Weltweit 250 Millionen Christen verfolgt
08.12.2008 um 10:34
jede form der verfolgung und untersrückung ist zu ächten....nicht nur die der christen, muslime, anderer religionen, humanisten etc.
Menschenrechtsverletzungen weltweit von Axel Herrmann
Verfolgung Andersdenkender
Repressalien aus religiösen Gründen
Unterdrückung ethnischer Minderheiten
Verhinderung einer freien Entfaltung der Persönlichkeit
Angriff auf Leib und Leben
Repressalien aus religiösen Gründen
Eng verquickt mit der Unterdrückung Andersdenkender ist naturgemäß die Verfolgung aus Glaubensgründen. Selbst wenn sie nicht unmittelbar von staatlichen Institutionen ausgeht, spricht man von Menschenrechtsverletzungen immer dann, wenn ein Staat entsprechende Verhaltensweisen seiner Bürgerinnen und Bürger deckt oder seiner Schutzpflicht gegenüber bedrohten Mitgliedern nicht genügt und damit seiner staatlichen Verantwortung nicht gerecht wird. Kaum faßbar für das verweltlichte Denken vieler Menschen in Mitteleuropa ist der religiöse Fanatismus, mit den sich Menschen in der Dritten Welt, aber auch in Nordirland oder auf dem Balkan gegenwärtig noch bekämpfen.
Fundamentalismus heißt heute das Gespenst religiöser Intoleranz. Es ist in verschiedenen Religionen verbreitet, findet aber seine militanteste Ausprägung seit den siebziger Jahren vor allem in islamischen Staaten. Fundamentalisten verneinen Prinzipien der Aufklärung wie kritische Überprüfung von Maßstäben und Normen sowie ein Leben in Eigenverantwortung; sie wähnen sich im Besitz einer absoluten Wahrheit, die jeden Zweifel ausschließt. Von ihrer Gefolgschaft verlangen sie bedingungslose Unterordnung unter Gesetze und Regeln, die nicht selten politischen Zielen dienen, aber als göttliche Offenbarung ausgegeben werden. Ziel islamischer Fundamentalisten ist im allgemeinen die Errichtung eines Gottesstaates, und als Mittel dazu dient ihnen vor allem die "Scharia". Bei ihr handelt es sich um eine mittelalterliche islamische Rechts- und Lebensordnung, die im wesentlichen auf einer bestimmten Auslegung des Korans sowie der Handlungsweise Mohammeds beruht, im Zuge der Säkularisation aber seit dem 19. Jahrhundert in einigen Staaten durch europäische Rechtsnormen ersetzt wurde.
Allgemein diskriminiert das islamische Recht, das auch in so unterschiedlichen Ländern wie Pakistan, Saudi-Arabien oder dem Iran angewandt wird, Frauen und degradiert sie in hohem Maße zum Verfügungsobjekt des Mannes. Nach der Scharia sind Prügelstrafen und Verstümmelungen des Körpers in etlichen islamischen Ländern erlaubt. Berichten aus Saudi-Arabien ist beispielsweise zu entnehmen, daß dort im Februar 1997 ein Mann mit 70 Hieben öffentlich ausgepeitscht wurde, weil er der Verbreitung des christlichen Glaubens für schuldig befunden worden war. Auf der anderen Seite verurteilte ein türkisches Gericht islamische Gläubige, weil sie in der Öffentlichkeit Turbane getragen und damit gegen die Kleiderordnung von Mustafa Kemal Atatürk, dem Begründer der modernen türkischen Republik, verstoßen haben.
Zu den Opfern von Menschenrechtsverletzungen zählen Frauen wie Männer. Das Leiden der Frauen bleibt aber häufiger anonym und schlägt sich in der Berichterstattung oft nur in der Statistik nieder. Es sind vor allem Frauen und Kinder, die in Kriegen zu Tode kommen oder die als Flüchtlinge ihre Heimat verlassen. Täglich werden irgendwo auf der Welt Frauen gefoltert und fallen politischen Morden oder dem "Verschwindenlassen" zum Opfer. Andere werden willkürlich inhaftiert oder als gewaltlose politische Gefangene zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Bestimmte Menschenrechtsverletzungen - etwa Vergewaltigungen durch Sicherheitskräfte - treffen fast ausschließlich Frauen. Sie unterliegen deshalb einer doppelten Verfolgung: Zum einen werden sie aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert, zum anderen sind sie ebenso wie Männer in Gefahr, wegen ihrer ethnischen oder sozialen Herkunft, ihrer Religionszugehörigkeit oder politischen Meinung verfolgt zu werden. Diskriminierung ist auch die Ursache dafür, daß Jahr für Jahr Millionen von Frauen durch Klitorisbeschneidungen verstümmelt, zu Tode gesteinigt, bei lebendigem Leib verbrannt, ihrer gesetzmäßigen Rechte beraubt oder zur "Ware" im internationalen Menschenhandel degradiert werden, um sie als Arbeitssklavinnen zu halten oder sexuell auszubeuten.
Doch überall auf der Welt gibt es Widerstand gegen diese Gewalt: Eine Frau, die sich für die Verteidigung der Frauenrechte stark macht, ist die pakistanische Rechtsanwältin Asma Jahangir. Als Vorsitzende der Menschenrechtskommission von Pakistan und Mitglied des Frauenaktionsforums wird sie immer wieder bedroht und angegriffen. Kürzlich hatte Asma Jahangir die Vertretung der 22jährigen Saima Wahid übernommen, deren Vater ihre Ehe von einem Gericht für ungültig erklären lassen wollte, weil sie ohne seine Zustimmung geheiratet hatte. Saima Wahid hatte aus Furcht, daß ihr Vater sie ermorden könnte, elf Monate lang in einem Frauenhaus gelebt. Im März 1997 entschied dann das Obere Gericht von Lahore, daß die Zustimmung eines männlichen Familienangehörigen für die Gültigkeit einer Ehe nicht erforderlich ist. Der Fall war ein Meilenstein für die Verteidigung des Rechtes der Frauen, ihren Ehemann selbst zu wählen - ein Recht, gegen das in Pakistan permanent verstoßen wird. Noch im September 1996 hatte das Obere Gericht von Lahore entschieden, eine muslimische Frau könne ohne die Zustimmung eines männlichen Angehörigen keine Ehe eingehen. Eine solche Heirat sei ungültig.
Indien und Pakistan
Was den religiösen Fanatismus betrifft, mit dem sich die Menschen untereinander bekämpfen, so gleicht beispielsweise der indische Subkontinent seit Jahrzehnten einem Pulverfaß, in dem sich soziale und wirtschaftliche Gegensätze gepaart mit religiöser Intoleranz so lange aufstauen, bis sie sich in regelrechten Religionskriegen entladen. Der letzte aufsehenerregende Gewaltakt im religiösen Dauerzwist zwischen Hindus und Moslems ereignete sich im Dezember 1992, als rund 300000 radikale hinduistische Gläubige in der nordindischen Stadt Ayodhya die über 400 Jahre alte Babri-Moschee abrissen, die von den islamischen Eroberern des Landes an der Stelle eines früheren Hindu-Tempels bei der überlieferten Geburtsstätte des Gottes Rama errichtet worden war. Die blutigen Zusammenstöße zwischen Hindus und Muslimen, die im Gefolge jenes Handstreichs von Ayodhya an zahlreichen Orten Indiens ausbrachen, forderten weit mehr als 1000 Tote. Seitdem schwelt der Konflikt wieder mehr unter der Oberfläche, was nicht bedeutet, daß es nicht wieder zu Auseinandersetzungen zwischen fanatisierten Anhängern der verfeindeten Religionsparteien kommt.
Eine neue, weit gefährlichere Dimension der Gewalt könnte erreicht werden, wenn sich der "Hindu-Staat" Indien oder der "Moslem-Staat" Pakistan hinreißen ließe, gegen das Nachbarland Atomwaffen einzusetzen.
Unabhängig von dieser Schreckensvision vollziehen sich in Pakistan - wie in zahlreichen anderen Staaten mit intoleranten Religionsführern - täglich mehr oder weniger gravierende Menschenrechtsverletzungen, die sich auch zwischen den sunnitischen und schiitischen Gemeinschaften des Islams abspielen und selbstverständlich auch vor Christen nicht haltmachen. So überfielen 1997 nach Informationen der Menschenrechtsorganisation amnesty international mehrere hundert Moslems mit Unterstützung von Polizeibeamten in der Provinz Punjab eine christliche Gemeinschaft, die angeblich den Koran entweiht hatte, und brannten über 300 Häuser nieder. Hintergrund dieser Aktion soll die Suspendierung mehrerer Polizeibeamter vom Dienst darstellen, die ihrerseits die Bibel entweiht haben sollen.
Afghanistan
Ein erschreckendes Beispiel für rigorosen Fundamentalismus boten in jüngster Zeit die afghanischen Taliban-Milizen. Seit dem sowjetischen Einmarsch 1979 gilt in Afghanistan säkulares Denken als "kommunistisch", und jeder Widerstand dagegen wurde religiös begründet. Doch die ehemaligen Widerstandskämpfer gegen die sowjetische Besatzung (bis 1988), die Mudschahidin, waren selbst in rivalisierende Gruppen zerfallen und hatten das Land weiter ruiniert.
So treten seit 1994 die Taliban als Kämpfer des "wahren Islam" auf den Plan. Ihre geistige Heimat sind konservative Koranschulen in den pakistanischen Grenzprovinzen, in die afghanische Flüchtlinge ihre Kinder schickten. Mit rigiden Maßnahmen versuchen die Taliban, die Bevölkerung in den von ihnen kontrollierten Landesteilen auf die Pfade der Tugend zurückzuführen: Kinos wurden geschlossen und Musikhören verboten; Frauen ist der Zugang zu medizinischer Versorgung weitgehend verwehrt und es ist ihnen untersagt, sich eine Arbeit zu suchen, eine Ausbildung zu absolvieren oder ohne Begleitung eines männlichen Verwandten auf die Straße zu gehen. Deshalb sind vor allem in Kabul Witwen und ihre Kinder, die keine männlichen Verwandten haben, vom Hungertod bedroht. Männer werden bestraft, weil sie sich gegen religiöse Vorschriften den Bart gekürzt oder abrasiert haben. Trägt eine Frau Nagellack, muß sie damit rechnen, daß ihr ein Finger amputiert wird.
Algerien
In offenen Terror gegen eine wehrlose Zivilbevölkerung artet in Algerien seit einigen Jahren der Machtkampf zwischen islamischen Fundamentalisten und einer von Militärs dominierten Regierung aus. Überzeugt vom Versagen westlicher und östlicher Ideologien propagierte die islamische Heilsfront FIS (Front islamique du salut) Anfang der neunziger Jahre ungehindert die Errichtung eines Gottesstaates und fand dabei zahlreiche Anhänger. Als sich bei den Parlamentswahlen ein Sieg der FIS abzuzeichnen begann, sagten die Behörden Anfang 1992 die zweite Runde der Wahlen ab, verhängten den Ausnahmezustand und verboten die Heilsfront.
Seit dieser Zeit tobt ein nicht mehr überschaubarer Konflikt zwischen den Sicherheitskräften und verschiedenen bewaffneten islamischen Gruppen, in dem bis zu Beginn des Jahres 1998 mindestens 80000 Menschen ums Leben gekommen sind. Besonders blutig verlief dabei der Fastenmonat Ramadan 1998. Immer wieder überfielen Bewaffnete Dörfer und massakrierten die gesamte Bevölkerung. Häufig wurden die Opfer enthauptet oder ihnen die Kehlen durchgeschnitten. Zahlreiche Menschen kamen auch an fingierten Straßensperren oder bei Bombenattentaten ums Leben. Die massiven Menschenrechtsverletzungen gehen aber nicht ausschließlich zu Lasten islamischer Angreifer. Im Kampf gegen die Fundamentalisten schrecken Sicherheitskräfte und Milizen zudem nicht vor menschenverachtenden Repressalien wie Folter, Verschwindenlassen und extralegalen Hinrichtungen zurück. So dreht sich die Spirale der Gewalt weiter.
Tibet
Wie sehr politische und religiöse Motive bei der Unterdrückung von Menschen verquickt sein können, zeigt das Vorgehen der chinesischen Staats- und Parteiführung in der Autonomen Provinz Tibet. Dieses zentralasiatische Land war in den Jahren 1949/50 von China gewaltsam annektiert worden und soll nach Angaben tibetischer Flüchtlinge seitdem mehr als eine Million Menschen, etwa 20 Prozent des gegenwärtigen Bevölkerungsstandes, durch gewaltsamen Tod infolge der Besetzung verloren haben. Dennoch ist der nationale Unabhängigkeitswille bis heute noch nicht völlig gebrochen.
Vielmehr sehen die buddhistischen Tibeter in dem seit Jahrzehnten im Exil lebenden Dalai Lama ihr geistliches und weltliches Oberhaupt. Daher richten sich die chinesischen Repressalien, die darauf ausgerichtet sind, die nationale Intelligenz zu zerstören, vor allem gegen buddhistische Klöster. Zählten die größten Klöster in Tibet Ende der fünfziger Jahre noch zwischen 5000 und 10000 Mönche, so sind in den neunziger Jahren nur noch wenige hundert übriggeblieben. Auch sie sind von Razzien und Verhaftungen bedroht, wenn sie beispielsweise Bilder vom Dalai Lama, dem Friedensnobelpreisträger von 1989, besitzen oder zum Verkauf anbieten.
1995 wurde Chadrel Rimpoche, der Abt des Klosters Tashilumpo, festgenommen, weil er auf der Suche nach der Reinkarnation eines neuen Pantschen Lama, des zweithöchsten Würdenträgers des tibetischen Buddhismus, Absprachen mit dem Dalai Lama getroffen haben soll. Eineinhalb Jahre später verurteilte ihn ein chinesisches Gericht wegen "Verrats von Staatsgeheimnissen" und wegen "Verschwörung zur Spaltung des Landes" zu sechs Jahren Freiheitsentzug.
http://www.bpb.de/die_bpb/INEJ90,2,0,MenschenrechtsVerletzungen_weltweit.html