AtheistIII schrieb:Was der Veranstalter gesagt hat, weiss ich leider auch nicht, und ich kann dir leider keinen anderen Blickwinkel als meinen liefern, tut mir leid.
das ist klar, braucht dir auch nicht leid zu tun, ja...ich versteh dich sogar...
Fakt ist nur, dass es sich die Polizei im Ramen eines solchen Gipfels, bei
dieser Medienpräsenz, abolut nicht leisten kann, willkürlich und unverhältnismässig
zu handeln.
Dass das Verhältnismässige und rechtmässige Handeln der Polizei in Deinen Augen
als unrechtmäßig aussieht, das ist klar und auch das kann ich verstehen...
AtheistIII schrieb: Und laut einem Urteil des BVG dürfen Spontandemonstrationen nicht verboten werden, auch nicht per Gesetz,
wohl kaum !
dementsprechend hatte die Polizei kein Recht, die Veranstaltung zu beenden .
Der Platzverweis (auch: Platzverweisung) im deutschen Recht stellt eine polizeirechtliche Maßnahme dar, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und öffentliche Ordnung abzuwehren. Sie dient somit der Gefahrenabwehr.
Durch diesen mündlichen oder schriftlichen Verwaltungsakt wird der betroffenen Person geboten, einen Standort unverzüglich zu verlassen. Bei Zuwiderhandlung kann die Person auch ins Polizeigewahrsam genommen werden. Ein Platzverweis ist grundsätzlich auf maximal 24 Stunden begrenzt, die Rechtslage scheint jedoch nicht eindeutig zu sein.
...und wer weiss, vllt. stellten einige Personen Euerer Demo genau das dar,
eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und öffentliche Ordnung...