Gotteslästerungsparagraph § 166 StGB
04.05.2008 um 21:38Contraphet hat eigtl. vollkommen recht.
Prometheus schrieb:Wie gesagt es geht nicht um Religon sondern NUR um Gott.Aus der Sicht eines Atheisten geht es nur um Religion.
§ 166Sooo schlimm klingt es nicht, wird sicherlich auch sehr selten angewandt. Und die Religösen wollen immer ne Extrawurst...war wohl schon immer so. Da Gott ja mit ihnen ist und wer hat schon mehr zu melden als die "Freunde Gottes"?^^
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Prometheus schrieb:die Aufklärung sollte uns eigentlich dazu gebracht haben das WISSEN die Macht ist und nicht der GlaubeHehe...erzähl das mal einen Gläubigen ... :D