Pierre Vogel: Seelenfänger und Hassprediger?
20.10.2010 um 18:10@Sigalit
Richter sind doch Rechtsgelehrte!
Bis du den für dich zustehenden Richter ordentlich kritisiert hast , hängst du ev. schon am Strang oder deine Hand ist ab!
Schau unten ob wir vom Gleichen reden oder nicht? Und berichtige bitte falls was falsch!
"Quellen der Scharia
Ursprünglich meint der arabische Begriff “Scharia” den Pfad in der Wüste, der zur Wasserquelle führt. Die Scharia ist der Wegweiser, der den Menschen zu Gott, seiner Quelle führen soll. Im Koran selbst kommt der Begriff nur einmal vor (Sure 45,18) und heißt dort so viel wie “Ritus”.
Unbestritten gilt dem sunnitischen Islam der Koran als die Quelle der Scharia. Der Koran enthält jedoch nur einzelne Anweisungen, die direkt zur Grundlage einer Gesetzgebung zu machen sind. Schon früh in der islamischen Geschichte trat daher neben den Koran als Quelle des Rechtes die “Sunna”, das vorbildliche Handeln und Reden des Propheten Mohammed. Die Berichte über Verhalten und Worte Mohammeds wurden in den sogenannten “Hadithen” gesammelt. Später filterten islamische Theologen aus der unüberschaubaren Fülle dieser Hadithen nach bestimmten Regeln die als echt anzuerkennenden Überlieferungen heraus. Es entstanden die weitgehend noch heute anerkannten Hadith-Sammlungen.
Fünf Kategorien für Verhalten
Gemäß dem islamischen Verständnis von Hingabe (“Islam”) an Allah umfasst die Scharia Regelungen nicht nur für Familienrecht, Strafrecht, Erbrecht etc. sondern auch genaue Anweisungen für religiöse Rituale und Pflichten. Die Rechtswissenschaft hat dabei jede Handlung in ein System von fünf Kategorien eingeordnet:
1. “Fard” - eine Handlung ist Pflicht für jeden Gläubigen (z.B. das rituelle Gebet)
2. “Haram” - Verbotene Handlungen (z.B. Alkoholgenuss)
3. “Mandub” - Empfehlenswert. Eine Handlung ist erwünscht (z.B. zusätzliche Gebete), das Nichtbefolgen wird jedoch nicht bestraft
4. “Makruh” - Verwerflich oder nicht empfehlenswert.
5. “Mubah” - Erlaubt, Handlungen, für die es keine religiöse Beurteilung gibt (z.B. eine Flugzeugreise). "
Richter sind doch Rechtsgelehrte!
Bis du den für dich zustehenden Richter ordentlich kritisiert hast , hängst du ev. schon am Strang oder deine Hand ist ab!
Schau unten ob wir vom Gleichen reden oder nicht? Und berichtige bitte falls was falsch!
"Quellen der Scharia
Ursprünglich meint der arabische Begriff “Scharia” den Pfad in der Wüste, der zur Wasserquelle führt. Die Scharia ist der Wegweiser, der den Menschen zu Gott, seiner Quelle führen soll. Im Koran selbst kommt der Begriff nur einmal vor (Sure 45,18) und heißt dort so viel wie “Ritus”.
Unbestritten gilt dem sunnitischen Islam der Koran als die Quelle der Scharia. Der Koran enthält jedoch nur einzelne Anweisungen, die direkt zur Grundlage einer Gesetzgebung zu machen sind. Schon früh in der islamischen Geschichte trat daher neben den Koran als Quelle des Rechtes die “Sunna”, das vorbildliche Handeln und Reden des Propheten Mohammed. Die Berichte über Verhalten und Worte Mohammeds wurden in den sogenannten “Hadithen” gesammelt. Später filterten islamische Theologen aus der unüberschaubaren Fülle dieser Hadithen nach bestimmten Regeln die als echt anzuerkennenden Überlieferungen heraus. Es entstanden die weitgehend noch heute anerkannten Hadith-Sammlungen.
Fünf Kategorien für Verhalten
Gemäß dem islamischen Verständnis von Hingabe (“Islam”) an Allah umfasst die Scharia Regelungen nicht nur für Familienrecht, Strafrecht, Erbrecht etc. sondern auch genaue Anweisungen für religiöse Rituale und Pflichten. Die Rechtswissenschaft hat dabei jede Handlung in ein System von fünf Kategorien eingeordnet:
1. “Fard” - eine Handlung ist Pflicht für jeden Gläubigen (z.B. das rituelle Gebet)
2. “Haram” - Verbotene Handlungen (z.B. Alkoholgenuss)
3. “Mandub” - Empfehlenswert. Eine Handlung ist erwünscht (z.B. zusätzliche Gebete), das Nichtbefolgen wird jedoch nicht bestraft
4. “Makruh” - Verwerflich oder nicht empfehlenswert.
5. “Mubah” - Erlaubt, Handlungen, für die es keine religiöse Beurteilung gibt (z.B. eine Flugzeugreise). "