Kennt jemand in der schweiz z.b. alte bunker oder alte häuser und sow.
09.04.2012 um 21:41@MontanaOne
wobei ich ausdrücklich drauf hinweise dass ich mich jetzt aufs DEUTSCHE gesetz beziehe.
und mal wieder das einfache beispiel:
steht bei dir vorm haus ein schild "betreten verboten"? wohl eher nicht, oder? trotzdem darf nicht einfach jeder so mal eben reinschlappen, oder?
der letzte der hier das gesetz zitiert hat, hat es leider gleichzeitig auch falsch verstanden. das ist natürlich ziemlich peinlich, wenn man direkt davor das gesetz auch noch zitiert.
aber zur ergänzung nochmal der entsprechende paragraph 123 des strafgesetzbuchs:
verkürzt: wer widerrechtlich (also ohne erlaubnis des eigentümers bzw. besitzers) eindringt, begeht hausfriedensbruch. punkt. aus. amen.
wo steht da was von irgendwelchen schildern? nirgends.
ergo: hausfriedensbruch ist es auch, wenn kein schild davor steht!
MontanaOne schrieb:ich habe mal gelesen das es erst zum hausfriedensbruch kommt wenn der besitzer es Entweder jemanden pers. sagt oder ein schild am zaun oder irg wo anders häng so das man es sehen kann und da drauf steht Betreten verboten jeder bla bla bla wird angezeigt.das magst du ja in einem thread gelesen haben, trotzdem ist es falsch. wird halt leider sehr gerne falsch verbreitet... wie wär's denn mal im gesetz nachzulesen? da steht's nämlich RICHTIG drin.
hab ich gestern erst in nem thread gelesen.
wobei ich ausdrücklich drauf hinweise dass ich mich jetzt aufs DEUTSCHE gesetz beziehe.
und mal wieder das einfache beispiel:
steht bei dir vorm haus ein schild "betreten verboten"? wohl eher nicht, oder? trotzdem darf nicht einfach jeder so mal eben reinschlappen, oder?
der letzte der hier das gesetz zitiert hat, hat es leider gleichzeitig auch falsch verstanden. das ist natürlich ziemlich peinlich, wenn man direkt davor das gesetz auch noch zitiert.
aber zur ergänzung nochmal der entsprechende paragraph 123 des strafgesetzbuchs:
§ 123quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html
Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
verkürzt: wer widerrechtlich (also ohne erlaubnis des eigentümers bzw. besitzers) eindringt, begeht hausfriedensbruch. punkt. aus. amen.
wo steht da was von irgendwelchen schildern? nirgends.
ergo: hausfriedensbruch ist es auch, wenn kein schild davor steht!