Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Der Fall Daschner / Metzler

41 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Entführung, Gesetz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Daschner / Metzler

20.12.2004 um 12:21
Im Prozess um Gewaltandrohungen im Entführungsfall Metzler ist der ehemalige
Frankfurter Vize-Polizeipräsident Daschner zu einer Geldstrafe von 10.800
Euro verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt am Main setzte die Srafe zur
Bewährung aus.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe und Verwarnung für Daschner
und einen mitangeklagten Beamten gefordert.

Daschner hatte den mitangeklagten Polizisten gedrängt, dem Entführer von
Jakob von Metzler Gewalt anzudrohen, damit dieser verrät, wo der
Elfjährige versteckt wurde.

Quelle: ARD


Nun, ist Daschner mit diesem Urteil noch "glimpflich" davon gekommen,
oder ist dieses Urteil maßlos übertrieben, oder war vielleicht der
ganze Prozess nur eine Farce?

Meine Meinung: Dieser ganze Prozess und die Absetzung Daschners von
seinem Posten ist für mich absolut ungerechtfertigt. Wenn man ganz klar
weiß, daß der Verdächtige wirklich der Täter ist und weiß es stehen ein
oder mehrere Leben auf dem Spiel, sind doch Druckmittel die einzigen
Alternativen die man hat. Daß die Beamten dafür auch noch bestraft werden,
entbehrt doch jeglicher Grundlage.
Natürlich sollte es keinen "Freischein" für die Anwendung von Druckmitteln
geben, aber in extremen Einzelfällen ist dies absolut gerechtfertigt.

Daschner gehört freigesprochen und seinen Posten sollte er weiter inne halten.
Als Verantwortlicher oder Vorgesetzter hätte ich ihm lediglich nahe gelegt,
dies nicht zur "Routine" werden zu lassen. Nicht aber gleich zu suspendieren
und ihm dann noch einen Prozess zu machen.
Armes Deutschland, für Kindesentführer usw. aber anscheinend ein Mekka.

Die Wahrheit schmerzt manchmal, aber die Luege dahinter noch viel mehr.


melden

Der Fall Daschner / Metzler

20.12.2004 um 12:29
Da kann ich dir leider nur 100% zustimmen...*soifz*

Noch sind wir zwar keine gefährdete Art, aber es ist nicht so, daß wir nicht oft genug versucht hätten, eine zu werden


melden

Der Fall Daschner / Metzler

20.12.2004 um 12:45
...wenn man nur eine außnahme macht, rückt man ein stück weg von den menschenrechten. und wenn man erstmal angefangen hat außnahmen zu machen, kommen weitere hinzu...

gruß b


melden

Der Fall Daschner / Metzler

20.12.2004 um 12:47
Das Problem an der Sache ist eben, ab wann darf man dann diese Mittel
anwenden und ab wann nicht. Folter, und das war es eben in diesem Fall
(wenn es auch "nur" psychisch war) ist und bleibt in Deutschland
ungesetzlich. Und eine rechtliche Grundlage dafür zu schaffen ist eben nicht
möglich. Natürlich können wir alle von dem rein menschlichen Faktor
mitfühlen wie es dazu kommen konnte und die meisten hätten wohl ähnlich
gehandelt (zugegeben ich auch) aber es darf kein Präzedenzfall werden.
Genausowenig wie Selbstjustiz je einer werden darf. Und wer würde nicht
manchmal gerne Selbstjustiz üben wenn man mitbekommt wie die beste
Freundin voom Chef schikaniert wird (oder schlimmeres).

Gesetz mag nicht immer auch gerecht sein, aber wenn jeder seine eigenen
Gestze machen würde, hätte auch keiner etwas davon. Und egal wie man
Gesetze auch macht, es wird immer Ausnahmefälle geben in denen die
Gerechtigkeit und das Gesetz nicht konform gehen.

Und die Entscheidung wann Gewalt oder Folter angedroht werden oder sogar
ausgeübt werden darf sollte vor allem nicht den Staatsorganen der Exekutiven
überlassen werden.

Life is a bitch: it´s cheap, it´s fun and makes you fuckin´ crazy...


melden
syrch ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Der Fall Daschner / Metzler

20.12.2004 um 13:21
Daschner hat in diesem Fall alles menschenmögliche getan um ein Leben zu retten! Gewalt wurde ja seinerseits keine angewendet sondern nur angedroht. Und selbst wenn in diesem Fall Gewalt angewendet werden würde, um aus einem geständigen (!) Verbrecher den Aufenthaltsort des letzten Opfers herauszubekommen, finde ich das gerechtfertigt.

Der Prozess war für mich eine Farce und ziemlich unnötig. Daschner hat aus meiner Sicht genau das Richtige getan!!!

Lg
Syrch



melden
happy ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Der Fall Daschner / Metzler

20.12.2004 um 15:13
Was sind schon Drohungen? Wenn man damit ein Leben retten kann, ist es OK.

«wenn ich aus dem Haus gehe, langweile ich mich» CapaRezza


melden

Der Fall Daschner / Metzler

20.12.2004 um 15:57
"Was sind schon Drohungen? Wenn man damit ein Leben retten kann, ist es OK."

Nunja, sie verletzen die Menschenwürde und die ist laut dem Grundgesetz heilig. Außer bei "Verurteilten Straftätern", bei diesen wird sie eingeschränkt. Dennoch, in einem Rechtsstaat hat der Täter immer mehr Rechte als sein Opfer, was ja auch selbstverständlich ist, wir handeln ja nicht nach dem Prinzip "Auge um Auge, Zahn um Zahn". Nur weil ein Täter einem Opfer Qualen zufügt, darf das Opfer es nicht dem Täter heimzahlen.
Wenn das GG geändert würde, dann wäre das eine Sache, aber mit Liberalen und Grünen funktioniert dies eben nicht, ohne deren restliche Politik zu kritisieren, aber im Punkt Verbrechensbekämpfung kann man sich nur auf die Rechten und Rechtsliberalen verlassen, vielleicht noch auf die Linken.
Wobei man zuerst mal analysieren sollte, warum es zu solchen Verbrechen kommt und wie man gegen diese vorbeugen könnte. Was aber alles viel zu sehr verkomplizieren würde und das macht keine Demokratie mit, jedenfalls keine parlamentarische.

"Der Staatsdienst muß zum Nutzen derer geführt werden, die ihm anvertraut werden, nicht zum Nutzen derer, denen er anvertraut ist."

„Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind.“



melden
happy ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Der Fall Daschner / Metzler

20.12.2004 um 16:04
@Suebe
Das stimmt schon. Aber heutzutage wird immer und überall gedroht. Es gibt so viele Fälle wo eine Frau bei der Polizei eine Drohung melden wollte und diese sie dann einfach nach Hause geschickt haben. Am Tag darauf war die Frau tot, erschlagen von ihrem Ex-Mann oder sonstjemanden.
Wenn man solche Drohungen nicht ernst nimmt dann sollte man andere , bei denen man auch noch ein Leben retten kann, gar nicht erwähnen.

Die ganze Welt verdirbt: sehr langsam aber ganz sicher.

«Si deus pro nobis, quis contra nos langobardis?»


melden
jever ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Der Fall Daschner / Metzler

20.12.2004 um 17:42
Folter ist verboten und muss verboten bleiben! Und wenn ein Polizist Folter androht, muss er auch bestraft werden.
Dieses Urteil ist so vollkommen korrekt. Daschner ist ja weiterhin Polizist, da er nicht vorbestraft ist. Dieses Urteil ist in meinen Augen ein nahezu perfekter Kompromiss. Es trägt allen Seiten Rechnung.

MfG jever

Verwirrt mich nicht mit Tatsachen!


melden

Der Fall Daschner / Metzler

20.12.2004 um 17:46
stimmt schon irgenwie was du sagst, aber eben nur irgendwie...
wenn der bulle zu 100%weiss dass der typ das kind in seiner gewalt hat und alle beweise gegen den angeklagten sprechen(so wie in diesem einen speziellen fall) dann finde ich die aktion der polizei in ordnung.
aber was wenn plötzlich alle so reagieren? polizeistaat?!

Die Stunde des Siegers kommt für jeden irgendwann!!!


melden
jever ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Der Fall Daschner / Metzler

20.12.2004 um 18:02
@maxetten: Genau dort sind wir dann. Deshalb muss es grundsätzlich verboten bleiben und auch bestraft werden. Auch wenn es in diesem Fall eher symbolisch war.

MfG jever

Verwirrt mich nicht mit Tatsachen!


melden

Der Fall Daschner / Metzler

20.12.2004 um 18:07
Wieso redet hier immer jeder von Folter???!!!
Es wurde kein Mensch gefoltert, und jemandem körperliche Gewalt anzudrohen ist keines Falls verwerflich, in anbetracht der Umstände schon gleich gar nicht!

Ich werde meine Meinung sofort revidieren wenn mir jemand einen universal Lösungsvorschlag für Verhöre aufzeigt!

Wir sprechen hier von schwerst-Kriminellen, soll der Polizist zu ihm sagen:

"Lieber Kindesmörder, bitte sage mir doch wo Du Dein Opfer versteckt hast, das ist für uns alle am besten und sie leisten einen positiven Dienst für unsere Gesellschaft...!"

Wohl kaum....

Hätten sie ihn jetzt geschlagen oder Elektroschocks o.Ä. würde ich ja gar nichts sagen, aber weil man ihm Gewalt angedroht hat so eine Show abzuziehen ist ja wohl der Gipfel der Peinlichkeit!
Frag doch mal wer sein Opfer....
-ach nein das geht ja nicht denn es ist ja TOD!

Wenn wir gerade bein Thema sind, was ist denn mit der Menschenwürde des Opfers? Darum hat er sich auch nichts geschert!
Welche Berechtigung hat dieser Geständige Mörder denn noch?!?!?!


Was unsere Justiz/Gesetzgebung angeht könnte ich vor Wut Galle kotzen...

DIR SOLLTE LANGSAM KLAR WERDEN DAS DU EINES TAGES STERBEN WIRST!!! Tyler Durden


melden
jever ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Der Fall Daschner / Metzler

20.12.2004 um 18:30
@jolly-roger: Schau Dir mal das Urteil genauer an: Daschner ist auch jetzt nicht vorbestraft. Der Richter hat eigentlich gesagt: "Das war aber ganz pöse, was Du gemacht hast. Beim nächsten Mal passiert was!"
Wenn Daschner jetzt ein Jahr lang nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommt, dann ist die Sache folgenlos gegessen.
Und das Hauptproblem ist: Wo hört man auf? Ab wann ist Folter nicht mehr gerechtfertigt? Erkläre mir das mal bitte allgemeingültig!
Und wo unterscheiden wir uns dann zu anderen Staaten, die foltern?

MfG jever

Verwirrt mich nicht mit Tatsachen!


melden

Der Fall Daschner / Metzler

20.12.2004 um 18:40
Ich finde Daschner hat das einzige richtige getan...
....komme Art. 1 I GG hin oder her!
Wer sowas einem anderen Menschen antut, muss mit den Konsequenzen Leben!


Man sollte Daschner ein Bundesverdienstkreuz verleihen und Metzler für immer wegsperren!

Gruß

TvT

"Wer sagt hier herrscht Freiheit der lügt,denn Freiheit herrscht nicht!"

Non mortem timemus, sed cogitationem mortis... [Nicht den Tot fürchten wir, sondern seine Vorstellung]



melden

Der Fall Daschner / Metzler

20.12.2004 um 18:40
@jever

Schon die bloße Tatsache das es deswegen zum Prozess kam stößt mir übel auf! Wäre Daschner jetzt auch noch "richtig verurteilt" worden würde ich nach Revulotion schrein...

Folter ist in meinen Augen Grundsätzlich nicht gerechtfertigt (zumindest nicht bei einem Verhör, als Hafterschwerniss bei einem nachweislichem Kinderschänder oder Vergewaltiger müsste man die Sache neu diskutieren aber das ist ein anderes Thema...) aber jemandem Gewalt anzudrohen ist keine Folter, sonst wäre ich schon mindestens hundert mal in meinem Leben Gefoltert worden. Denn jedes mal wenn mir einer sagt das er mir jetzt eine aufs Maul haut ist das demnach Folter (etwas überspitzt gesagt...).

Dein letzter Punkt:
"Und wo unterscheiden wir uns dann zu anderen Staaten, die foltern?"
-bedarf denke ich somit keiner Erklärung mehr, oder?!

DIR SOLLTE LANGSAM KLAR WERDEN DAS DU EINES TAGES STERBEN WIRST!!! Tyler Durden


melden
jever ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Der Fall Daschner / Metzler

20.12.2004 um 18:56
Definition von Folter:
1. Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck «Folter» jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich grosse körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmasslich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind.
(UN-Anti-Folterkonvention)

Das aufs Maul hauen ist damit draussen, da es nicht vom Staat kommt. Foltern kann also nur der Staat, alles Andere sind normale Strafsachen. Dies ergibt sich aus dem Gewaltmonopol.

Was ist an dem Prozess denn schlecht? Sollte man es unter den Teppich kehren? Einfach so tun, als wäre nichts passiert? Wir haben zum Glück eine Gewaltenteilung, und die Judikative kann hier in Deutschland effektiv gegen Verfehlungen der Exekutive vorgehen.
In diesem Prozess wurde festgestellt, dass Daschner zwar gegen das Recht verstossen hat, es aber nachvollziehbar war. Lieber so, als dass in Zukunft niemand darauf achtet. Oder wer soll Deiner Meinung nach entscheiden, ob es gerechtfertigt war oder nicht, wenn nicht das Gericht? Welche Institution kann denn Deiner MEinung nach besser beurteilen, ob die Androhung von Folter in dem Fall gerechtfertigt war oder nicht? Unsere lieben Politiker? Oder Daschners Arbeitskollegen von der Polizei?
Ausserdem gibt es in diesem Fall einen Verfolgungszwang, was heisst, dass die Staatsanwaltschaft zwingend ermitteln muss.

MfG jever

Verwirrt mich nicht mit Tatsachen!


melden

Der Fall Daschner / Metzler

20.12.2004 um 19:10
Ich denke, so ziemlich jeder sieht in diesem konkreten Fall die Androhung von Gewalt als legitim an, ich zumindest tu es. Persönlich wäre ich sogar noch weiter gegangen und hätte es nicht bei der Drohung belassen, denn es ging immerhin um ein Menschenleben.

Aber es wäre ein völlig falsches Signal, dieses Verhalten im Nachhinein zu legalisieren, das Urteil hätte für mich sogar wesentlich schärfer ausfallen müssen, um die Prinzipien des Rechtstaats zu wahren.

Daschner hat für mich menschlich, emotional und völlig nachvollziehbar gehandelt, aber so etwas darf nunmal kein Präzidenzfall werden, auf den sich demnächst jeder Beamte berufen könnte. Dann kann man nämlich gleich die ganze Justiz in die Tonne kloppen und sich komplett vom Rechtsstaat verabschieden.

Folter oder die bloße Androhung haben in einem Rechtsstaat nichts zu suchen; auch wenn wir alle in besonderen Fällen gerne mal ein Auge zudrücken möchten, weil unser Gerechtigkeitsempfinden und Gewissen es einfach nicht ertragen kann.


melden

Der Fall Daschner / Metzler

20.12.2004 um 19:17
@ jever

Ein klasse beitrag, ich stimme dir voll und ganz zu

und nochmal zur verdeutlichung:

man kann auch foltern, ohne jemanden physisch zu verletzen: schon mal was von psychischer folter gehört???

ich fand den prozess sehr wohl erforderlich und notwendig, damit gezeigt werden konnte, daß folter jeglicher art in unserem staat nichts, aber auch gar nichts verloren hat. Und wie sich gezeigt hat, ist auch die staatsanwaltschaft mit dem zufrieden, was dabei herausgekommen ist - ein deutlicher hinweis, daß folter kein instrument in unserem staat sein kann und darf!

N.B.: polizeipräsidenten oder ihre stellvertreter sind in der regel keine polizisten, sondern politische beamte, meist volljuristen....


99% dessen, was ich sage, ist purer Zynismus - verlasse dich nicht drauf, daß ich zur Zeit meine Ein-Prozent-Phase habe.....


melden

Der Fall Daschner / Metzler

20.12.2004 um 19:24
Gut, Prozess hin oder her, aber dann hätte man ihm einen Freispruch
geben sollen.

@ jolly-roger

Ich stimme Dir absolut zu!



Aber wenn ich schon wieder diese unnötigen Aussagen von Amensty
International höre, vonwegen sind enttäuscht. Wenn es das Kind von
dem Vorsitzenden dieser Organisation wäre, würde ihre Reaktion
darauf komplett anders aussehen. Aber das sieht natürlich nie jemand.
Wozu auch, immer schön die "Rechte" des Täters schützen. Klar.
Als Opfer hat man anscheinend überhaupt keine Rechte, sondern soll sich
"ordnungsgemäß" töten lassen und für immer "schweigen". Und erstrecht,
wenn man "nur" ein Kind ist. Oder wenn es um das eigene Kind geht.

Am besten sollte man dem Täter noch die Hand schütteln und ihm zu
seiner erfolgreichen Entführung, bzw. Ermordung gratulieren, was?
Ja, aber genau DAS hat ja den Anschein. Die Polizei hat in dieser
Notsituation das einzig richtige getan. Und anstatt sie zu belobigen, werden
sie noch vor Gerichte gezerrt. Tolles Land, wirklich.

Wir sprechen hier doch nicht um irgendeinen Verdächtigen, gegen den
noch nichtmal irgendwelche Beweise vorliegen, der dann wegen
Vorwurfs des Diebstahls eines Kaugummis gefoltert oder bedroht wird,
wir sprechen hier von Schwerstverbrechern, denen das Wohl eines Menschen
oder der Gesellschaft vollkommen schnuppe sind.

Die Wahrheit schmerzt manchmal, aber die Luege dahinter noch viel mehr.


melden

Der Fall Daschner / Metzler

20.12.2004 um 19:24
@jever

zu Deinem Punkt 1:

Welche Seelischen Schmerzen?
-Die Androhung von Gewalt erzeugt Schmerzen? Ich glaube nicht... Und große Seelische Schmerzen (wie es da ja so heisst) schon gleich gar nicht!
Des weiteren wie soll es denn die Polizei sonst machen? Bei einem Verhör ist das nun mal so das der Täter/Verdächtige unter Druck gesetzt wird, bzw. das ihm Angst gemacht wird Ansonsten gäbe es keine Geständnisse...
Ist ja auch ganz logisch nachvollziehbar, denn keiner wird sich freiwillig und ohne Druck selbst belasten in dem er ein Geständnis abgibt oder der Polizei freiwillig den Aufenthaltsort der Tatwaffe des Opfers preisgibt. Keiner der "schweren Jungs" reagiert in diesem Fall auf eine BITTE, sondern auf Druck!

An dem Prozess ist die Tatsache schlecht das er überhaupt statt gefunden hat! In meinen Augen und auch im Namen des Volkes (wie es bei Gericht immer so schön heisst) hat ein guter Polizist seine Arbeit gemacht...

Sollte man es unter den Teppich kehren?
-Ja, keiner kam zu Schaden! Denn ich glaube nicht das Metzler bleibende psychische Schäden davon getragen hat und wenn doch wen interessierts!? Die Angehörigen des Toten Opfers haben auf jeden Fall bleibende psychische Schäden davon getragen!

Ich bin definitiv für die Regelung Auge um Auge...!

Gerichte sind von der Theorie her eine sehr gute Einrichtung, in der Praxis jedoch nicht zu gebrauchen... Als Beispiel betrachte man ZAHLLOSE FEHLURTEILE (die aber alle "im Namen des Volkes gefällt wurden).

Bis zur Staatsanwaltschaft hätte die ganze Sache gar nicht gehen dürfen, weil NICHTS passiert ist...






DIR SOLLTE LANGSAM KLAR WERDEN DAS DU EINES TAGES STERBEN WIRST!!! Tyler Durden


melden
alu ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Der Fall Daschner / Metzler

20.12.2004 um 20:11
Guten Tag!

Mein erster Beitrag ich sag Hallo!

Das Urteil gegen Herrn Daschner geht vollkommen in Ordnung. Wie weiter oben gesagt wurde ist dies ein perfekter Kompromiss. Es wäre unverhältnismäßig, und ein falsches Signal gewesen hier ein hartes Urteil zu fällen.

Ich denke es tat (und tut) unserer Gesellschaft gut mal wieder über so grundsätzliche Fragen zu diskutieren wie die Folter. Ich stelle immer nur ein Beispiel an. Wie würde man sich selber fühlen wenn man so als Unschuldiger im Verhör sitzt. Und der Herr Metzler war zu diesem Zeitpunkt unschuldig. Keine Diskussion. Nur ein Gericht kann das Gegenteil feststellen und kein Beamter. Fakt!
Egal was im Nachhinein herausgekommen ist. Man stelle sich vor Metzler wäre Gewalt angetan worden und im Nachhinein hätte sich herausgestellt das er doch unschuldig ist. Und man stelle sich vor das man selber da sitzt. Man weiß das man unschuldig ist aber die Polizei wäre legitimiert Gewalt anzuwenden. Es tut mir leid, auch bei aller Abscheu gegenüber dem Täter. Das möchte ich NICHT!

Man kann immer so sagen, so ein Fall wäre dann die Ausnahme, aber ich schliesse mich meine Vorrednern an. Wo soll man die Grenze ziehen???

Soweit ich weiß ist Herr Daschner kurz danach von alleine zurückgetreten und hat seinem Vorgesetzten auf der Stelle Meldung über seine Anweisung gegeben. Das find ich allerhand und es zeigt das durchaus sowas wie Ehre und Verantwortung in diesem Mann steckt. Und ich ziehe den Hut dafür das er diese Entscheidung getroffen hat. Ich bin Sozialarbeiter und weiß nicht was ich gemacht hätte wenn mir so ein Fall am Schreibtisch sitzen würde.

Aber, Folter und Gewalt sind verboten und das ist auch gut so. Und Herr Daschner muß die Konsequenzen ziehen. Er hat ein Urteil bekommen das es Ihm ermöglicht weiter zu arbeiten. Und ich hätte kein Problem wenn er wieder als Vize-Präsident arbeiten könnte. Im Gegensatz zu vielen hat er nicht gelogen. Und deshalb sag ich nochmal Respekt.

Et is nich alles Fett das glänzt! (R. Calmund)


melden