Freundschaft ./. Glauben (Die II.)
10.01.2010 um 22:30@buddel
Religion ist Glaube, Familie ist RL.
Die Religion kann man sich aussuchen, die Familie nicht.
Passt mir eine Religion nicht suche ich mir die geeignete Religion oder bleibe ohne Glauben oder aber ich stelle mir eine Religion zusammen.
Das letzte trifft nicht auf mich zu. Ich frage und forsche und nehme das an was mir passt, ohne die anderen Dinge zu leugnen.
Ein Beispiel.
Im Qur´an ist die Erbschaft fest geregelt. Unter Anderem heisst es, dass die Töchter einen Teil, die Söhne zwei Teile des Erbes bekommen. Auf dem ersten Blick ist das ungerecht. Frage mich wieso diese Frage noch nie gestellt wurde. Wie dem auch sei. Diese "ungerechte" Aufteilung resultiert aus der Unterhaltspflicht des Mannes. Der Mann ist verpflichtet für alle Bedürfnisse seiner Familie aufzukommen. Die Frau muss nicht für den Unterhalt aufkommen. Eine arbeitende Frau könnte zu ihrem Mann sagen "weisst du, du bist für den Unterhalt der Familie verantwortlich. du darfst keinen Cent meines Vermögens oder meines Einkommens anfassen". Der Mann dürfte in diesem Fall nicht das Geld seiner Frau anfassen.
Darf er es überhaupt nicht verwenden? Doch , das darf er nur mit dem Einverständnis seiner Ehefrau.
Unterhaltspflichtig sind die Männer auch gegenüber ihren Eltern. Wenn man jetzt alles zusammen berücksichtigt ist alles wieder relativ gerecht.
Warum dieses Beispiel?
Ich habe mich bei der Erbschaft meines Vaters nicht an die Empfehlung des Qur´an gehalten. Bei der Erbschaft meines Vaters haben meine Schwester und ich das Erbe zu gleichen Teilen aufgeteilt. Hätte ich denn die Möglichkeit 2/3 der Erbes zu beanspruchen? Nein, das hätte ich nicht durchsetzen können, aber das ist zweitrangig, denn ich habe niemals daran gedacht 2/3 des Erbes zu beabspruchen. Mir war immer klar, dass wir zu 50/50 aufteilen.
In dem Fall hätte ich mich, auch wenn ich die Möglichkeit besessen hätte, nicht an die Empfehlungen des Qur´an gehalten.
Aber an das Gebot das Geld der Ehefrau nicht zu verwenden habe ich mich immer gehalten. Meine Frau hat ihr eigenes Einkommen, sie hat ihr eigenes Konto. Es ist nicht so, dass sie mir verbietet ihr Gelb in Anspruch zu nehmen, aber ich halte es nicht für notwendig. Allah hat mir die Möglichkeit gegeben für die Bedürfnisse meiner Familie aufzukommen, elhamdulillah. Somit ist es nicht nötig auf ihr Geld zurückzugreifen. Haben wir nie ihr Geld verwendet? Doch das haben wir. War ein toller Urlaub in Italien. Und wenn du dich fragst wie es denn mit meinem Konto aussieht, kann ich dir versichern, dass wir ein gemeinsames Konto haben. Sie hat auch eine Kontokarte über unser gemeinsames Konto. Ich habe nichtmal eine Vollmacht über ihr Konto.
Mein freier Wille gestattet es mir zu entscheiden wie ich leben möchte.
Religion ist Glaube, Familie ist RL.
Die Religion kann man sich aussuchen, die Familie nicht.
Passt mir eine Religion nicht suche ich mir die geeignete Religion oder bleibe ohne Glauben oder aber ich stelle mir eine Religion zusammen.
Das letzte trifft nicht auf mich zu. Ich frage und forsche und nehme das an was mir passt, ohne die anderen Dinge zu leugnen.
Ein Beispiel.
Im Qur´an ist die Erbschaft fest geregelt. Unter Anderem heisst es, dass die Töchter einen Teil, die Söhne zwei Teile des Erbes bekommen. Auf dem ersten Blick ist das ungerecht. Frage mich wieso diese Frage noch nie gestellt wurde. Wie dem auch sei. Diese "ungerechte" Aufteilung resultiert aus der Unterhaltspflicht des Mannes. Der Mann ist verpflichtet für alle Bedürfnisse seiner Familie aufzukommen. Die Frau muss nicht für den Unterhalt aufkommen. Eine arbeitende Frau könnte zu ihrem Mann sagen "weisst du, du bist für den Unterhalt der Familie verantwortlich. du darfst keinen Cent meines Vermögens oder meines Einkommens anfassen". Der Mann dürfte in diesem Fall nicht das Geld seiner Frau anfassen.
Darf er es überhaupt nicht verwenden? Doch , das darf er nur mit dem Einverständnis seiner Ehefrau.
Unterhaltspflichtig sind die Männer auch gegenüber ihren Eltern. Wenn man jetzt alles zusammen berücksichtigt ist alles wieder relativ gerecht.
Warum dieses Beispiel?
Ich habe mich bei der Erbschaft meines Vaters nicht an die Empfehlung des Qur´an gehalten. Bei der Erbschaft meines Vaters haben meine Schwester und ich das Erbe zu gleichen Teilen aufgeteilt. Hätte ich denn die Möglichkeit 2/3 der Erbes zu beanspruchen? Nein, das hätte ich nicht durchsetzen können, aber das ist zweitrangig, denn ich habe niemals daran gedacht 2/3 des Erbes zu beabspruchen. Mir war immer klar, dass wir zu 50/50 aufteilen.
In dem Fall hätte ich mich, auch wenn ich die Möglichkeit besessen hätte, nicht an die Empfehlungen des Qur´an gehalten.
Aber an das Gebot das Geld der Ehefrau nicht zu verwenden habe ich mich immer gehalten. Meine Frau hat ihr eigenes Einkommen, sie hat ihr eigenes Konto. Es ist nicht so, dass sie mir verbietet ihr Gelb in Anspruch zu nehmen, aber ich halte es nicht für notwendig. Allah hat mir die Möglichkeit gegeben für die Bedürfnisse meiner Familie aufzukommen, elhamdulillah. Somit ist es nicht nötig auf ihr Geld zurückzugreifen. Haben wir nie ihr Geld verwendet? Doch das haben wir. War ein toller Urlaub in Italien. Und wenn du dich fragst wie es denn mit meinem Konto aussieht, kann ich dir versichern, dass wir ein gemeinsames Konto haben. Sie hat auch eine Kontokarte über unser gemeinsames Konto. Ich habe nichtmal eine Vollmacht über ihr Konto.
Mein freier Wille gestattet es mir zu entscheiden wie ich leben möchte.