@DeadPoet>>Es trifft auf die heiligen Schriften zu.
Wie war das, der Kuranist nicht zu interpretieren?
Ich muss mir ein lachen verkneifen;
der Kuranbesteht aus Versen(Suren) und ist reine interpretationsache.
Die Sunna lass icheinfach mal aussen vor,
sie ist für mich zu vergleichen, mit der primitiven form
des heutigen legislativen Verständnisses, aus heutiger Sicht wohlgemerkt.<<
Zuerst einmal stützt sich der Islam, auch im Bereich des der Rechtswissenschaften ,nicht allein auf den heiligen Koran (dieser steht aber natürlich an erster Stelle),sondern auch auf die Aussprüche und Taten unseres Propheten (s.a.s.), den Aussprüchen undTaten der Gefährten unseres Propheten (s.a.s.) und auf Analogie, sprich der Übetragungauf spezielle Fallkonstruktionen.
Die,nennen wir es hierarchische Abfolge, istwiefolgt:
1.Koran (geschriebenes Recht)
2. Sunna (angewandtes Recht)
3.Die Aussprüche der Weggefährten des Propheten (s.a.s.)
4. Ananlogie
Setzenwir das doch einmal in Vergleich zu dem Rechtssystem, wie wir es heute kennen.
1. geschriebenes Recht (Verfassung, Gesetze, verordnungen, Satzungen)
2.Gewohnheitsrecht/Richterrecht
3.Analogie und Auslegung
Nun, dann schau dirdas an und sag mir, inwiefern das Rechtssystem des Islam in Bezug auf seine Anwendungveraltet ist.
>>der Kuran besteht aus Versen(Suren) und ist reineinterpretationsache.<<
Du meinst also, weil der koran in Versform geschriebenist, sind die hieraus resultierenden Regeln interprtationsbedürftiger als unser heutigesgeschriebenes Recht?
Dann, schau dir mal unser StGB an lass uns Vergleiche anstellen.
Ich habe nichts gegen eine juristische, sprich wissenschaftliche Diskussioneinzuwenden.