Wie ist die Stellung der Frau im Islam und Christentum
07.12.2006 um 20:48
Also eine Frau gilt als erwachsen, wenn sie ihre erste Regelblutung bekommt.
Aber
manche bekommen ihre Blutung viel später als mit neun Jahren. Gilt man dannerst mit 14
erwachsen, wenn man die Blutung erst mit 14 Jahren eintritt?
melden
Wie ist die Stellung der Frau im Islam und Christentum
07.12.2006 um 20:49
Oh, es sollte eigentlich ein Fragesatz sein:
>Also eine Frau gilt als erwachsen,wenn sie ihre erste Regelblutung bekommt.>?
melden
Wie ist die Stellung der Frau im Islam und Christentum
07.12.2006 um 20:50
also vor diesem thread hatte ich noch eine relativ neutrale einstellung gegenüber demislam...
melden
Wie ist die Stellung der Frau im Islam und Christentum
07.12.2006 um 20:52
also nach diesem Thread habe ich noch eine bessere Einstellung gegenüber dem Islam...
melden
Wie ist die Stellung der Frau im Islam und Christentum
07.12.2006 um 20:53
moin
was ist denn das für ein scheiss,
die kindliche entwicklung von derersten menstruation abhängig zu machen ?
welcher moslem gibt zu, wann er denersten feuchten traum hatte ?
nullversager
buddel
melden
Wie ist die Stellung der Frau im Islam und Christentum
07.12.2006 um 20:57
Ok, vielleicht ist erwachsen falsch ausgedrückt :)
Also dann anders formuliert:
Eine Frau ist theoretisch(!) heiratsfähig, wenn sie ihre erste Blutung hat.
Dann müsste jemand der mit 14 die Blutung hat theoretisch erst mit 14 heiratsfähigsein, oder?
melden
Wie ist die Stellung der Frau im Islam und Christentum
07.12.2006 um 20:58
Also ich weiß wirklich nicht mehr, wann ich meinen ersten feuchten Traum hatte - nur dasdie immer echt klasse waren :)
Trotzdem sollten wir das Thema im Focus behalten.
Wie war eigentlich die Stellung der Frau im frühen Christentum?
melden
Wie ist die Stellung der Frau im Islam und Christentum
07.12.2006 um 21:00
moin
die frau im frühen christentum spielte überhaupt keine rolle
buddel
melden
Wie ist die Stellung der Frau im Islam und Christentum
07.12.2006 um 21:00
@ elturco
Hast du als 9-Jährige vielleicht schlechte Erfahrungen gemachtmit deinem Vater/Onkel oder so ?
Wenn ja , kann ich dich absolut verstehen, dassdu hier so emotional reagierst!
An welcher Stelle Du meine "Emotionalität"entdeckt haben willst, wird mir wohl ewig ein Rätsel bleiben.
Die meisten Menschen,die ich kenne, halten es für völlig normal, dass man 9 jährige nicht "zum Abschuss freigibt".
melden
Wie ist die Stellung der Frau im Islam und Christentum
07.12.2006 um 21:09
Der Ehemann kann nach freiem Belieben
seine Frau durch das dreimalige Aussprechen derFormel "Talaq" rechtsgültig verstoßen
[wobei z.b Ibn Taimiya diese Form der Scheidungfür ungültig hält.] Die Ehefau dagegen
kann die Scheidung nur aus zwei Gründenverlangen: Verweigerung des Unterhalts und
Nichtvollzug des Geschlechtsverkehrs durchden Ehemann über einen längeren Zeitraum.
Die Ehefrau kann die Scheidung nur vorGericht erwirken
Das ist SO nicht richtig!
Das dreimaligeAussprechen der Formal darf nach der Mehrheitsmeinung NICHT innerhalb von 40 Tagengeschehen, meines Wissens lässt nur die hanefitische Rechtsschule das zu!
Das heißt:Der Mann sagt, dass er sich von seiner Frau scheiden lässt. Wenn er nach 4 Monaten immernoch darauf besteht, spricht er die zweite Scheidung aus. Wenn er sie dann immer nochnicht zurücknehmen will, spricht er sie zum dritten Mal aus, und darf sie dann nicht mehrzurücknehmen, es sei denn, sie war wieder verheiratet, und vollzog dabei mit ihrem Mannbereits den Geschlechtsverkehr!
Ibn Taimiyya gehörte zu den Kritikern derRechtsmeinung die besagt, dass der Mann diese Scheidungsformel nur dreimal sprechen müsseund dann seiner Frau los und ledig sei.
Die Frau hat dann das Recht sichvon ihrem ehemann zu scheiden, wenn dieser seinen Pflichten nicht nachkommt bzw. schlechtbahandelt. Sie muss Beschwerde beim Richter/Imam einlegen, und dieser trennt die Ehe.Wenn sie ledig und mittellos bleibt, ist der Mann verpflichtet, für ihren Unterhalt zusorgen.
Es gibt aber noch einen zweiten Weg, welcher häufiger vorkommt,und der nennt sich Chula´:
Die Frau vereinbart mit dem Mann, dass sie gegen dieZahlung eines bestimmten Betrags oder Besitzes, der ausgehandelt werden muss, geschiedenwird, dann allerdings ohne Anspruch auf Unterhalt.
In der Zeit des Propheten wurdeein Fall bekannt wo eine Frau ihren Garten an ihren Ehemann weitergab und sich imGegenzug von ihm scheiden ließ.
In der Regel sollte aber bereits die Rückgabe derBrautgabe genügen, wenn auch der Mann der Idee, sich zu trennen, nicht abgeneigt ist.
Ein Problem besteht darin, dass Männer manchmal ihre Frauen zu diesem Schrittprovozieren, um die Brautgabe zurückerhalten und keinen Unterhalt für die Frauen mehrzahlen zu müssen.
Hier müssten Scharia-Gerichte Regelungen diskutieren, die dasunterbinden.
Im Familienrecht, das in vielen islamisch geprägten Ländernder einzige Rechtsbereich ist, der von Scharia-Inhalten dominiert wird, sind IbnTaimiyyas Fatwas neben den Positionen der Rechtsschulen generell eine wichtigeQuelle.
1.: Sunna und Scharia bauen darauf auf. (Na, wieschmeckt Dir das ? Fahr mal rüber in islamische Länder und erzähle denen Deine Weisheitenüber Ibn Ishaq...)
[b]Die Sira von Ibn Ishaq ist nicht schlecht, daer der Erste war, der eine vollständige Bibliographie des Lebens von Muhammad swszusammenstellte. Allerdings sind darin sowohl zuverlässige als auch weniger ZuverlässigeÜberlieferungen enthalten und die Ausgabe von Gernot Rotter enthält nur Auszüge. Es gibtheute bessere Werke über das Leben des Propheten, in welchen vor allem die zuverlässigenÜberlieferungen (also auch Sahih Buchari und Muslim, welche zur Zeit von Ibn Ishaq undIbn Hischam, der das verschütt gegangene Werk von Ibn Ishaq in der heute vorliegendenForm überarbeitete) behandelt werden und Ibn Ishaq, dessen Werk nur eine von mehrerenQuellen ist. Dass das islamische Recht auch auf Ibn Ishaqs Werk aufbaue ist falsch, dafür die Rechtsprechung Rechtswerke und keine Geschichtswerke verwendet werden
ich dachte,
es wäre altbekannt, dass euer s.a.w. anlphabet war ?
[b]Zum Zeitpunkt der Offenbarung war er auf jedem Fall Analphabet. Nach einigenQuellen lernte er dann aber noch lesen und Schreiben, dies ist jedoch nicht gesichert
Jeara@
Unser Prophet wird nicht beleidigt, und schon garnicht in so einer asozialen Art!
Wenn du dich anonym traust, da mac h das bitte aucheinmal auf der Strasse oder am Arbeitsplatz unter Muslimen ...[/b][/b]
melden
Wie ist die Stellung der Frau im Islam und Christentum
07.12.2006 um 21:11
moin
sach mal,
seid ihr moslems bescheuert ??
ihr sprecht von demgrundsätzlichen recht menstruendierende mädchen zu beschlafen
unabhängig von demalter
ich bin nahe dran, offizielle stellen zu benachrichtigen
serious
buddel
melden
Wie ist die Stellung der Frau im Islam und Christentum
07.12.2006 um 21:13
Unser Prophet wird nicht beleidigt, und schon gar nicht AUF SO eine asozialen Art!
Willst du uns nur zu einer Sperre provozieren?
Dich kann man ja nichtsperren ...
melden
Wie ist die Stellung der Frau im Islam und Christentum
07.12.2006 um 21:16
Falak@
Es spricht aber auch nichts dagegen, das Mindestalter z.b. auf 14 oder 16heraufzusetzen. Das ist eine Frage der Rechtsgewohnheit (Urf). Es gibt nichts was demwidersprechen würde.
melden
Wie ist die Stellung der Frau im Islam und Christentum
07.12.2006 um 21:18
>ihr sprecht von dem grundsätzlichen recht menstruendierende mädchen zu beschlafen
unabhängig von dem alter<
So wurde das hier nie gesagt!
melden
Wie ist die Stellung der Frau im Islam und Christentum
07.12.2006 um 21:20
moin
al,
rechtfertige dich, solltest du mich gemeint haben.
und ichnutze mein modrecht in jeder spielart
was wirfst du mir vor,
an welcherstelle ich s.a.w. beleidigt habe ?
wo habe ich anderes auseinandergestrichen als denunterschied zwischen muslimischer un westlicher gesellschaft ?
und mit deinenhaltlosen vorwürfen ..... aabah
buddel
melden
Wie ist die Stellung der Frau im Islam und Christentum
07.12.2006 um 21:23
Buddel@
In diesem Fall war Jeara gemeint
Aber du nimmst dir auch Rechteheraus die andere nicht haben, das wird ja sogar durch einen Moderator gelegentlichangedeutet ...
Nichts für ungut ... es gibt Wichtigeres als die exekutive Gewaltbei Allmystery
melden