konsequenzen nach sich ziehen würde, ein solches Raumschiff zu verbergen. Früher oder später.
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14.06.2022 um 12:59XAE schrieb:Ansonsten würde ich Ufowrackteile nach deutschem Recht als herrenlose Sachen ansehen, jedenfalls wenn sie nach zwei, drei Wochen von keinem Alien aufgesammelt wurden und es sich erkennbar um Wrackteile handelt. Schrott, der herumliegt reicht m.E. für Dereliktion.Na gut, wenn irgendetwas in die Erdatmosphäre eindringt, weil es herabstürzt, dann haben es bestimmte Behörden vermutlich eh schon auf dem Schirm. Ich denke dabei an die Nasa. Oder? Wenn ein unidentifiziertes Objekt schon eindringt, müssten doch eigentlich gerade sie an erster Stelle stehen.🤔
Und wenn dann noch lokalisiert werden kann wo das Objekt heruntergekommen ist, wird es vermutlich schwierig es in kürzester Zeit zu bergen und zu verstecken. Mal abgesehen von möglicher Strahlung und Hitze. Ich würde definitiv von allem erstmal ein Video machen statt nur Fotos, wenn möglich kleinere Teile mitnehmen um irgendwas als Beweis zu haben und dann so schnell es geht verschwinden. Aber wieso erschleicht mich dezent das Gefühl, dass man da auch längst schon verfolgt werden würde? Es gibt Satelliten die dich sogar anhand deines Schattens und deiner Gangart identifizieren können wer du bist. Sofern du natürlich eine gesuchte Person bist. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass sie eine Spur von dir zurückverfolgen können, dass du da warst und vielleicht etwas mitgenommen hast.
Spätestens dann, wenn du das Video im Internet hochlädst, treten sie deine Tür ein! :troll:
Dann müsste man es in irgendeinem Internetcafé uploaden und wieder verschwinden. Wie sollen die das bitte zurückverfolgen können, die Lauchstangen.
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14.06.2022 um 19:08Kephalopyr schrieb:wenn irgendetwas in die Erdatmosphäre eindringt, weil es herabstürzt,ausserirdische, welche uns jahrtausende voraus sind, können solche ereignisse als
fliegenden taubenschwarm aussehen lassen!!!
so einen absturz bekommt keiner mit!
wer derart schöne kornkreise kann, der kann noch 'was ganz anderes.
glaub's mir!
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14.06.2022 um 19:23Für solche Fälle gibts doch die Men In Black.
Alienp. schrieb:so einen absturz bekommt keiner mit!Bingo, die Arbeit der MIB.
rhapsody3004
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16.06.2022 um 10:07Abahatschi schrieb am 12.06.2022:Es gehört dem Grundstückseigentümer (siehe Meteoriten) und darf es als besitzlosen Fund behalten, aber es wird ziemlich sicher beschlagnahmt wegen der höheren InteresseDer Fund müsste doch herrenlos sein oder? Nur besitzlos reicht nicht. Im Falle eines Meteoritengesteins kann man natürlich von herrenlos ausgehen, da Meteoriten direkt aus dem All kommend, nie einen Besitzer gehabt haben.
Gilt auch für gefundene herrenlose Sachen im öffentlichen Raum, so lange nicht erkennbar ist, dass Sachen in einer Übereignung stehen. An den Sperrmüll bspw.
Das Herrenlos ist natürlich nicht immer leicht zu erkennen, also ob eine Sache noch nie einen Besitzer hatte und falls doch, so ist auch nicht immer die Absicht des ursprünglichen Besitzers eine Sache freiwillig aufgegeben zu haben immer erkennbar.
Man muss grundsätzlich besitzlos von herrenlos unterscheiden.
Beim Staat geben ich dir recht und dieser höhere Nutzen kann unterschiedlich sein. Zur Forschung bspw. Oder weil der Privatbesitz zu gefährlich wäre. Beides könnte ich mir im Falle eines Ufos oder einer außerirdischen Waffe vorstellen.
DerHilden
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17.06.2022 um 17:36Kephalopyr schrieb am 14.06.2022:Es gibt Satelliten die dich sogar anhand deines Schattens und deiner Gangart identifizieren können wer du bist.Hast du dafür eine Quelle? Meines Wissens nach ist die Auflösung von Satelliten gar nicht gut genug, um Menschen wirklich detailliert zu erfassen.
Dazu kommt, dass ein Schatten durch Kleidung und andere Accessoires so verzerrt sein kann, das damit sicher keine sichere Identifikation möglich ist.
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17.06.2022 um 18:10@DerHilden
Zum Abstract:
Was die Funktionalität betrifft gibt es allerdings Zweifel.
Kann ich nicht beurteilen, ob die zutreffen oder nicht.
Bewegungsmustererkennung ist Biomechanik.
Müsste man vllt. mal den @Lakonier fragen.
Ansonsten:
Wikipedia: Gait analysis
Der Schattenwurf eines Menschen kann genauso verräterisch sein wie ein Fingerabdruck: Aus der Bewegung des Schattens über den Boden errechnet ein neues Computerprogramm den Gang des Menschen und gleicht dies mit bekannten und bereits gespeicherten Bewegungsprofilen ab. Da jeder Mensch seinen unverwechselbaren Gang hat, könne so auf die Person geschlossen werden, behauptet Adrian Stoica von der amerikanischen Weltraumbehörde Nasa. Filmaufnahmen aus Flugzeugen und Satelliten könnten nach Schattenwürfen von Menschen durchforstet werden. Mit der Methode ließen sich Missetäter und Terroristen aufspüren.Quelle: https://www.wissenschaft.de/technik-digitales/verraeterische-schatten/
Mit Luft- und Satellitenaufnahmen lassen sich Personen auf der Erdoberfläche nicht direkt identifizieren: Die Kopf- und Schulterpartie geben zu wenige Anhaltspunkte. Anders sieht es mit den Schatten der Menschen aus: Sind Kamerawinkel und Tageszeit bekannt, so kann ein von Adrian Stoica entwickeltes Programm aus der Schattenbewegung die Gangart des Menschen berechnen ? und die ist für jeden unverwechselbar. Auf die Rekonstruktion des Gangs folgt dann die Identifikation der Person.
In einem ersten Test hat die Methode nach Angaben des Forschers bereits funktioniert: Er brachte eine Beobachtungskamera im sechsten Stockwerk eines Gebäudes an und nahm Passanten auf. Aus den Filmsequenzen konnte er die Bewegungsprofile der Menschen rekonstruieren. Ob die Methode auch aus größerer Flughöhe oder gar aus dem Weltraum funktioniert, ist indes unklar. Möglicherweise reicht die Auflösung der Kameras noch nicht aus, um aus solchen Distanzen verwertbare Daten zu liefern.
Zum Abstract:
Person Identification using Shadow AnalysisQuelle: http://www.bmva.org/bmvc/2010/conference/paper35/index.html (Archiv-Version vom 16.09.2021)
Was die Funktionalität betrifft gibt es allerdings Zweifel.
Kann ich nicht beurteilen, ob die zutreffen oder nicht.
Bewegungsmustererkennung ist Biomechanik.
Müsste man vllt. mal den @Lakonier fragen.
Ansonsten:
Wikipedia: Gait analysis
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17.06.2022 um 19:22DerHilden schrieb:Hast du dafür eine Quelle? Meines Wissens nach ist die Auflösung von Satelliten gar nicht gut genug, um Menschen wirklich detailliert zu erfassen.Es gab mal einen Fall von Kindesmord in einer Waldgegend. Dafür wurden Satelliten in Anspruch genommen, um den Täter überführen zu können, also müsste es schon möglich sein. Link habe ich nicht, als auch ob der Täter identifiziert werden konnte.
Wozu wären Satelliten denn da, wenn sie nicht detailliert alles beobachten könnten?
Allerdings sind sie mm auch an Gesetzmäßigkeiten gebunden, was beobachtet werden darf oder nicht.
DerHilden
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17.06.2022 um 21:14@Inv3rt
Das ist spannend, danke dir. Bei Satellitenaufnahmen scheint das aber noch nicht zu funktionieren aufgrund der zu geringen Auflösung:
Aber das ist auf jeden Fall nicht Standard bei "normalen" Satellitenbildern.
Das ist spannend, danke dir. Bei Satellitenaufnahmen scheint das aber noch nicht zu funktionieren aufgrund der zu geringen Auflösung:
Inv3rt schrieb:Ob die Methode auch aus größerer Flughöhe oder gar aus dem Weltraum funktioniert, ist indes unklar. Möglicherweise reicht die Auflösung der Kameras noch nicht aus, um aus solchen Distanzen verwertbare Daten zu liefern.Aber generell ist das wirklich eine spannende Technologie.
AgathaChristo schrieb:Wozu wären Satelliten denn da, wenn sie nicht detailliert alles beobachten könnten?Es mag Militärsatelliten geben, die so eine hohe Auflösung haben, dass man auf den Bildern Menschen tatsächlich identifizieren kann.
Aber das ist auf jeden Fall nicht Standard bei "normalen" Satellitenbildern.
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17.06.2022 um 21:44DerHilden schrieb:Hast du dafür eine Quelle?Ich habe bereits danach gesucht, aber leider nichts gefunden, obwohl es immer heißt man würde alles im Internet wiederfinden können. :nerv: Es ist schon ne Ewigkeit her, vielleicht gute 10 Jahre? Das war ne Reportage/Doku/Interview eines ehemaligen FBI-Agenten, der davon erzählte worauf man achten müsste um unentdeckt zu bleiben, bzw. es den Behörden schwieriger zu machen, gefunden zu werden.
Dabei sprach er davon, dass man Lebensmittel mit Barcode umfüllen und den Rest sofort entsorgen soll weil man wohl(laut ihm) über den Barcode herausfinden kann wo Derjenige sich aufhalten würde. Auch hieß es laut seiner Aussage, man könne über Satelliten den Schatten erkennen und so die Person identifizieren. Das mit dem Telefon kannte ich bereits, dass man die Karten immer austauschen oder am besten gar keines nutzen sollte.
Ich kann dir leider echt nicht sagen, wo das lief und wie es hieß weil es so lange her ist. Das ist das Einzige was ich mir dazu noch merken konnte, die beiden Sachen haben sich irgendwie so eingebrannt! :troll:
---
Auf alles weitere komme ich später noch zurück! :)
Darf man sich ein außerirdisches Raumschiff einfach aneignen?
18.06.2022 um 16:46TLTR: Ja, du bist Besitzer und ziemlich sicher auch der rechtlicher Eigentümer.
Schauen wir uns die Situation für Deutschland an. Besitzer werden ist einfach, Eigentümer werden meist nicht. Als erstes muss man klären, ob eine Fundsache bereits einen Eigentümer hat.
Das deutsche Recht definiert Eigentum als Herrschaft einer Person über eine Sache. Besitz ist der Umstand, dass sich die Sache im Einflussbereich einer Person befindet. Das heißt, wenn ich den von mir gekauften Hammer an einen Freund verleihe, dann bin ich weiter der Eigentümer des Hammers, mein Freund ist aber der Besitzer.
Wer kommt bei einem außerirdischen Raumschiff auf meinem Grund als Eigentümer in Frage: Der Finder, der Staat oder die Außerirdischen.
Die Außerirdischen:
Rechtlich kann Eigentümer einer Sache nur eine Person sein. Das kann eine natürliche Person, das heißt ein Mensch(!), oder eine juristische Person (z.B. der Staat), welche durch den Rechtsakt natürlicher Personen entsteht, sein. Da Außerirdische keine Menschen sind, können sie keine natürliche Person sein. Eine juristische Person scheint auch eher unwahrscheinlich, da diese üblicherweise nur durch den Rechtsakt natürlicher Personen entstehen. Tiere können keine juristischen Personen bilden.
Die Außerirdischen sind also höchstwahrscheinlich nicht die rechtlichen Eigentümer.
Der Staat:
In Deutschland gilt, mit sehr wenigen Ausnahmen, dass Sachen die keinen Eigentümer haben und sich auf dem eigenen Grund befinden, in das Eigentum des Finders übergehen. Ausnahmen sind Schätze und bergfreie Bodenschätze. Wenn man sich die zugehörigen Gesetze anschaut, fallen weder Meteoriten noch außerirdische Raumschiffe darunter.
Schatz: § 984 Schatzfund: "Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war." Die "Schatzregale" der einzelnen Bundesländer, wonach die Länder Eigentümer sind, beziehen sich i.d.R. auf bewegliche Denkmale und bewegliche Bodendenkmale.
Bodenschatz: Bundesberggesetz (BBergG) § 3, Abs 1: "Bodenschätze sind mit Ausnahme von Wasser alle mineralischen Rohstoffe in festem oder flüssigem Zustand und Gase, die in natürlichen Ablagerungen oder Ansammlungen (Lagerstätten) in oder auf der Erde, auf dem Meeresgrund, im Meeresuntergrund oder im Meerwasser vorkommen.", Abs 2: "Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht.", Abs 3. listet die bergfreien Bodenschätze auf, außerirdische Technologie wird nicht aufgelistet.
Ein Raumschiff ist weder ein Schatz, ein (Boden-)Denkmal, noch ein Bodenschatz. Der Staat ist daher eher nicht der rechtliche Eigentümer.
Der Finder:
Da Außerirdische und der Staat eher nicht die Eigentümer sind, ist der Finder am wahrscheinlichsten der rechtliche Eigentümer.
Aber...
Aber das rechtliche Eigentum garantiert nicht, dass sich die Sache langfristig auch in deinem Besitz befindet. Die Staatsmacht kann Sachen legal und weniger legal beschlagnahmen, die Außerirdischen werden ihre Handlungen wahrscheinlich nicht durch unsere Gesetze und Gerichte einschränken und der gemeine Kriminelle nimmt schon heute ungefragt fremdes Eigentum in seinen Besitz.
Mein Vorschlag wäre es sich sofort einen guten Anwalt zu suchen und das Raumschiff unter Vorbehalt des Eigentums in den Besitz der Staatsmacht zu übergeben. Und dann eine faire Summe aushandeln zu lassen, damit die Eigentumsrechte an den Staat übergehen.
Sollten die Außerirdischen zuerst an meine Tür klopfen würde ich es auch vermeiden auf mein Eigentumsrecht zu bestehen und ihnen ungefragt und stillschweigend ein unbefristetes, exklusives Besitz- und Nutzungsrecht einräumen. Wobei sich mir dann die Frage stellt, als nun rechtlicher Eigentümer auf der Erde, ob und inwieweit ich dann verantwortlich bin für Schäden bin die durch meinen Besitz entstehen (Störerhaftung). Mist... ;-)
Schauen wir uns die Situation für Deutschland an. Besitzer werden ist einfach, Eigentümer werden meist nicht. Als erstes muss man klären, ob eine Fundsache bereits einen Eigentümer hat.
Das deutsche Recht definiert Eigentum als Herrschaft einer Person über eine Sache. Besitz ist der Umstand, dass sich die Sache im Einflussbereich einer Person befindet. Das heißt, wenn ich den von mir gekauften Hammer an einen Freund verleihe, dann bin ich weiter der Eigentümer des Hammers, mein Freund ist aber der Besitzer.
Wer kommt bei einem außerirdischen Raumschiff auf meinem Grund als Eigentümer in Frage: Der Finder, der Staat oder die Außerirdischen.
Die Außerirdischen:
Rechtlich kann Eigentümer einer Sache nur eine Person sein. Das kann eine natürliche Person, das heißt ein Mensch(!), oder eine juristische Person (z.B. der Staat), welche durch den Rechtsakt natürlicher Personen entsteht, sein. Da Außerirdische keine Menschen sind, können sie keine natürliche Person sein. Eine juristische Person scheint auch eher unwahrscheinlich, da diese üblicherweise nur durch den Rechtsakt natürlicher Personen entstehen. Tiere können keine juristischen Personen bilden.
Die Außerirdischen sind also höchstwahrscheinlich nicht die rechtlichen Eigentümer.
Der Staat:
In Deutschland gilt, mit sehr wenigen Ausnahmen, dass Sachen die keinen Eigentümer haben und sich auf dem eigenen Grund befinden, in das Eigentum des Finders übergehen. Ausnahmen sind Schätze und bergfreie Bodenschätze. Wenn man sich die zugehörigen Gesetze anschaut, fallen weder Meteoriten noch außerirdische Raumschiffe darunter.
Schatz: § 984 Schatzfund: "Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war." Die "Schatzregale" der einzelnen Bundesländer, wonach die Länder Eigentümer sind, beziehen sich i.d.R. auf bewegliche Denkmale und bewegliche Bodendenkmale.
Bodenschatz: Bundesberggesetz (BBergG) § 3, Abs 1: "Bodenschätze sind mit Ausnahme von Wasser alle mineralischen Rohstoffe in festem oder flüssigem Zustand und Gase, die in natürlichen Ablagerungen oder Ansammlungen (Lagerstätten) in oder auf der Erde, auf dem Meeresgrund, im Meeresuntergrund oder im Meerwasser vorkommen.", Abs 2: "Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht.", Abs 3. listet die bergfreien Bodenschätze auf, außerirdische Technologie wird nicht aufgelistet.
Ein Raumschiff ist weder ein Schatz, ein (Boden-)Denkmal, noch ein Bodenschatz. Der Staat ist daher eher nicht der rechtliche Eigentümer.
Der Finder:
Da Außerirdische und der Staat eher nicht die Eigentümer sind, ist der Finder am wahrscheinlichsten der rechtliche Eigentümer.
Aber...
Aber das rechtliche Eigentum garantiert nicht, dass sich die Sache langfristig auch in deinem Besitz befindet. Die Staatsmacht kann Sachen legal und weniger legal beschlagnahmen, die Außerirdischen werden ihre Handlungen wahrscheinlich nicht durch unsere Gesetze und Gerichte einschränken und der gemeine Kriminelle nimmt schon heute ungefragt fremdes Eigentum in seinen Besitz.
Mein Vorschlag wäre es sich sofort einen guten Anwalt zu suchen und das Raumschiff unter Vorbehalt des Eigentums in den Besitz der Staatsmacht zu übergeben. Und dann eine faire Summe aushandeln zu lassen, damit die Eigentumsrechte an den Staat übergehen.
Sollten die Außerirdischen zuerst an meine Tür klopfen würde ich es auch vermeiden auf mein Eigentumsrecht zu bestehen und ihnen ungefragt und stillschweigend ein unbefristetes, exklusives Besitz- und Nutzungsrecht einräumen. Wobei sich mir dann die Frage stellt, als nun rechtlicher Eigentümer auf der Erde, ob und inwieweit ich dann verantwortlich bin für Schäden bin die durch meinen Besitz entstehen (Störerhaftung). Mist... ;-)
Darf man sich ein außerirdisches Raumschiff einfach aneignen?
20.06.2022 um 11:26MCR schrieb:Die Außerirdischen sind also höchstwahrscheinlich nicht die rechtlichen Eigentümer.naja, die haben das ding aber gebaut. auf ihrem planeten und aus rohstoffen von dort.
und wenn die abgebauten stoffe nun aus privatminen kommen - was dann?
vieleicht gibt's bei ET auch privateigentum.
ich denke, unsere gesetze und rechtsauslegungen können für ET nicht wirken.
es sei denn, die landen und beklauen uns.
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20.06.2022 um 11:43Dann müsste man erst einmal prüfen, wo der Gerichtsstand ist, auf der Erde oder auf dem Herkunftsplaneten des betroffenen Alien?
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Darf man sich ein außerirdisches Raumschiff einfach aneignen?
20.06.2022 um 11:50In Deutschland ist es klar.
- Außerirdische stellen Raumschiff in meinen Garten
- Es ist somit in meinem Eigenbesitz.
- Nach 10 Jahren Ersitzung gehört es mir.
Rechtlich abgedeckt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__872.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__937.html
Daher sollten sie lieber in Österreich landen, da dauert das 30-40 Jahre und wenn die Außerirdischen eine rechtsgültige Besitzurkunde vorweisen können, gehört es wieder ihnen.
https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/1477
Keine Empfehlung wird ausgesprochen, in der Schweiz zu landen. Dort wird schon nach fünf Jahren ein Eigentum ersessen: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de#art_728
- Außerirdische stellen Raumschiff in meinen Garten
- Es ist somit in meinem Eigenbesitz.
- Nach 10 Jahren Ersitzung gehört es mir.
Rechtlich abgedeckt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__872.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__937.html
Daher sollten sie lieber in Österreich landen, da dauert das 30-40 Jahre und wenn die Außerirdischen eine rechtsgültige Besitzurkunde vorweisen können, gehört es wieder ihnen.
https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/1477
Keine Empfehlung wird ausgesprochen, in der Schweiz zu landen. Dort wird schon nach fünf Jahren ein Eigentum ersessen: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de#art_728
Darf man sich ein außerirdisches Raumschiff einfach aneignen?
23.06.2022 um 14:30Also ich möchte nicht 10 Jahre lang etwas in meinem Garten stehen haben.
Jeden Tag die Medien, die rund um die Uhr klingeln und Fotos machen wollen, die unfreiwilligen TV Auftritte, der ganze Hokuspokus, neeeee.
Und dann noch der Aspekt, dass die Viren, etc. mit auf die Erde schleppen und ich dann auch noch Schuld bin.
Vor allem, muss ich die Schrottentsorgung nach den 10 Jahren dann auch noch bezahlen und so´n UFO wiegt sicher was, oder?
Gucky.
Jeden Tag die Medien, die rund um die Uhr klingeln und Fotos machen wollen, die unfreiwilligen TV Auftritte, der ganze Hokuspokus, neeeee.
Und dann noch der Aspekt, dass die Viren, etc. mit auf die Erde schleppen und ich dann auch noch Schuld bin.
Vor allem, muss ich die Schrottentsorgung nach den 10 Jahren dann auch noch bezahlen und so´n UFO wiegt sicher was, oder?
Gucky.
Darf man sich ein außerirdisches Raumschiff einfach aneignen?
23.06.2022 um 15:15Kephalopyr schrieb am 12.06.2022:Mal angenommen, dass ein extraterrestrisches Raumschiff einer uns fremden Spezies hier abgestürzt wäre, oder bei einer einzelnen Person auf dessen Grundstück abgestürzt wäre und es niemand mitbekommen hätte - dürfte man es überhaupt behalten?§ 985 BGB wäre hier einschlägig. Da wäre erst mal zu klären, ob das "herrenlos" wäre. Und dann müsste man sehen, inwieweit man bei so einem Teil eine echte Sachherrschaft ausüben kann. Das wird man ja nicht einfach einstecken und mitnehmen können, wenn die kleinen Grünen nicht wirklich sehr klein sind.
Und dann darf auch kein Aneignungsverbot entgegenstehen. Überraschenderweise gibt es das konkret für Aliengefährte nicht, wohl weil die Anwendungswahrscheinlichkeit einer solchen Regelung bei faktisch Null liegt. Keine Ahnung ob man dann für einen solchen Fall eine Analogie aus anderen Bereichen bilden würde. Mit höchster Wahrscheinlichkeit: ja, einfach weil eine solche Aneignung klar dem Sinn eines solchen Verbotes entspräche. Das Teil ist potentiell gefährlich und von höchstem Interesse für die Allgemeinheit. Da fallen Einzelinteressen eher hinten runter.
Aber alleine schon wenn man unseren außerirdischen Besuchern menschenähnliche Rechte zubilligen würde, was man bei entsprechend intelligenten, empfindungsfähigen Wesen wohl tun müsste, wäre die Sache schon mal nicht herrenlos.
Also man kann - aus juristischer Sicht - wohl mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit die Möglichkeit verneinen, als Privatperson legal das Eigentum an einem außerirdischen Raumschiff durch Fund zu erwerben. Und selbst wenn man diese These vertreten würde, wäre das wohl ein Fall, in dem dieses Gerät halt faktisch weg wäre.
Kurz: Neben der faktisch physikalischen Unmöglichkeit, dass so ein Teil hier landet und dass es dann auch noch von seinen Eigentümern aufgegeben und zur "Inbesitznahme" geeignet überlassen wird, wäre es auch rechtlich ein Griff ins Klo.
Solltest Du also schon in weiser Voraussicht einen Hangar gemietet haben, oder dies planen, wäre es wohl klüger, davon wieder Abstand zu nehmen.
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