@emarosa hier die erläuterung der verse
Koran 2:190
Kriegführung ist nur als Selbstverteidigung und innerhalb
klar festgelegter Grenzen erlaubt. Wenn Krieg geführt wird, soll
dies mit allen verfügbaren Kräften. jedoch nicht unbarmherzig
geschehen; sondern nur, um Frieden und Freiheit für den Dienst
an Allah wiederherzustellen. Auf keinen Fall dürfen Frauen,
Kinder und alte oder schwache Menschen betroffen sein,
Bäume und Äcker zerstört oder ein Friedenschluss verweigert
werden, wenn der Feind sich ergibt. (Juusuf ‘Allii)
Qutb fasst den Begriff des Dschihaad weiter als Juusuf ‘Allii,
nach dem er "nur als Selbstverteidigung" gestattet ist: "Das
Abwendigmachen von der Religion (=Fitna)" ist ein Anschlag
auf das Heiligste im menschlichen Leben. Es. ist deshalb
schlimmer als Totschlag, schlimmer als einen Menschen zu
töten. den Geist oder das Leben zu vernichten. Es ist gleich, ob
diese Verfolgung aus bloßer Bedrohung oder wirklicher
Schädigung besteht oder aus der Errichtung abträglicher und
verderblicher Verhältnisse mit der Absicht, die Menschen vom
rechten Weg abirren zu lassen, sie zu verderben und vom Pfade
Allahs abwendig zu machen,
ihnen den Kufr in verlockenden Farben auszumalen sowie sie
zur Abkehr vom Islam zu bewegen. Die islamische Anschauung
von der Bekenntnisfreiheit und die Tatsache. dass er ihr diesen
hohen Wert im Leben der Menschheit zuerkennt, decken sich
mit der Natur des Islam und seiner Ansicht über den Zweck des
menschlichen Daseins. Und zwar ist der Zweck des
menschlichen Daseins der 'Ibaada (dazu gehört jede gute Tat,
mit der man sich Allah zuwendet), und das Wertvollste im
Menschen ist die Freiheit des Imaans."
377 Hier sollen zwei Überlieferungen nicht unerwähnt bleiben.
Wie Abu Musa berichtet, kam einst ein Mann zum Propheten,
Allahs Segen und Frieden auf ihm, und sagte: "Der eine kämpft
um Beute, ein anderer, um Ruhm und Ehre zu erlangen und ein
weiterer, um seinen Mut und seine Tapferkeit zu beweisen wer
von diesen sollte als Kämpfer auf dem Pfad Allahs betrachtet
werden?" Darauf antwortete der Prophet, Allahs Segen und
Frieden auf ihm: "Wer mit dem einzigen Ziel kämpft, dass das
Wort Allahs obsiegen möge, ist derjenige, der Allah zuliebe
kämpft." (Bucharii)
Als Abuu Bakr seine Armee in den Kampf an die syrische
Grenze entsandte, gab er ihr folgenden Befehl mit auf den Weg:
"Begeht keinen Verrat und weicht nicht vom rechten Weg ab.
Auch sollt ihr Kinder, alte Menschen und Frauen weder
verletzen noch töten. Zerstört oder verbrennt keine Palmen und
fällt keine Obstbäume. Schlachtet weder Schaf- noch andere
Herden oder Kamele, es sei denn zu eurem Lebensunterhalt.
Wenn ihr bei Leuten vorbeikommen solltet, die sich dem
Klosterdasein verschrieben haben, so überlasst sie dem Leben,
dem sie sich hingegeben
haben." (Tabari)
Koran 2:191
Angesichts des vorhergehenden Ajas gilt der Satz "tötet
sie, wo immer ihr auf sie stoßt" nur im Zusammenhang mit
Kampfhandlungen, die bereits im Gange sind. Dem Islam
gegenüber voreingenommene Kritiker haben einen
schwerwiegenden Irrtum begangen, indem sie diesen Aja als
Rechtfertigung für das wahllose Töten von Kufar betrachteten.
(Siddiqi)
379. Das Wort "Fitna" الْفِتْنَةُ hat hier neben "Versuchung" und
"Gottlosigkeit" vielfache Bedeutung wie "Verrat",
"Treulosigkeit", "mutwillige Verfolgung von Muslimen",
"Aggression" usw. All das verursacht weit schlimmeren
Schaden und führt zu ernsteren Folgen als Krieg und es ist zur
mannhaften Bekämpfung dieser größeren übel, dass Kampf
erlaubt, ja manchmal sogar vorgeschrieben ist im Islam.
(Darjabaadi)
380. Hier wird auf den Kampf in der Umgebung Mekkas Bezug
genommen, weil zur der Zeit der Offenbarung dieses Ajas die
Heilige Stadt noch in den Händen arabischen Kaafir war, die
den Muslimen das Verrichten der Hadsch nicht gestatteten.
(Juusuf ‘Allii)
381. Das heißt für die, die den Islam unterdrücken, im engeren
wie im weitesten Sinn. Wenn sie mit Gewalt die Muslime vom
Verrichten der religiösen Pflichten abzuhalten trachteten, hatten
sie damit der Religion den Krieg erklärt. Es wäre Feigheit, diese
Herausforderung unbeachtet zu lassen und diese Art von
Unterdrückung nicht auszumerzen. (Juusuf ‘Allii)