@einmensch @Valentini @Hacker1209 @Puschelhasi @kastimo @Fidaii einmensch schrieb: der scharia braucht man unter anderem 4 augenzeugen. die sind schon mal sehr schwer zu finden... abgesehen davon MUSS die steinigung (wenn wir jetzt mal das extremste nehmen) nicht angewand werden. das ist das äußerste mittel. zu den lebzeiten des propheten ist die steinigung nur einmal bei unzucht angewand worden und das auch nur, weil die frau selbst darum gebeten hat. (als grund wird aufgeführt, dass man für sünden die im diesseits verbüst wurden, nicht mehr im jenseits zur rechenschaft gezogen wird) . wenn dann die steinigug doch ausbeübt wird, dann sind das ausgewählt leute, die dabei kein mitgefühl oder andere emotionalee gefühle empfinden dürfen. auch sehr schwer solche leute zu finden.
Um mal in der Theorie das aufzugreifen und wie das eigentlich in der rechtlichen Theorie verstanden und ausgelegt wurde:
Die 4 Zeugen müssen den Akt tatsächlich beobachtet haben, d.h. um es genau zu sagen. Es reicht noch nicht einmal wenn man den Mann und die Frau im Bett, unter einer Decke erwischt oder sogar übereinander liegend, sondern (verzeiht mir das ich das so offen sage) die Schnur durchs Nadelöhr muss offensichtlich beobachtet worden sein.
Die Zeugen müssen allesamt 'adl, d.h. sie müssen als gerecht und vertrauenswürdig bestätigt worden sein. Der Zeugenbericht eines nicht als gut befunden Zeugen wird zurückgewiesen und somit kann das Strafmaß nicht vollzogen werden. Sie müssen als Erste das Strafmaß beginnen. Wenn sich herausgestellt hat, dass die Zeugen gelogen haben, droht ihnen eine Strafe.
Der Prophet s.a.w. sagte sinngemäß was Anwendung von Strafen betrifft: Wenn der kleinste Zweifel vorhanden ist, sollte eine Strafe nicht angewandt werden.
Weiterhin müssen meiner Meinung nach die gesellschaftlichen Gegebenheiten dafür Sorge tragen, dass so etwas nicht passieren sollte. Wenn die Umstände nicht dementsprechend sind, sollten eher die jeweiligen Herrscher bestraft werden.
Es gab einen Fall zur Zeit des Gesandten s.a.w. wo ein Angeklagter bei der Ausführung der Strafe flüchtete, die Gefährten diesen jedoch festhielten und die Strafe vollzogen haben. Als sie davon dem Gesandten s.a.w. berichteten, sagte er sinngemäß: Hättet ihr ihn doch gehen lassen, denn er bereute seine Tat.
Das was in letzter Zeit leider in einigen islamischen Ländern vorgeht ist mir rätselhaft. Ich kann beim Besten Willen nicht glauben, dass überhaupt irgendwelche Kriterien eingehalten werden.
In der islamischen Geschichte kennt man gerademal eine handvoll Fälle. Wie das heute so ausartet, ist mir ziemlich schleierhaft.
Man muss in aller Offenheit auch sagen, dass der Koran in diesem Fall die Strafe anders belegt und zwar nicht die Steinigung. Und der Koran trennt auch nicht zwischen Verheirateten und nicht Verheirateten in diesem Fall.
Weiterhin gibt es einige zeitgenössische Gelehrte die über diese Angelegenheit diskutieren, ob sie denn zum einen tatsächlich und offensichtlich Anhand der Quellen belegt werden kann.
Außerdem wird auch von einigen gesagt, es handelt sich um eine Strafe die früher mit der Steinigung vergolten wurde, aber das dies nicht auf Dauer fortbestehen muss, sondern durch richterliches Ermessen entschieden werden kann (Tazir), d.h. man könnte das auch in Form einer Haftstrafe verbüßen. Diejenigen Gelehrten leiten das aus den bestehenden Quellen auch so ab.
Ich mag den lieben Bruder Pierre Vogel, als Bruder im Islam. Ich lasse ihn mir auch nicht von den Medien grundsätzlich schlecht machen. Was nicht gleichbedeutend ist, dass ich seine Ansichten gänzlich annehme.
Leider hat der Salafismus es sich zu eigen gemacht nur EINE einzige Meinung als absolut darzustellen. Ich wünschte mir, dass wenn Pierre Vogel mit solcherlei Themen konfrontiert wird, er auch mal detaillierte Antworten darüber gibt wie es denn genau genommen ausschaut und ob es auch andere Ansichten gibt. Und wie das denn in der Theorie wirklich ausschaut.
Wenn man etwas eiskalt sagt ohne es zu begründen, dann schreickt das leider ab. Genauso auch in Bezug auf den Vers 4:34.
Das fehlt mir leider.
Schade eigentlich...