Wie bitte? Darf eine Mutter jetzt nicht mal mehr für ihr Kind beten? Und wenn sie es tut, soll sie entmündigt werden? Sag mal, auf welcher rechtlichen Grundlage soll das eigentlich gehen?
Der Glaube an einen Gott hat mit der Schulmedizin nichts zutun. Das sind völlig zwei paar Schuhe. Weder wird die Schulmedizin von Gläuigen Menschen abgelehnt, noch wird sie als von Gott gewollt betrachtet. Das eine ist die Medizin als solche und das andere der Glaube.
Auch 40°C Fieber sind kein Grund, warum eine Mutter für ihr Kind nicht beten darf. Was soll das denn? Und es muss auch noch lange nicht jeder sofort deswegen ins Krankenaus. Als wenn das Krankenhaus das Allheilmittel für alles sei...
Vor 40°C kommt bekanntlich erst mal 38,5 oder 39... Das geht ja nun auch nicht alles urplötzlich zu. Und immer gleich in Panik geraten und zum Krankenhaus stürzen, dass man nichtmal mehr auf dem Weg dahin vielleicht noch ein Stoßgebet nach oben schmeißen darf, ohne dass man gleich von Entmündigung hören muss, also echt, was sollen solche völlig unqualifizierten Bemerkungen eigentlich?
Ist jede Mutter die an einen Gott glaubt und für ihr Kind betet jetzt deswegen zu entmündigen? Abgesehen gibt es rechtlich gesehen keine Entmündigung mehr, sie ist durch das sogenannte Betreuungsgesetz ersetzt worden. Aber selbst das empfände ich als Diskiminierung aller Gläubigen, dass etwa jemand, der betet schon eines Betreuers bedürfe, weil das ja anscheinend heute nicht mehr IN ist, für sein Kind zu beten...
Oh Mann, - jetzt mal Butter bei die Fische: Ist das Kind gestorben, weil die Mutter zu lange gewartet hat mit dem Krankenhaus? Kam es auf jede Sekunde an, dass nichtmal ein kurzes Stoßgebet mehr von sagen wir mal 5 Sekunden erlaubt gewesen wäre? Könnt ihr die Situation ganz objektiv klar und sachlich als medizinische Laien überhaupt beurteilen?
@denkerleinDiskussionsleiter
@der_wicht