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Beschneidung ist Körperverletzung

15.674 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Religion, Islam, Afrika ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Beschneidung ist Körperverletzung

22.12.2013 um 17:08
@_Themis_

Wo ist die Verwendung dieser speziellen Salbe im Gesetz vorgeschrieben? Ich konnte da nichts finden. Bitte um Beleg mittels Zitat aus dem Gesetzestext.


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Beschneidung ist Körperverletzung

22.12.2013 um 17:08
@Puschelhasi
Wenn es dich stört, dass man so etwas sagt, dann schreib es eben nicht.


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Beschneidung ist Körperverletzung

22.12.2013 um 17:10
@tiktok

Troll dich, du redest unverständlichen Kram der nur der Provokation dient.

Beteilige dich sachlich oder lass es bitt, es ist schon schlimm genug auch ohne deine Einlassungen.


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Beschneidung ist Körperverletzung

22.12.2013 um 17:12
@Nerok
@CosmicQueen

Bitte haltet euch dran, danke.

Beitrag von kurvenkrieger (Seite 730)


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Beschneidung ist Körperverletzung

22.12.2013 um 17:12
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Es ist absurd zu behaupten, dass ein Mensch sich nach vollzogener Atheistischer Erziehung noch frei entscheiden kann.
Aber das ist kein Argument, da sich ein Mensch nach vollzogener spezifisch religiöser Erziehung kein bisschen freier entscheiden kann, sondern sogar noch religiös geprägt wurde.

Du könntest also höchstens anführen, dass eine freie Entscheidung in keinem Fall möglich wäre, somit ist die Aussage aber als Argument pro oder kontra irrelevant.


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Beschneidung ist Körperverletzung

22.12.2013 um 17:13
@Puschelhasi

In der Gestzesvorlage ist die Rede von einer möglichst schmerzfreien Beschneidung.
Das Problem wurde hier aber auch schon aufgezeigt, durch den jüngsten Artikel der Sueddeutschen, welchen ich gerne nochmal poste
Unzureichende Betäubung, mangelhafte Information

Ein Jahr ist das Beschneidungsgesetz alt. Doch die Debatte um die rituelle Entfernung der Vorhaut bei Jungen geht weiter. So gibt es ernsthafte Zweifel daran, dass die Betäubung bei Neugeborenen überhaupt funktioniert. Und wer sich etwa am Jüdischen Krankenhaus in Berlin über den Eingriff informiert, bekommt erst mal einen falschen Eindruck.


Von Birgitta vom Lehn

Vor etwas mehr als einem Jahr, am 12. Dezember 2012, verabschiedeten die Parlamentarier des Deutschen Bundestages das Beschneidungsgesetz. Und sie waren davon überzeugt, zugleich im Sinne der Muslime und Juden zu handeln und im Sinne der betroffenen Jungen. Eltern dürfen nun gemäß Paragraf 1631d BGB ihren männlichen Nachwuchs beschneiden lassen - jedoch nur, wenn gewährleistet ist, dass der Eingriff nach den "Regeln der ärztlichen Kunst" erfolgt.

Für die Bundestagsabgeordneten beinhaltete dies eine effektive Schmerzbehandlung. Das aber, so hatten sie sich zuvor von Experten versichern lassen, sei auch bei neugeborenen Jungen schon möglich.

Insbesondere die Aussage des Ärztlichen Direktors des Jüdischen Krankenhauses in Berlin, Kristof Graf, hatte die Politiker mit dem Hinweis auf die guten Erfahrungen mit einer Betäubungscreme namens Emla überzeugt. Darüber hinaus hatte kurz zuvor die Vereinigung der Kinderärzte in den USA sogar eine Empfehlung für die Vorhautentfernung von Jungen abgegeben.

2013 aber begannen die Probleme. Erst widersprachen die Vertreter von 19 europäischen Kinderarztverbänden unter anderem aus Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden, Österreich und Skandinavien der Empfehlung aus den USA heftig.

Unbedenklichkeitshinweis zurückgezogen

Im Sommer dann zog der Hersteller der Betäubungscreme Emla, Astra Zeneca, den Unbedenklichkeitshinweis für den Einsatz bei der Vorhautentfernung zurück. Zuvor hatte ein europäisches Expertengremium die Verwendung des Mittels als für diesen Zweck "unzureichend und ethisch inakzeptabel" bewertet. Emla, ein frei verkäufliches Medikament, kann für die Beschneidung von Neugeborenen nur noch als sogenannter Off-Label-Use verwendet werden. Der Einsatz hängt damit von der Einschätzung des individuellen Arztes ab sowie der Bereitschaft der Eltern, sich auf dessen Urteil zu verlassen.

Auf dieser Basis hält zum Beispiel das Jüdische Krankenhaus in Berlin (JKB) an dem Einsatz von Emla bei der Beschneidung fest. Denn, wie Kristof Graf vom JKB in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS, 25.8.13) erklärte: "Keinesfalls können wir es verantworten, gar keine Betäubung zu machen." Das aber wäre nach dem Beschneidungsgesetz ja auch verboten.

Nun gerät das Krankenhaus allerdings in die Kritik. Denn es gibt Hinweise darauf, dass Eltern und Verwandte von Neugeborenen, die beschnitten werden sollen, nicht richtig informiert werden.

Walter S. (Name geändert) wollte es ganz genau wissen: Im September hatte er sich ins JKB begeben. Seine Schwiegertochter, so erklärte er den Pflegekräften im Ambulanten Behandlungszentrum, plane bei ihrem neugeborenen Sohn eine Beschneidung, und da wolle er sich selbst erkundigen, insbesondere darüber, wie das mit der Schmerzbekämpfung bei diesem Eingriff funktioniere.

Falsch informiert

Die Geschichte hatte er sich allerdings nur ausgedacht. Walter S. arbeitet als Physiotherapeut an einem anderen Berliner Krankenhaus. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem, in der interdisziplinären Schmerzkonferenz seiner Klinik mit Kollegen zu beraten, wie man Patienten unnötige Schmerzen erspart. Er ist also nicht nur neugierig - er kennt sich auch aus. Und deshalb staunte er nicht schlecht, als ihm im JKB die diensthabende Schwester ein Informationsblatt zur Beschneidung aushändigte, auf dem sich das Feld "ohne Betäubung" ankreuzen ließ.

Darüber hinaus erklärte ihm die Krankenschwester, dass das Schmerzsystem bei bis zu 14 Tage alten Säuglingen noch nicht ausgereift sei. Seien sie hingegen älter, dann solle man warten, bis sie zwei Jahre alt seien. Dann könnten die Kinder eine Narkose bekommen. Bei einer Beschneidung unter zwei Jahren würden sie hingegen wie am Spieß schreien.

Der Therapeut allerdings hat andere Informationen. Etwa eine Stellungnahme der Deutschen Schmerzgesellschaft vom 3. August 2012: "In der Medizin besteht heute Einigkeit, dass die frühere Annahme, Neugeborene hätten kein oder nur ein unterentwickeltes Schmerzempfinden, überholt ist. Daher wird auch bei Säuglingen eine Betäubung bzw. Schmerzbehandlung mit dem Ziel, möglichst Schmerzfreiheit zu erreichen, als medizinisch geboten angesehen." So wurde es auch im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschneidung zitiert.

Und Walter S. weiß außerdem um eine andere Erkenntnis der Medizin: Noch nicht ausgereift ist bei Neugeborenen tatsächlich das sogenannte Schmerzhemmsystem. Dieses dient dazu, die Wahrnehmung von Schmerzen zu dämpfen. Mediziner nehmen deshalb heute an, dass Neugeborene Schmerzen möglicherweise sogar noch stärker empfinden als ältere Kinder und Erwachsene. Und es wird diskutiert, dass Menschen, die als Säuglinge große Schmerzen erlitten haben, unter Spätfolgen leiden können wie einem höheren Schmerzempfinden und sogar einer geringeren Empathiefähigkeit.

"Persönlicher Ausrutscher"

War Walter S. vielleicht an diesem Tag nur an eine schlecht informierte Hilfskraft geraten? Sicherheitshalber wiederholte er seine Aktion eine Woche später. Diesmal besuchte er das Ambulante Behandlungszentrum sogar zweimal: morgens und abends. "Ich wollte sichergehen, dass es sich hier nicht um ein Versehen handelte. Es hätte ja sein können, dass eine Aushilfskraft veraltete Papiere ausgehändigt und falsche Aufklärung betrieben hat. Aber jetzt lag auch noch ein Schichtwechsel dazwischen. Es war also anderes Personal da."

Diesmal erfuhr er von Schmerzen, die die Säuglinge "noch nicht zuordnen" können, und dass das "Schmerzzentrum" sich erst "nach der Geburt" ausbilde. Und wieder wurde ihm der veraltete Aufklärungsbogen ausgehändigt. Die erste Schwester hatte sich also nicht geirrt. Sie hatte nur das gesagt, was hier offenbar allen Interessierten mitgeteilt wird. Und auch über die neuen Informationen zur Emla-Salbe erfuhr Walter S. hier nichts. Dabei kann man schon der Packungsbeilage entnehmen, dass nicht einmal ihre Wirksamkeit bei der Blutentnahme an der Ferse von Neugeborenen durch Studien belegt werden konnte.

Am JKB tut man die Sache als doppelte Panne ab: Das Aufklärungsblatt sei veraltet und "aus technischen Gründen" ausgegeben worden. Die gültigen Aufklärungsblätter seien "nicht in unser System implementiert" gewesen, sagt Gerhard Nerlich vom Beschwerdemanagement der Klinik. Tatsächlich hatte der Thieme-Verlag das Formular mit dem Ankreuzfeld "ohne Betäubung" bereits im September 2012, kurz vor der gesetzlichen Regelung, aus dem Verkehr gezogen. Nun will auch die Klinik das Blatt nicht mehr verwenden. Außerdem habe das Ankreuzfeld "ohne Betäubung" am JKB sowieso "keine Bedeutung" gehabt, da "eine Beschneidung niemals ohne Betäubung vorgenommen wurde und wird".

Und bei den falschen Informationen habe sich das Personal "einen persönlichen Ausrutscher" geleistet, der keinesfalls "die Position der Klinik" widerspiegle. Diese Position vertritt sicher eher der Ärztliche Direktor Kristof Graf, der weiterhin auf die Emla-Salbe setzt. Die Eltern müssten aber darüber aufgeklärt werden, "dass Schmerzfreiheit nicht garantiert ist", wie er der FAS zufolge erklärte.

Die Situation ist demnach die, dass Eltern, die Neugeborene innerhalb von 14 Tagen beschneiden lassen wollen, bestenfalls auf die nicht garantierte Wirkung von Emla hingewiesen werden müssten. Danach sollte auf den Eingriff verzichtet werden, bis die Kinder zwei Jahre alt sind, empfiehlt das JKB. Vorher, das ist medizinischer Konsens, ist eine Narkose zu gefährlich, weshalb auch Operationen nur in dringenden Fällen vorgenommen werden sollten.

Emla-Salbe als einzige gangbarer Weg?

Doch rituelle Beschneidungen von Jungen werden nicht nur an Krankenhäusern vorgenommen. Dem Gesetz zufolge dürfen schließlich auch Personen Beschneidungen vornehmen, die von einer Religionsgemeinschaft dazu vorgesehen wurden - wenn sie dafür besonders ausgebildet wurden. Erlaubt ist ihnen der Eingriff innerhalb der ersten sechs Monate. Damit ist der Weg auch frei für jüdische Beschneider (Mohalim), da der Eingriff bei jüdischen Jungen normalerweise am achten Tag nach der Geburt stattfindet. Wie die Sechs-Monats-Frist zu der Empfehlung passt, dass Kinder bis zum 14. Lebenstag beschnitten werden sollten, danach jedoch nicht, bis sie zwei Jahre alt sind, ist unklar.

Um dem neuen Gesetz zu entsprechen, vergibt der Zentralrat der Juden seit kurzem jedenfalls ein Zertifikat an jüdische Beschneider, die sich einem Fortbildungsseminar unterzogen haben. Auf der Website des Zentralrats heißt es dazu, die Teilnehmer "wurden fachlich sowohl in Fragen der neuen Rechtslage als auch der Schmerzbekämpfung und Hygiene unterwiesen". Die Pressesprecherin des Zentralrats will auf Anfrage keine Details zu Lehrinhalten und Teilnehmerzahl nennen, sondern bittet darum, sich ans JKB zu wenden, weil dessen Ärztlicher Direktor Graf bei dem Seminar die medizinische Beratung übernommen habe. Am JKB wiederum sagt man, zu den Seminarinhalten solle man sich an den Zentralrat wenden.

In der Jüdischen Allgemeinen erklärte Josef Schuster, Vizepräsident des Zentralrats und Mediziner, wichtig seien "Hygiene und Instrumentensterilität". Und man sei sich einig, dass Emla-Salbe "der einzige gangbare Weg" in der Schmerzbekämpfung sei.

Die Diskussion geht weiter

Zu denen, die sich hier einig sind, gehört Bernd Tillig ganz sicher nicht. "Die alleinige Anwendung von Emla zur Beschneidung Neugeborener und Kinder ist unzureichend und ethisch inakzeptabel", sagt der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH). Seine Fachgesellschaft stehe "uneingeschränkt" hinter den jüngsten Empfehlungen der europäischen Kollegen: Emla sei höchstens zur Schmerzlinderung geeignet, keinesfalls aber handle es sich dabei um eine adäquate Schmerzausschaltung. "Offensichtlich erfüllt Emla in diesem Zusammenhang lediglich eine Alibi-Funktion", sagt Tillig und spricht sogar von Kindesmisshandlung.

Da außerdem nichtärztliche Beschneider einerseits operieren, aber keine wirksame Anästhesie vornehmen dürfen, ist es schwierig, die gesetzliche Forderung nach den "Regeln der ärztlichen Kunst" zu gewährleisten. Deshalb, so sagt der Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin, Manfred Gahr, komme es in Deutschland sogar zu Beschneidungen ohne Betäubung.

Die Bundestagsabgeordneten hatten im Dezember 2012 gehofft, die teils heftige Debatte in der deutschen Gesellschaft über die rituelle Beschneidung von Jungen zu beenden und Rechtssicherheit für Juden und Muslime herzustellen. Beides ist gescheitert. Unter Juristen ist das Gesetz weiterhin höchst umstritten. So bezeichnete etwa der Richter Ralf Eschelbach vom Bundesgerichtshof das Gesetz im März als "offensichtlich verfassungswidrig" (Beck'scher Online-Kommentar StGB § 223 III: "Aussgrenzung von Bagatelleingriffen in körperliche Integrität und von Fällen sozialer Adäquanz").

Und auch Betroffene wie die Mitglieder der Organisation Mogis sowie Organisationen wie Terre des Femmes, aber auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie üben weiterhin heftige Kritik. Sie fordern eine Anerkennung des Rechtes des Kindes auf genitale Selbstbestimmung.

Ein Jahr nachdem der Bundestag das Gesetz zur Beschneidung verabschiedet hat, müssen sich die Abgeordneten also die Frage stellen, ob sie vor ihrer Entscheidung gut genug informiert waren. Oder ob es ihnen ergangen ist wie Walter S. am Jüdischen Krankenhaus in Berlin.
http://www.sueddeutsche.de/wissen/rituelle-beschneidung-bei-neugeborenen-unzureichende-betaeubung-mangelhafte-informationen-1.1846315


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Beschneidung ist Körperverletzung

22.12.2013 um 17:13
Interessant das es sogar in Israel Anti-Beschneidungsaktivisten gibt. Hier mal ein Israeli über die Beschneidung.

Enosch: „Viele wollen sich mit Beschneidung freikaufen

Die Beschneidung sei das "am besten akzeptierte Verbrechen in der Weltgeschichte", sagt der israelische Antibeschneidungsaktivist Enosch.

Die Presse: Was halten Sie von der in Europa aufgekommenen Beschneidungsdebatte?
Jonathan Enosch: Wir waren sehr froh, dass ein deutsches Gericht den unmoralischen Vorgang der Beschneidung verurteilt, ausgerechnet ein deutsches Gericht. Das Absurde ist, dass Juden und Muslime plötzlich zu besten Freunden werden, um Hand in Hand dagegen zu kämpfen. Schade, dass sie offenbar Erfolg damit hatten.

Warum kämpfen Sie so vehement gegen die Beschneidung?

Weil sie ein Akt der Vergewaltigung ist. Sie wird einem wehrlosen Kind aufgezwungen, ohne dass es dabei ein Wort mitzureden hätte. Würde man die Buben hingegen erst mit 13 Jahren beschneiden, dann würden sich sicher viele dagegen wehren.

1999 ist ihre Organisation „Ben Shalem“ vor den Obersten Gerichtshof in Israel gezogen. Was haben Sie damit erreicht?

Die Richter entschieden grundsätzlich nicht gegen die Beschneidung, verschärften aber die Bestimmungen zum Schutz des Kindes. Kurz vorher waren in Boston sechs Kinder an Herpes gestorben, nachdem der Beschneider ihnen mit herpesinfizierten Lippen das Blut aus der Wunde saugte.

Der damalige Innenminister Elijahu Swissa von der ultraorthodoxen Schas-Partei war derart erbost über die Petitionäre, dass er dazu aufrief, sie aus dem Fenster zu werfen. Wie erklären Sie sich eine so drastische Reaktion?

Die Orthodoxen behaupten, dass die Beschneidung das Fundament des Judentums ist, der Bund mit Gott, der dem Volk der Juden sein Überleben sichert. Was viele Leute nicht wissen, ist, dass die ursprüngliche Beschneidung, so wie sie Abraham an sich selbst vornahm, viel sanfter war als heute üblich. Abraham schnitt nur die Spitze seiner Vorhaut ab. Heute ist die Prozedur weitaus grausamer und gefährlicher.

Wie viele Familien in Israel lassen ihre Kinder nicht beschneiden?

Als wir vor zwanzig Jahren anfingen, uns zu organisieren, waren es nur ein paar Dutzend Familien. Heute reden wir von zwei Prozent der jüdischen Bevölkerung Israels.


Wenn die Beschneidung tatsächlich so grausam ist, müssten sich dann nicht viel mehr Menschen dagegen wehren?

Nehmen Sie willkürlich einhundert Leute heraus und fragen Sie sie, was genau bei einer Beschneidung passiert: Wie wird beschnitten, und was genau wird weggeschnitten? Sie werden es nicht wissen.

Ihr Sohn ist heute 15 Jahre alt. Leidet er darunter, nicht beschnitten zu sein?

Nein, überhaupt nicht. Sehen Sie, es kommt auch darauf an, wie das Kind damit umgeht. Es ist schließlich nicht so, dass er rote Haare hat oder abstehende Ohren. Man sieht nicht sofort, dass er nicht beschnitten ist. Aber die Kinder interessiert es auch nicht. Für sie ist wichtig, ob er ein netter Bub ist.

Haben Sie schlechte Erfahrungen mit Kinderärzten oder Lehrern gemacht?

Eigentlich nicht. Tatsache ist, dass sich ganz viele Menschen in Israel unwohl dabei fühlen, dass ihre Kinder beschnitten werden. Sie wissen, dass Sie hier einen Pakt mit dem Teufel eingehen: Sie fahren am Schabbat mit dem Auto und essen Schweinefleisch. Mit der Beschneidung wollen sie sich freikaufen. Da ist viel Heuchelei dabei.

Wie haben Ihre Eltern reagiert?

Meine Exfrau und ich sind von meiner Familie regelrecht boykottiert worden. Ich habe von jungen Eltern gehört, denen die Großeltern damit drohten, das Kind zu entführen, um es beschneiden zu lassen. Viele Familien üben Druck aus und beharren auf der Zeremonie und der Feier, bei der das Baby präsentiert wird und einen Namen bekommt.

Was sagen Sie zu dem gelegentlich vorgebrachten Argument, dass die Beschneidung gesundheitsfördernd ist?

Dass es völlig absurd ist. Da wird ein gesundes Baby genommen und ohne jede Notwendigkeit operiert. Warum? Weil die Operation künftige Krankheiten verhindert. Nach derselben Logik müssten sich Frauen ihre Brüste amputieren lassen, um nicht an Krebs zu erkranken. Das ist komplett verrückt und sadistisch. Die Beschneidung ist das am besten akzeptierte Verbrechen in der Geschichte der Welt.

Haben die Medien daran eine Mitschuld?

Zuallererst mache ich den Intellektuellen einen Vorwurf, aber auch den Medien und den Künstlern. Es gibt fast keinen Artikel oder Beitrag, der sich damit beschäftigt, keinen Roman und kein Theaterstück. Die Intellektuellen sind feige. Die Gehirnwäsche funktioniert so gut. Ein ganzes Volk ist wie benommen.

http://diepresse.com/home/panorama/religion/1269514/Enosch_Viele-wollen-sich-mit-Beschneidung-freikaufen


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Beschneidung ist Körperverletzung

22.12.2013 um 17:13
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Es ist absurd zu behaupten, dass ein Mensch sich nach vollzogener Atheistischer Erziehung noch frei entscheiden kann, das gelingt nur einer sehr verschwindend kleinen Elite.
Der Satz macht mehr Sinn, wenn man ihn folgendermaßen formuliert:
Es ist absurd zu behaupten, dass ein Mensch sich nach vollzogener religiöser Erziehung noch frei entscheiden kann, das gelingt nur einer sehr verschwindend kleinen Elite.

Der Atheismus lässt dem Menschen alle Optionen offen, sich im Leben zu orientieren. Es ist kein Dogma, wie die Religionen, wo nur ein bestimmtes Weltbild vertreten wird. Man kann vom Nichtglauben immer noch zum Glauben wechseln, dafür gibt es keine Strafen, weder im Dies- noch im Jenseits.


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Beschneidung ist Körperverletzung

22.12.2013 um 17:14
@_Themis_

Und wo findet sich diese Salbe im .gesetzestext? Ich bitte nochmal um ein Zitat aus dem Gesetz. Ich finde da nichts was diese Salbe nun vorschreibt.


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Beschneidung ist Körperverletzung

22.12.2013 um 17:18
@trance3008
@Gajumarth

Bei der religiösen Erziehung geht es ja um eine Erziehung hin zu einem Glauben. Ist das nicht klar?

Freiheit in Form von Gottesferne oder gar aktivem Atheismus ist für Religiöse Eltern kein erstrebenswertes Erziehungsziel. Da es dem Kind die Möglichkeit zu Glauben gaenzlich entzieht.


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Beschneidung ist Körperverletzung

22.12.2013 um 17:20
@Puschelhasi

Die ELMA Salbe war die EINZIGE Alternative die Schmerzen des Kindes zu lindern (so glaubte man jedenfalls!) und die Schmerzen des Kindes sind elementarer Bestandteil des Kindeswohl, dass damit, also dadurch dass es eben nicht schmerzlindernd oder schmerzbefreiend wirkt, nicht nur gefährdet sondern verletzt wird.


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Beschneidung ist Körperverletzung

22.12.2013 um 17:22
@Puschelhasi
§ 1631d
Beschneidung des männlichen Kindes.


(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
Kindeswohl gefährdet wird, da liest du es. Und wenn einem Kind sinnlos Schmerzen zugefügt werden, dann ist das Kindeswohl nicht nur gefährdet sondern direkt verletzt.


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Beschneidung ist Körperverletzung

22.12.2013 um 17:22
Nach den reglen aerztlicher Kunst, lese ich da...dazu wurden ja auch schon spezielle kurze für die Molahim gegeben.

ich suche mal den artikel.

@_Themis_


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Beschneidung ist Körperverletzung

22.12.2013 um 17:22
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Bitte haltet euch dran, danke.
Nein ich halte mich nicht daran, denn es ist ganz klar in renommierten Zeitschriften so geäußert worden. Also lass mal deine blödsinnigen Belehrungen sein, danke.


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Beschneidung ist Körperverletzung

22.12.2013 um 17:23
@Puschelhasi
Nicht alles, was dir nicht gefällt, ist trollen. Langsam wirds ziemlich albern.


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Beschneidung ist Körperverletzung

22.12.2013 um 17:23
@kurvenkrieger
nur durchs Versteifen aufs Wörtchen "Vorhaut" vergleichbar.
...wenn man deinem Link weiter folgt kann man hierher gelangen...
( http://de.wikipedia.or/wiki/Klitorisvorhautreduktion#cite_note-2 ...) ...und z.B. steht hier...: " Die Klitorisvorhautreduktion der Frau ist anatomisch vergleichbar mit der männlichen Zirkumzision" ...lässt doch vermuten das es hierbei nicht nur um das wörtchen "Vorhaut" geht...:ask:...

...weiter folgend in dem Link auf deine Aussage...:
Weder wird dabei die Klitoris freigelegt, wie beim männlichen Glied dann die Eichel,
"Viele Frauen haben eine Klitorisvorhaut, welche die Klitoriseichel stark bedeckt. Durch eine Freilegung der Klitoris"...


...zum ende hin würde mich noch deine meinung interessieren wie du denn die nicht seltenen vergleiche von impfen, taufen, ohrlochstechen etc. mit dem entfernen eines "körperteiles" an einem Baby bzw. Kind siehst...:ask:..da du ja den Vergleich, einschließlich scheinbar auch der mildesten Variante, der weiblichen Beschneidung mit der männlichen beschneidung kritisch siehst...?


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Beschneidung ist Körperverletzung

22.12.2013 um 17:24
@Puschelhasi

Wäre schön mal die Inhalte dieser Schulung hier lesen zu können, damit man darüber urteilen kann.
Aber wie will man denn jetzt, wo sich die Unwirksamkeit der Salbe bestätigt hat, die schmerzlinderung oder schmerzbefreiung herstellen? Mit Zaubersprüchen oder dem rezitieren aus Koran- oder Thoraversen? Voodoo Tänze? Wie???


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Beschneidung ist Körperverletzung

22.12.2013 um 17:26
@CosmicQueen
mit solchen texten wärst du aber immer noch besser bei den leuten aufgehoben, die das für ihr kind vorsehen, als innerhalb dieser politischen debatte. politik hat doch die aufgabe allen wünschen so gerecht wie möglich zu entsprechen, und das tut man mit einem verbot nicht. da werden die wünschen einer ganzen volksgruppe übergangen. also wäre es doch sinnvoller dafür zu sorgen, dass diese volksgruppe von ihrem wunsch durch einsicht in diese erfahrungsberichte absieht, statt sie zu verbieten


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Beschneidung ist Körperverletzung

22.12.2013 um 17:26
@_Themis_
völlig egal wie, da es nebensächlich ist


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Beschneidung ist Körperverletzung

22.12.2013 um 17:27
Zitat von 1ostS0ul1ostS0ul schrieb:...zum ende hin würde mich noch deine meinung interessieren wie du denn die nicht seltenen vergleiche von impfen, taufen, ohrlochstechen etc. mit dem entfernen eines "körperteiles" an einem Baby bzw. Kind siehst...:ask:..da du ja den Vergleich, einschließlich scheinbar auch der mildesten Variante, der weiblichen Beschneidung mit der männlichen beschneidung kritisch siehst...?
solltest gemerkt haben das sie ihm vollkommen egal sind da sie ja von leuten kommen die anscheinend seiner meinung entsprechen.


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