@Rainhard Rainhard schrieb:Weiterhin verfolge man, wer die "Zustimmung zum Textlaut des Grundgesetzes "FÜR" und nicht "DER" Bundesrepublik Deutschland gegeben hat
Die Alliierten weil sie das Besatzungsrecht über das besiegte Deutschland hatten; na und? Das ist jetzt wirklich nichts besonderes. Außerdem ist "für" nur eine feinfühligere Bezichnung für "der" im Angesicht der deutschen Teilung und dem streben nach Wiedervereinigung.
Rainhard schrieb:Weiterhin lese man die Haager Landkriegsordnung und die Zusatzvereinbarung vom 27/28 September 1990 zum 2+4 Vertrag.(Wiedervereinigungsvertrag) In dieser ist absolut unwiederlegbar Festgelegt, welche SHAEF gesetze der Alliierten auch nach Deutschem Recht noch in Kraft sind und bleiben.
Kleiner Tipp: Lies doch einfach mal den eigentlichen Vertrag! Besonders Artikel 6 und 7: Volle deutsche Soeveränität und der Verzicht aller Rechte und Pflichten im Bezug auf Deutschland durch die Alliierten.
Rainhard schrieb:Dort steht meist unter C), in etwa so: Der Eigentümer dieses Fahrzeuges ist nicht der Besitzer
Das liegt dadran, dass man Eigentum aus einem Kaufvertrag heraus erhält und der Besitz nur von der tatsächlichen Herrschaft über die Sache abhängt. Als Beispiel: Mein Vermieter ist Eigentümer der Wohnung, ich bin der Besitzer.
Rainhard schrieb:man sollte sich auch mit dem alten Römischen Recht beschäftigen. Z.B. Capitis diminuto, oder Capitis diminuto Maxima.
Dir ist aber schon klar, dass das Römische Recht nur als Vorbild für unsere moderne Rechtsordnung gestanden hat oder? Eine Schmälerung des rechtlichen Status ergibt sich in Deutschland z.B. aus
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__45.html aber nicht aus einer Floskel des Römischen Rechts -.- Und was das bitteschön mit dem Personalausweis zu tun hat, musst du mir gefälligst auch noch erklären.
Rainhard schrieb:Der Bundespersonalausweis und der Reisepass geben keine Auskunft über die Deutsche Staatsangehörigkeit. Sie lassen lediglich vermuten das der Inhaber diese inne hat.
Ja, weil beides Stellvertreterurkunden sind -.- die tatsächliche Staatsangehörigkeit wird durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde bekundet, die auf dem Amt liegt und ziemlich unpraktisch für den alltäglichen Gebrauch ist.
Also bringst du nichts außer dem üblichen Vt-Mist vor... und btw Jura ist nicht ohne Grund ein langjähriges Studium, dass die Meisten nur ganz knapp bestehen, du scheiterst allerdings schon an den Grundlagen