Leinenzwang
02.12.2012 um 12:44@wobel
Gut da hast du recht, das Prinzip der Grundstücksgrenze wird er nicht lernen können.
Erschießen dürfen wirst du einen fremden Hund nicht. Aber mit deinen Fallen hast du Recht, das kann dir keiner verbieten. Und wenn dann ein fremdes Tier reinläuft -> schlechten Tag erwischt!
Du könntest ja auch Rattengift ausgelegt haben, woran ein fremdes Tier stirbt, dafür könnte dich dann auch keiner belangen. Also ich stimme dir zu, es ist auch ein Selbstschutz für die Hundehalter.
Davon abgesehen gibt es nunmal Regeln, an die man sich halten muß. Ich fahre auch nich permanent mit 90 kmh durch die Stadt, gefärde damit andere, und rege mich dann auf, wenn ich bestraft werde (Ich weiß, irgendwie ein komischer Vergleich, aber so ist das)
Es gibt genug Hundeplätze usw, wo man das Tier frei laufen lassen kann.
Gut da hast du recht, das Prinzip der Grundstücksgrenze wird er nicht lernen können.
Erschießen dürfen wirst du einen fremden Hund nicht. Aber mit deinen Fallen hast du Recht, das kann dir keiner verbieten. Und wenn dann ein fremdes Tier reinläuft -> schlechten Tag erwischt!
Du könntest ja auch Rattengift ausgelegt haben, woran ein fremdes Tier stirbt, dafür könnte dich dann auch keiner belangen. Also ich stimme dir zu, es ist auch ein Selbstschutz für die Hundehalter.
Davon abgesehen gibt es nunmal Regeln, an die man sich halten muß. Ich fahre auch nich permanent mit 90 kmh durch die Stadt, gefärde damit andere, und rege mich dann auf, wenn ich bestraft werde (Ich weiß, irgendwie ein komischer Vergleich, aber so ist das)
Es gibt genug Hundeplätze usw, wo man das Tier frei laufen lassen kann.