Verlassene Orte, Häuser, Industrie, etc. - Raum Nürnberg
31.03.2011 um 16:27@wobel
Wer solche Fallen aufstellt, nimmt billigend eine schwere Verletzung oder gar den Tod eines Menschen in Kauf.
Das heisst:
Der Anwalt des Einbrechers kann in schlimmsten Fall daraus einen Todschlag interpretieren. Aus den Gesetzbüchern:
StGB
§ 212
Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
UND
§ 211
Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
Wenn du eine Bärenfalle aufstellst, dann riskierst du einen Menschen zu töten. Und es heisst ja, (1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein..., unabhängig ob es sich hierbei auf deinem Grundstück in Sinne des GNO handelt oder nicht.
Es darf niemand einfach so auf dein Grundstück, WENN man davon ausgehen kann, dass der Grundstückseigentümer etwas dagegen hat.
Macht es trotzdem jemand, so darfst du NUR im Falle einer DIREKTEN Bedrohung, d.h. er steht mit einer Pistole oder sonstigen Waffe vor dir, mit Notwehr handeln. Siehst du jemanden in deinem Garten, den du nicht kennst, spreche ihn darauf an, dass er den Garten verlassen soll. Macht er es nicht, so und ERST DANN liegt Hausfriedensbruch vor!
So, zum allerletzten Mal! Und wenn du das NICHT glaubst, dann rufe bitte bei der Polizei an und/oder Anwalt für Strafrecht und frage nach!
Ich hoffe das Thema hat sich jetzt endgültig erledigt.
wobel schrieb:wenn der fallenaufsteller nicht zuhause ist, und jemand bei ihm illegal eindringt, ist derjenige selbst schuld, wenn er in 'ne falle tappt.Zum Tausendsten mal, verdammt nochmal!
Wer solche Fallen aufstellt, nimmt billigend eine schwere Verletzung oder gar den Tod eines Menschen in Kauf.
Das heisst:
Der Anwalt des Einbrechers kann in schlimmsten Fall daraus einen Todschlag interpretieren. Aus den Gesetzbüchern:
StGB
§ 212
Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
UND
§ 211
Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
Wenn du eine Bärenfalle aufstellst, dann riskierst du einen Menschen zu töten. Und es heisst ja, (1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein..., unabhängig ob es sich hierbei auf deinem Grundstück in Sinne des GNO handelt oder nicht.
Es darf niemand einfach so auf dein Grundstück, WENN man davon ausgehen kann, dass der Grundstückseigentümer etwas dagegen hat.
Macht es trotzdem jemand, so darfst du NUR im Falle einer DIREKTEN Bedrohung, d.h. er steht mit einer Pistole oder sonstigen Waffe vor dir, mit Notwehr handeln. Siehst du jemanden in deinem Garten, den du nicht kennst, spreche ihn darauf an, dass er den Garten verlassen soll. Macht er es nicht, so und ERST DANN liegt Hausfriedensbruch vor!
So, zum allerletzten Mal! Und wenn du das NICHT glaubst, dann rufe bitte bei der Polizei an und/oder Anwalt für Strafrecht und frage nach!
Ich hoffe das Thema hat sich jetzt endgültig erledigt.