Threadkiller2 schrieb:Warum soll man überhaupt etwas beleidigen wenn man "nichts" über so etwas weiss ?
Das Problem der Diskussion ist wohl, das der genaue Wortlaut des Paragraphen nicht geläufig ist.
Deshalb hier mal der StGB im Original:
§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__166.htmlHierunter fallen also auch alle weltanschaulichen Bekenntnisse.
Wer also Atheisten beschimpft und damit den öffentlichen Frieden stört, der kann nach diesem Paragraph auch belangt werden.!