Beschneidung ist Körperverletzung
27.12.2013 um 21:00In Teilen der USA wird übrigens auch darüber nachgedacht, die Beschneidung zu verbieten, da gibt es mehrere Organisationen, die sich dafür einsetzen.
Gwyddion schrieb:In unserem wunderbaren Bürokratie-Staat, ist eine legale Beschneidung durchaus beweisbar. Immerhin führen Ärzte u. Krankenhäuser Archive...es gäbe hier gar keine legale beschneidung mehr. alles was hier gemacht werden würde, wäre illegal, aber von niemandem angezeigt werden, und wo kein kläger, da kein richter. wenn einer doch fragt, wo es gemacht wurde, würde man lügen, und das gesetz ist so oder so für die katz
rockandroll schrieb:es gäbe hier gar keine legale beschneidung mehr.Durchaus. Bei medizinischer Indikation z.B. bei einer Phimose.... oder wenn die Beschneidung bei einer Person ab 18 und auf eigenen Wunsch stattfinden würde.
lilit schrieb:Sei doch froh dass es innerhalb der Religionsgemeinschaften bereits zu einem Umdenken kommt,Darüber bin ich sehr froh. Und da viele der geschichten über ein Umdenken mit der Information über die Risiken und religiösen Kontroversen zu tun hat, würde ich die Eltern und Beschneider verpflichten, sich über diese Risiken aufklären zu lassen.
und junge Eltern eher solche Gebote hinterfragen und sich gegen Beschneidung ihrer Söhne entscheiden.
rockandroll schrieb:das ergibt keinen sinn, denn woanders ist es nicht strafbar, also bestraft man sie hier, für etwas das sie nicht hier machen müssen.. geht nichtNatürlich kann etwas hier bindend und auch strafbar sein, was es woanders nicht ist.
rockandroll schrieb: und das gesetz ist so oder so für die katzNa dann bräuchten wir ja gar keine Gesetze mehr, denn Drogen werden bekanntlich auch noch vertickt, trotzdem sind sie illegal.
Eltern, die ihr Kind ins Ausland verbringen, um es dort mit Hilfe eines Dritten an den Genitalien verstümmeln zu lassen, machen sich in Deutschland nur dann strafbar, wenn das Opfer Deutsche ist oder die Tat auch am Tatort mit Strafe bedroht ist. Es kann also der Fall vorkommen, dass ausländische, in Deutschland lebende Eltern ihre Kinder, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, in ein Land (z. B. den Sudan), in dem Genitalverstümmelung nicht verboten ist, bringen und dort seine Genitalien verstümmeln lassen, ohne dass sie deswegen in Deutschland strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.Wikipedia: Weibliche Genitalverstümmelung
_Themis_ schrieb:man geht eher von keiner wirklich betäubenden Wirkung aus und spricht von einer Alibiwirkung. Daher auch die Änderung im Verzeichnis des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte"Lidocaine is an old and well-established substance used as a local anaesthetic since the 1940ies."
rockandroll schrieb:es gäbe hier gar keine legale beschneidung mehr.Quatsch. Mein Vorschlag läuft doch auch auf eine Rechtssicherheit aller Beteiligten hinaus, da niemand im nachhinein noch vor´s Bundesverfassungsgricht ziehen kann, wie es im Moment geschehen könnte.
rockandroll schrieb:glaub ich nicht, dass man das tun wird. dafür ist das ganze jetzt schon viel zu schwammigEben. Und weil´s so schwammig ist, und die Grundlagen nicht gegeben sind, wird es früher oder später eine Klage geben, wenn man nicht vorher eine sinnvolle Regelung findet.
FF schrieb:Ich sehe eher die Gefahr, dass alles beim Alten bleibt und irgendwelche Halblaien Beschneidungen durchführen, wenn das Gesetz so bestehen bleibt.ne, es gibt einen ganz deutlichen rückgang aus freien stücken, weil man sich immer weniger den traditionen verschreibt, wenn sie die kulturellen einflüsse vermischen, also erledigt sich das eher von selbst, und niemand braucht hier politisch wieder die pferde scheu zu machen