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Staatliche Selbstverwaltung - Deutschland im Würgegriff

25 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Deutschland, 2WK ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Staatliche Selbstverwaltung - Deutschland im Würgegriff

09.07.2012 um 11:45
@Besastil

Wieso? Du hast das Auto doch vom Autohaus und zwar gekauft, die bieten es nur an und wenn du schon so logisch denken möchtest, dann sag wenigstens der Hersteller ist der Eigentümer... Vertraglich ist er dann deiner! Wieso sollte das Autohaus dann noch der Eigentümer sein?


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Staatliche Selbstverwaltung - Deutschland im Würgegriff

09.07.2012 um 11:49
Der Fahrzeugbrief ist keine Besitzurkunde sondern eine Zulassung für den Strassenverkehr für das entsprechende Fahrzeug.

Wikipedia: Fahrzeugbrief

Der Fahrzeugbrief (auch Kfz-Brief, in Österreich Typenschein bzw. Einzelgenehmigung, in der Schweiz Fahrzeugausweis) ist eine amtliche Urkunde über die allgemeine Zulassung eines Kraftfahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr.

Der Kraftfahrzeugbrief wurde in Deutschland bereits mit der Verordnung über den Kraftfahrzeugverkehr vom 11. April 1934 eingeführt. Nach dem Recht der Europäischen Union (EU) heißt der Fahrzeugbrief „Zulassungsbescheinigung Teil II“. Deutschland führte diese Zulassungsbescheinigung zum 1. Oktober 2005 mit der 38. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ein, um das geltende EU-Recht umzusetzen (siehe dazu § 12 FZV). Die bis zu diesem Zeitpunkt ausgegebenen Kraftfahrzeugbriefe behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit.

Über die konkrete Zulassung des Fahrzeugs zum Straßenverkehr (Anmeldung) wird ein Fahrzeugschein (jetzt EU-weit „Zulassungsbescheinigung Teil I“) ausgestellt.

Bei der Abmeldung des Fahrzeuges (vorübergehende Stilllegung) wird der Fahrzeugbrief nicht eingezogen, sondern wird mit einem Abmeldevermerk versehen. Er wird nicht entwertet, da sonst der Brief die Gültigkeit verliert.


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Staatliche Selbstverwaltung - Deutschland im Würgegriff

09.07.2012 um 11:54
trotzdem ist das Auto meins... soll es mir jemand versuchen wegzunehmen...
@Jimmybondy


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Staatliche Selbstverwaltung - Deutschland im Würgegriff

09.07.2012 um 11:55
Bei einem Leasingfahrzeug liegt der Fahrezeugbrief bei der jeweiligen Leasingfirma.

Als derjenige der dieses Fahrzeug geleast hat, ist man nur im Besitz des Fahrzeugscheines, in dem aber der Name desjenigen der dieses Fahrzeug geleast hat steht und diesen als Fahrzeughalter ausweist.

Es ist richtig das der Fahrzeugbrief keine Besitzurkunde ist, aber der Brief weist den Besitzer des Briefes als Eigentümer des Fahrzeuges aus.
Ohne Brief kann man normalerweise keine Fahrzeug verkaufen, dies ist nur mit dem Brief möglich.
Auch ein Grund den Brief nie nie nie im Fahrzeug mitzuführen.


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09.07.2012 um 11:58
@Tolerance

Ich habe mich natürlich nur im Bezug auf die Nazipropaganda geäußert. ^^


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Begründung: Bitte keine Videos ohne Zusammenfassung.
Schon gar nicht solche, die derart lange laufen!