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Religionsfreiheit
26.01.2007 um 13:25Das Deutsche Grundgesetz sichert die Religionsfreiheit in Art. 4 GG:
„(1)Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen undweltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
„(2) Die ungestörteReligionsausübung wird gewährleistet.“
„(3) Niemand darf gegen sein Gewissenzum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“
mehr in der Quelle:Wikipedia: Religionsfreiheit
wie sieht ihr das ???
haben wir die Religionsfreiheit oder nicht???
was darf man eigentlich noch und wo ist die grenze ???
was isteigentlich mit dem strafen wen einer den anderen seine Religionsfreiheiten weg nehmenwill oder sie unterdrucken oder sie kurzen will ???
bin mal auf diemeinungen und kritiken gespant
namaste
„(1)Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen undweltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
„(2) Die ungestörteReligionsausübung wird gewährleistet.“
„(3) Niemand darf gegen sein Gewissenzum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“
mehr in der Quelle:Wikipedia: Religionsfreiheit
wie sieht ihr das ???
haben wir die Religionsfreiheit oder nicht???
was darf man eigentlich noch und wo ist die grenze ???
was isteigentlich mit dem strafen wen einer den anderen seine Religionsfreiheiten weg nehmenwill oder sie unterdrucken oder sie kurzen will ???
bin mal auf diemeinungen und kritiken gespant
namaste