Xylometazolin schrieb:In der ist das öffenliche Tragen von feststehenden Messern mit einer Klingenklinge von über 12 cm laut neuester Gesetzesgebung verboten. Für die 12er Messer sollte man bei einer Polizeikontrolle eine gute Begründung vorweisen können.
So wurde mir es gesagt, von den Behörden grob bestätigt und daran halte ich mich. Außerdem
möchte ich kein sperriges Schwert mit mir rumschleppen, sondern ein nützliches, stabiles und dennoch handliches Messer.
Ich hab mir schon die Gesetzlichen Bestimmungen in vielen Europäischen Ländern angesehen, und muss sagen ich hab schön gestaunt.
Ausser hier in Österreich und in Finnland gibts da arge Beschränkungen. Muss ich aufpassen wenn ich wieder zum Fischen unterwegs bin.
Zum sperrigen Schwert.... Ich bin manchmal in Südamerika um Regenwald unterwegs, da ist eine ordentliche Machete fast Pflicht, mit ein wenig übung und Erfahrung stört die kaum wenn sie am Gurt hängt.
PS: der Leatherman ist überall mit dabei, sogar im Frack in der Oper, ausgenommen sind Sportveranstaltungen