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Verlassene Orte, Häuser, Industrie, etc. - Raum Nürnberg

132 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Geister, Hexen, Häuser ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Verlassene Orte, Häuser, Industrie, etc. - Raum Nürnberg

22.06.2010 um 14:23
@wobel

Les das hier mal bitte:

Und dann überdenke deine Meinung!

http://www.gutefrage.net/frage/darf-man-ihn-niederschlagen (Archiv-Version vom 15.03.2009)

Nach deutschen Strafrecht darfst du einen Einbrecher erst dann niederschlagen, wenn er eine Bedrohung für dein Leben darstellt. Also wenn er dich mit einer Pistole oder einem Messer etc bedroht. Wenn du ihn siehst darfst du aber nicht auf Slebstjustizt auf ihn losgehen. Allein schon würde ich gerne in Versuchung geraten, bei dir einzubrechen, mich von dir niederzuschlagen, und anschliessend Kohle von dir abkassieren, für dein Verbrechen. Bärenfallen darf man nicht einfach so besitzen, es bedarf eine Erlaubnis.


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Verlassene Orte, Häuser, Industrie, etc. - Raum Nürnberg

22.06.2010 um 14:25
Achja, Nachtrag:

Ein Tatbestand „Einbruch“ kommt im deutschen Rechtsraum nicht vor. Einbruch ist immer an weitere Motive oder Tatbestände gekoppelt, wie Diebstahl, Hausfriedensbruch oder die Sachbeschädigung an Hindernissen bzw. der Versuch derselben.

Nach deutschen Strafrecht kommen die Tatbestände des § 243 und § 244 (jeweils mit dem Grundtatbestand des § 242) in Betracht. Der Einbruchsdiebstahl ist die bei weitem häufigste Form.

So zählt beispielsweise Überklettern eines abgrenzenden Hindernisses im Sinne einer Mutprobe, Freude am Klettern oder um dahinter befindliche Gegenstände zurück zu holen, die sich im Eigentum der kletternden Person befinden, im deutschen Recht nicht zum Einbruch, sofern keine strafbaren Motive vorliegen und das Hindernis nicht beschädigt wird. An Hausfriedensbruch kann gedacht werden, wenn der „Einbrecher“ ohne Bereicherungsabsicht handelt, aber wissentlich oder erklärtermaßen unwillkommen ist.


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22.06.2010 um 14:26
Mhm ich wohn nur 15 Minuten von Nürnberg entfernt... vieleicht guck ichs mir bei Gelegenheit mal an, natürlich von außen ;)

Aber solche Häuschen kenn ich schon, haben hier bei uns aus eines, mit dem Unterschied, dass es schon Jahre lang leer steht (ich frag mich, wann es mal restauriert wird...)... mhm naja^^^


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22.06.2010 um 14:32
@wobel

Das habe ich auch noch gefunden:

http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20091103085639AAkdV0i

Es scheint wohl, das du mit deinen
Zitat von wobelwobel schrieb:bärenfallen aufstellen, gruben mit spitzen spießen darin ausbuddeln, fallmesser aufhängen usw. soviel man will
doch etwas daneben liegst... :D


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22.06.2010 um 14:36
@Mindslaver
ist ja nett dass du 'n forum aufgetan hast, in dem laien über notwehr diskutieren.
sinnvoller wärs aber gewesen einfach mal ins BGB, StGB oder OWiG zu schauen (alles zu finden auf der website des bundesministeriums der justiz: http://bundesrecht.juris.de).
da wirst du schnell erkennen, dass notwehr sehr wohl erlaubt ist.
zudem wird spätestens bei OWiG §15 Abschn. 3 klar, dass das auch ausarten kann: "Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird die Handlung nicht geahndet."
du glaubst ja garnicht wie verwirrt, furchtsam und erschreckt man ist, wenn man plötzlich einem einbrecher gegenüber steht...

"Bärenfallen darf man nicht einfach so besitzen, es bedarf eine Erlaubnis."
schusswaffen auch nicht. trotzdem haben viele leute welche. die erlaubnis dafür zu erhalten ist ja nun wirklich kein problem. ähnlich sieht's vermutlich mit bärenfallen aus.
im stuttgarter fall wurde übrigens der junkie (oder geisterjäger?) eingeknastet - nicht der hauseigentümer...


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22.06.2010 um 14:41
@Mindslaver
noch ein link auf irgendein laien-forum? das bringt doch nichts.
fakt ist: wenn das so wäre, wie die laien dort schreiben, dürftest du an deinem eigenen haus auch keine umbauten vornehmen, denn da gibt's auch immer lebensgefährliche situationen.
und ich hab noch nie erlebt dass ein handwerker vor dem haus schilder aufgestellt hätte nach dem motto "in diesem haus wird gerade ein keller ausgeschachtet" oder "vorsicht, offene stromquellen" oder "achtung, hier liegen spitze werkzeuge rum".

zudem:
wer will denn das kontrollieren?
wenn du in einem haus nicht erwünscht bist, hast du darin auch nichts verloren und bleibst gefälligst draussen, ansonsten geschieht's dir einfach nur recht, wenn du dann durch ein loch fällst oder einen stromschlag von einem offenen kabel erhälst oder ähnliches.

ich glaub ich spinne - hier wird ja so argumentiert als sei's völlig normal und legal in fremde häuser einzudringen und darin herumzuspazieren! DAS IST UND BLEIBT EINE STRAFTAT!!!


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22.06.2010 um 14:52
@wobel

Ey, checkst du´s ned!?

Weisst du was Notwehr bedeutet?

Du darfst dich in einer akkuten Überlebenssituation wehren.

OK, schauen wir mal in die Gesetzbücher:

Vierter Titel des StGB

Notwehr und Notstand

§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

§ 33 Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

§ 34 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

§ 35 Entschuldigender Notstand
(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.



Und weiter:

Mit Notwehrhandlung bezeichnet man die Handlung, die der Verteidiger zur Abwehr des Angriffs vornimmt. Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung (Erforderlichkeit). Erforderlich ist eine Verteidigung dann, wenn sie geeignet ist, den Angriff sicher und endgültig zu beenden. Der Notwehrübende hat dabei das relativ mildeste Mittel zu wählen, allerdings muss er sich auf Risiken bei der Verteidigung nicht einlassen. Ebenso wenig ist er zu einer schimpflichen Flucht verpflichtet, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet - anders als bei § 34 StGB - nicht statt. Das heißt, dass der in Notwehr Handelnde keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen muss. So muss beispielsweise niemand eine Körperverletzung hinnehmen, falls diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung zu verhindern ist. Eine Ausnahme hiervon gilt nur bei dem sogenannten krassen Missverhältnis. So darf beispielsweise ein Obstdiebstahl (jedenfalls durch deliktunfähige Kinder) nicht mit tödlichem Schusswaffengebrauch vereitelt werden. Bereits der Diebstahl mittelwertiger Gegenstände darf nach herrschender Meinung jedoch mit einer tödlichen Abwehrhandlung vereitelt werden, sollten mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen.

Solltest du es immer noch nicht glauben, bitte wende dich an die nächste Polizeidienststelle und frage höchstpersönlich nach!


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22.06.2010 um 14:54
@wobel
Zitat von wobelwobel schrieb:ich glaub ich spinne - hier wird ja so argumentiert als sei's völlig normal und legal in fremde häuser einzudringen und darin herumzuspazieren! DAS IST UND BLEIBT EINE STRAFTAT!!!
Das ist vielleicht das einzige wo du Recht hast. Das ist selbstverständlich illegal. Doch in Deutschland ist Selbstjustiz untersagt: Da musst du die Exekutive und Jurikative ran lassen...


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22.06.2010 um 15:01
@Mindslaver
all deine schönen zitate geben mir doch recht!
da steht klipp und klar dass notwehr erlaubt ist.
vielleicht liest du selbst nochmal, was du da hierher kopiert hast (übrigens aus den quellen, die ich dir genannt habe).


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22.06.2010 um 15:02
von selbstjustiz war übrigens keine rede, lediglich von notwehr.


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22.06.2010 um 15:28
@wobel

Notwehr IST ERLAUBT, ja, aber nur mit angemessenen Mitteln!

"bärenfallen aufstellen, gruben mit spitzen spießen darin ausbuddeln, fallmesser aufhängen usw. soviel man will" zählen aber nicht zu angemessene Mitteln...

Sehe es doch endlich ein...


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22.06.2010 um 15:36
bärenfallen aufstellen, gruben mit spitzen spießen darin ausbuddeln, fallmesser aufhängen usw. hat auch nichts mit notwehr zu tun.

aber kapier's doch du endlich mal:
wenn du dich nicht des straftatbestands einbruch/hausfriedensbruchs schuldig machst, kann es dir völlig egal sein, ob im fraglichen haus irgendwelche fallen (gleich welcher art) aufgestellt sind oder nicht.
da könnte auch ein bissiger im haus sein oder es könnte freilaufende giftschlangen geben (gefährliche tiere müssen übrigens auch nicht an der haustüre angekündigt werden).

mit anderen worten:
bleib draußen, dann passiert dir nichts!
wenn du dir trotzdem illegal zugang verschaffst brauchst du dich auch nicht zu wundern!

und weiter:
solange es leute gibt wie hier, die vehement einbruch und hausfriedensbruch als kavaliersdelikt abtun, sich gegenseitig adressen geben und tipps, wie und wo man am leichtesten einsteigen kann, so lange wird man wohl als eigentümer gezwungen sein, sein eigentum zu verteidigen. wie das geschieht sollte jeder eigentümer selbst entscheiden.
mir tut der junkie/geisterjäger, der in die bärenfalle getappt ist, jedenfalls NICHT leid.

und ich find's ehrlich gesagt ganz schön krass dass man hier angegriffen wird, nur weil man die leute auf die illegalität ihres tuns hinweist. und das dann auch noch mit argumenten wie "aber du darfst dich garnicht wehren". das ist doch umgekehrte welt!
ist ja nett dass ihr euer hobby so vehement verteidigt, aber illegal bleibt es trotzdem.

was zum teufel hält euch eigentlich immer davon ab einfach um erlaubnis zu fragen?
dann sind bärenfallen und notwehr kein thema mehr...


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22.06.2010 um 16:09
Hallo alle zusammen soweit ich es mit bekommen habe hat er nur nach verlassende Häuser in Nürnberg gefragt, ihr wisst doch auch nicht ob er illegal rein gehen will oder sich irgendwie an den eigentümer sich wenden will, ihr habt das jetz einfach so klar gestellt das er illegal rein will, selbst wenn kann es euch doch egal sein, zu dem steht meißtens ein Schild betreten auf eigene Gefahr oder betreten verboten da


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22.06.2010 um 16:33
@Steinar
mir ist das nicht egal, weil ich wie gesagt selbst schon derartigen unerwünschten illegalen besuch hatte. die meinten auch das haus stünde leer. danach konnten sie 'ne leerstehende zelle besichtigen - und zwar ausgiebig.
bei mir stand kein schild "betreten verboten" - warum auch? hast du vor deinem haus so ein schild stehen?


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22.06.2010 um 17:02
@wobel

Dann verklag die User doch hier im Forum!

Ich gehe nicht in fremde Häuser, ich wollte nur klarstellen, das man nicht einfach Fallen in sein Garten anbringen darf. Was ist wenn der Gerichtsvollzieher kommt oder die GEZ, bon mir auch auch der Postbote oder irgendeine Lieferung? Er klingelt, keiner macht auf, geht in den Garten und schaut nach, ob einer da drin ist oder nicht...

Dann hast aber Ärger am Stecken des sag ich dir...


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22.06.2010 um 17:09
@wobel

sag ma dein Haus wird ja sicherlich nicht aussehen wie ein altes nicht bewohntes Haus und die alten Häuser die ich bis jetz gesehen habe die nicht bewohnt sind, stehen immer Schilder davor


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22.06.2010 um 17:31
@Mindslaver

von fallen im garten war nicht die rede - aber selbst wenn: auch ein garten ist privatbesitz, und da hat sich einfach niemand fremdes ohne erlaubnis des eigentümers aufzuhalten.

mit gerichtsvollziehern kenn ich mich nicht aus und die von der GEZ kommen meines wissens nur, wenn man die GEZ nicht bezahlt. lässt aber tief blicken dass dir diese beiden beispiele zuerst einfallen, scheinst dich ja damit auszukennen.
postboten, zeugen jehovas, nachbarn, hausierer usw. wären mir jedenfalls lange vorher eingefallen.

und für beide gilt, ebenso wie für den postboten, dass sie auch nicht weiter auf den privatbesitz vordringen dürfen als eben bis zum briefkasten bzw. zur haustüre (keinesfalls dürfen sie dann im garten rumlatschen oder ähnliches, damit machen sie sich ebenso strafbar wie jeder andere auch). wenn man natürlich im bereich zwischen gartentor und briefkasten bzw. haustüre fallen aufstellt oder einen bissigen hund laufen lässt oder ähnliches, DANN muss man das selbstverständlich entsprechend beschildern.

mit anderen worten:
man kriegt keinen '"ärger am stecken" wenn man in seinem garten fallen aufstellt. auch das ist völlig legal und erlaubt. mal ganz abgesehen davon dass wohl nur illegale in diese fallen trapsen werden, wer sich die erlaubnis holt den fraglichen bereich zu betreten dem wird das wohl nicht passieren.

und eins ist klar: DU bist es, der mächtig "ärger am stecken" bekommt, weil du hausfriedensbruch bzw. einbruch begehst, wenn du auf einem fremden grundstück rumspazierst oder einfach so in ein fremdes haus eindringst/einbrichst!

@Steinar

also als ich meine unerwünschten illegalen eindringlinge hatte, sah das haus auch nicht jünger aus als jetzt (es ist halt ein altes haus) und die rolläden im EG waren runtergelassen. das reicht heutzutage wohl, damit ein haus für "leerstehend" gehalten wird.
dass die briefkästen beschriftet waren, blumentröge bepflanzt waren, der rasen gemäht war, fenster gekippt waren, sonnenschirme aufgespannt waren (ja ok, nachts nicht) und nachts licht brannte hat die illegalen eindringlinge auch nicht davon abgehalten hier einzubrechen. deren aussage "aber wir wollten doch nur mal gucken, wir dachten das haus steht leer" war so ziemlich das hirnrissigste was ich je gehört habe.

ich könnte dir übrigens hier in meiner nachbarschaft gleich mehrere häuser zeigen, die leer stehen und vor denen kein schild steht "betreten verboten" oder so ähnlich. wäre auch reichlich dämlich, die leute auch noch drauf aufmerksam zu machen dass da ein haus vorübergehend nicht bewohnt ist.


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22.06.2010 um 17:45
@mrunknow
In Spardorf gibt es eine leerstehende Ziegelei. Da spukt es zwar nicht, aber du hattest ja nicht nach Spuk gesucht, sondern nach interessanten Orten.

Hier mal die Koordinaten:
http://maps.google.de/maps?hl=de&rlz=1T4MEDA_deDE316DE316&q=49.597313%2C11.055733&um=1&ie=UTF-8&sa=N&tab=wl

Treiben sich aber nachts einige Punks rum. Den Graffiti nach zu urteilen jedenfalls.


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22.06.2010 um 18:00
He cool danke für die Info, is ja echt riesig das gelände


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22.06.2010 um 19:20
Hier mal 2 bilder:

/dateien/mt63553,1277227201,1-625bfa31ca199803d0dc76d592a5f4bd


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