@allIch sehe das ganze auch noch so, wenn ein Mann eine Exebitionistische Handlung durfürt wird er gleich als gestört da gestellt:
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
und bei Frauen ist das so sie werden nur Verurteil, wegen " eregungn öfffentlichen ärgernisses "...
In diesem Punkt sind uns
@Welten und ich sicherlich einig, das Frauen in gewisser weise ein Sonderstatus haben....
@Gwyddion In der Saune und in einer Bezihung oder anderen sachen wo die Leute wissen da kann es auf sie zu kommen ist das ja ganz normal,aber wie auch
@killimini schon sagte, das Nacktwandern ist auch ätzend und wird zum Glück verurteilt....