Gotteslästerungsparagraph § 166 StGB
06.05.2008 um 09:24>>Wer schützt Gott eigentlich vor den Religionen und ihren Anhängern?<<
Ha ha, das frage ich mich manchmal auch :D
Ha ha, das frage ich mich manchmal auch :D
du schrieb:Der Paragraph ist eine bodenlose Frechheit, eine Dreistigkeit sondergleichen. Der beschneidet mein Recht auf Meinungsfreiheit.Ja, gut, stimmt schon, aber wenn es dir um die Meinungsfreiheit geht, dann gäbe aber gleich noch ganz andere Gesetze, die das Recht auf Meinungsfreiheit beschneiden.
Jack_Colt schrieb:Wenn ich jetzt zu einem Polizisten "Scheißwichser" sagen würde, wär das ja streng genommen auch Meinungsfreiheitdas betrifft dann aber auch eine reale Person, nicht eine Ideologie wie die Religion eine ist. Beleidigung von Personen sollte schon verboten sein, da ein gewisser Respekt im zwischenmenschlichen Umgang erfordorlich ist. Mit einer Ideologie muss man sich aber nicht unterhalten, nur mit ihren Anhängern. Ausserdem ist es auch inkonsequent, Religionen gegenüber anderen Ideologien zu bevorzugen (übrigens genauso, wie Beamte gegenüber allen anderen zu privilegieren). Wenn man diese Privilegierung der Religionen aufhebt, müsste man ihn im Sinne der Demokratie meiner Meinung nach aber abschaffen, da man sonst auch Nazis die möglichkeit geben müsste, Verurteilungen des NS zu verbieten.
Prometheus schrieb am 04.05.2008:Wie kann ich etwas beleidigen was man nicht 100 % wissen tut ob es überhaupt existiert ?Beleidigt man denn Gott oder nur Menschen, die sich von Gotteslästerung angegriffen fühlen würden? Meiner Meinung nach greift man damit nur bestimmte Menschen an.