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Beschneidung ist Körperverletzung

15.674 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Religion, Islam, Afrika ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Beschneidung ist Körperverletzung

16.12.2013 um 14:01
@tris
Natürlich nicht, das meinte ich auch gar nicht. Aber es in einem Land zu verbieten und im anderen nicht, wird bei streng gläubigen jetzt auch nichts bringen. Die es unbedingt machen lassen möchten.


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Beschneidung ist Körperverletzung

16.12.2013 um 14:18
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Ich habe hier eine sehr umfassende Einlassung gefunden, die alke eure Fragen und Anwürfe klaert:
Das tut diese Einlassung leider auch nicht. Ich sehe das Thema durchaus zwiespältig, da ich es nicht für sinnvoll halte, Eltern die ihre Kinder aus religiösen Gründen beschneiden lassen, zu kriminalisieren.
Aber es bleiben doch immer wieder dieselben Argumente gegen Beschneidungen unwiederlegt:
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Die Grundlage für Juden, ihre Söhne zu beschneiden, liegt in der Bibel
Man sollte nicht unbedingt Gebote der Bibel als wörtlich zu verstehen und bindend darstellen. Andere Gebote und Gesetze werden aus gutem Grund nicht mehr befolgt, nichtmal von den Orthodoxen.
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Sie ist von essentieller Bedeutung und konstitutiv für das Judesein.
Davor steht aber noch, dass die Zugehörigkeit zur Religion durch die Abstammung von der jüdischen Mutter definiert ist. Und selbst das wird von reformierten Juden durch die Ermöglichung des Übertrittes zum Judentum aufgeweicht. Es gibt also durchaus Abweichungen von der Regel, die hier als allgemein bindend dargestellt wird.
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Auch während des Nationalsozialismus, als die Beschneidung als Hinweis zur Zugehörigkeit zum Judentum das Todesurteil bedeuten konnte, wurden jüdische Jungen beschnitten; sie wurde sogar in NS-Arbeitslagern durchgeführt. Die Abschaffung der Beschneidung ist im Judentum unter keinen Umständen denkbar.
Dazu habe ich diesen sehr lesenwerten Artikel gefunden:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/beschneidungsdebatte-unsere-seltsame-tradition-11827726.html
Soweit ich weiss, ist diese Debatte auch schon vor dem Naziregime von Juden in Deutschland geführt worden.
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Die Beschneidung ist einer der am häufigsten durchgeführten chirurgischen Eingriffe weltweit.
Von Laien durchgeführt, muss man hier ergänzen.
Soll uns dieser Satz suggerieren, dass nicht falsch sein kann, was häufig geschieht?
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Wird der Säugling vor der Beschneidung betäubt?
Es spricht nichts gegen eine (lokale) Betäubung des Kindes. Eine Narkose des Säuglings wird in der Regel nicht durchgeführt und nicht empfohlen, da die Narkose dem kindlichen Körper Schaden zufügen könnte und weniger leicht für den Säugling zu bewältigen ist.
Interessanterweise beantwortet die Antwort nicht die Frage. Die Antwort wäre nämlich:
"Nein, in der Regel nicht."
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Führt die Beschneidung zu gesundheitlichen Nachteilen? Hat die Beschneidung auch Vorteile?
Nein, die Beschneidung führt nicht zu gesundheitlichen Nachteilen – ganz im Gegenteil!
Wie jeder chirurgische Eingriff birgt aber auch dieser Risiken.
Und es gibt durchaus auch sehr viele Berichte von Nachteilen, gesundheitlichen und sexuellen.
Auch wenn diese nicht die Mehrheit der Fälle betreffen, sollte man sie doch nicht einfach als nicht existent erklären.
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Die Weltgesundheitsorganisation hat daher im Jahre 2007 die Beschneidung als vorbeugende Maßnahme gegen die HIV-Ansteckung grundsätzlich empfohlen.
Dies gilt aber nur für Gegenden, in denen der Gebrauch von Kondomen aus religiösen Gründen abgelehnt wird und das Risiko, sich mit HIV anzustecken, um ein Vielfaches höher ist, als in Deutschland oder den USA.
Die Beschneidung ersetzt auch laut WHO nicht das Kondom, das nahezu 100% Schutz bietet.
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Auch das Risiko, sich mit anderen sexuell übertragbaren Krankheiten wie Genitalherpes (HSV) und den Humanen Papillomaviren, die wiederum Gebärmutterhalskrebs bei Frauen auslösen können, zu infizieren, wird durch die Beschneidung verringert.
Auch hier ist der Schutz durch Kondome um ein Vielfaches besser.
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Zudem wird die Gefahr, an Harnwegsinfektionen, Phimose und Peniskrebs sowie an Entzündungen der Vorhaut und der Eichel zu erkranken, verringert.
Wie in dem von mir verlinkten Artikel: man entfernt Säuglingen auch nicht prophylaktisch die Mandeln.
Aus medizinischen Gründen sollte man nur das medizinisch Notwendige tun.
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Auch konnte nachgewiesen werden, dass die Beschneidung keine negative Auswirkung auf die sexuelle Funktionsfähigkeit eines Mannes oder die Befriedigung der Sexualpartner hat (vgl. WHO, Manual for early infant male circumcision under local anaesthesia, 2010, S. 6).
Kitzelige Frage.
Männer, die als Säuglinge beschnitten wurden, haben natürlich keine Vergleichsmöglichkeit und werden ihre Sexualität entsprechend den Gegebenheiten entwickeln. Daraus allerdings zu schliessen, die Beschneidung habe keine Auswirkung, ist falsch. Viele als Erwachsene beschnittene Männer berichten davon, dass sie zwar länger können, aber andererseits berichten auch viele, dass sie länger brauchen.
Ist die männliche Beschneidung mit der weiblichen Genitalbeschneidung vergleichbar?
Nein. (...)Es sollte nicht übersehen werden, dass die Beschneidung einer Frau nicht auf religiösen Gründen basiert, sondern auf kulturellen Traditionen und Mythen.
Das kommt darauf an, wie weitreichend die Beschneidung durchgeführt wird.
In beiden Fällen handelt es sich aber um ein Ritual, das die Zugehörigkeit zu einer Gruppe festigen soll.
Die medizinische Argumentation ist sehr viel jünger und hatte zu Beginn tatsächlich ähnliche Aspekte wie die der weiblichen Beschneidung: Triebe seien zu bekämpfen, die jugendliche Lust zu unterdrücken.
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Ist die Beschneidung Genitalverstümmelung?
Nein. Das Genital ist weiterhin voll funktionsfähig und führt zu keinerlei Beeinträchtigung.
Siehe oben.
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Warum können Schönheitsoperationen erlaubt sein, die Beschneidung aber nicht?
Bei derartigen Operationen wird häufig eine medizinische Indikation angeführt – nämlich eine psychische. Das Kind könnte gehänselt und im schlimmsten Fall gemobbt werden, so dass psychische Gründe für eine Schönheitsoperation sprächen. Ähnliches kann für die Beschneidung angeführt werden – unbeschnittene Kinder können darunter leiden und in ihrem Umfeld stigmatisiert werden.
In einer Gesellschaft, in der die meisten Kinder unbeschnitten sind, ist das wohl kaum ein Argument. Im Gegenteil müsste man doch eher befürchten, dass die Beschnittenen von der Mehrheit gehänselt werden.
Schönheitsopertaionen werden in der Regel an Kindern in Deutschland auch nur durchgeführt, wenn es sich um eine deutliche Entstellung handelt. Eine Vorhaut stellt keine Entstellung dar.
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Kann man die Beschneidung nicht auf den Zeitpunkt verschieben, wenn ein Mensch mündig wird?
Nein. Im Judentum ist explizit vorgeschrieben, einen männlichen Säugling am achten Tag nach der Geburt zu beschneiden, es sei denn, gesundheitliche Gründe sprächen dagegen.
Nun könnte man z.B. die Gefahr, dass bei einem Säugling leicht zu viel der Vorhaut entfernt werden kann (was nicht selten geschieht), als solchen gesundheitlichen Grund anführen. Problem gelöst.
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Der Jurist Holm Putzke, der die Diskussion um ein Beschneidungsverbot maßgeblich in Gang gebracht hat, sagt, es gäbe auch Israelis, die „trotz religiöser Zugehörigkeit zum Judentum von einer Säuglingsbeschneidung Abstand genommen haben und abwarten wollen, bis ihr Kind in der Lage ist, eigenverantwortlich darüber zu entscheiden. Wenn immer so getan wird, etwa vom Zentralrat der Juden, dass die religiöse Beschneidung im Judentum unverzichtbar und unumstritten sei, dann handelt es sich dabei nur um die halbe Wahrheit."

Das Judentum ist keine dogmatische Religion, natürlich gibt es Menschen, die manches anders sehen und machen, das liegt in deren Freiheit. Religionsfreiheit ist auch Freiheit von der Religion. Die Beschneidung ist jedoch ein unumstößliches Gebot im Judentum; eine Einzelmeinung ändert daran nichts. Es gibt auch antisemitische Juden, nichtsdestotrotz ist der Antisemitismus unumstritten eine Bedrohung für Juden.
Hups, die Antwort lautet also: "Doch. Und wer anderer Meinung ist, ist eine Bedrohung für die Juden."
Das ist natürlich Unsinn, wenn man eben noch festgestellt hat, dass das Judentum nicht dogmatisch ist. Gerade im Judentum wurde und wird sehr viel über Glaubenssätze diskutiert, nicht zuletzt rühren ja daher die expliziten Regeln und Gebote. Und wie gesagt wurde auch einige über Bord geworfen, oder in symbolische Handlungen umgewandelt. Was spräche z.B. gegen eine symbolische Beschneidung?
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Muss eine moderne Gesellschaft die religiös motivierte Beschneidung tolerieren?
Die Antwort lautet: Ja, sonst seid ihr keine moderne Gesellschaft.
Bleibt die Frage, was das "modern" ausmacht, und wohin sich die Gesellschaft entwickeln soll.
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Man sollte nicht vergessen, dass in der Geschichte der Kampf gegen die Beschneidung eine Vorgehensweise war, um Juden und jüdische Bräuche zu unterdrücken, denn mit der Beschneidung wird ein grundlegendes Gebot des Judentums angegriffen, deren Verbot die Existenz des Judentums gefährdet und in Frage stellt.
Nun wurde auch dann zu Zeiten und an Orten das Judentum bekämpft, zu denen Beschneidung kein Thema war. In der modernen Welt des Nahen Ostens ist z.B. nicht das Beschnittensein Frage der Feindbilder. Man sollte also vorsichtig sein, an dieser Diskussion eine Frage der Diskriminierung oder gar Existenzgefährdung festzumachen.

Die Frage nach dem Bestimmungsrecht der Eltern und dem Recht auf Unversehrtheit ist eine juristische. Die sollte unabhängig von historischen und religiösen Aspekten stattfinden.

Bleibt die Frage nach der Notwendigkeit der Toleranz gegenüber von Religionen und deren Gebräuchen.
Und ausschliesslich auf diese Fragen sollte der ZdJ die Diskussion in Deutschland einschränken.


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Beschneidung ist Körperverletzung

16.12.2013 um 14:22
@Nahtern

Also mit Logik haben Gesetze (Werte und Normen) nun mal gar nichts zutun^^
Und deine Babypenisfotos kannst du getrost für dich behalten :D


@Bone02943

Demnächst verbietenwir dann auch impfen, wird auch nur gemacht weil eventuell mal irgendwann das Kind mit Erregern in Kontakt kommen könnte, wirklich medizinisch indiziert ist es wohl nur, wenn gerade eine Epidemie herrscht. Oder Menschen die ihre Kinder vegan ernähren, ist ja auch so ne komische Ideologie ;)


Es gehört zur Religion dieser Menschen und auch wenn ich Atheist bin, kann ich dies tolerieren, es ist nur die Vorhaut. Das einzige was man noch regeln könnte ist die unbedingte Durchführung durch medizinisches Fachpersonal und die schonendere Beschneidung, bei welcher die meisten Innenhautnerven erhalten bleiben.


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Beschneidung ist Körperverletzung

16.12.2013 um 14:44
Ihr habt alle überhaupt kein Gefühl dafür, dass es Menschen gibt, für die Religon eine so große Rolle spielt, dass ein Verbot der Ausübung das schlimmste ist, das ihnen passieren kann.
Und da ist dann natürlich eine Diskussion sinnlos.


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Beschneidung ist Körperverletzung

16.12.2013 um 14:47
Hier wird doch genussvoll, mit PI News Methoden argumentiert, Da wird verunglimpft, gelacht, religiöse Gedanken als Wahnsinnig, irre, phastastisch, imaginaer und und und dargestellt.

Selbst wenn man versucht diesen Aspekt wenigstens im Ansatz zu erlaeutern folgen nur weitere Tiraden, unverfrorenheiten und bösartige Übertreibungen.

Da fragt man sich womit solche Leute ihre Überlegenheitsphsntasien rechtfertigen...


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Beschneidung ist Körperverletzung

16.12.2013 um 14:49
@Schleierbauer
Es geht nicht um ein Verbot der Ausübung der Religion, sondern um ein Verbot der Ausübung bestimmter Rituale, b.z.w. die Regelung der Ausübung.
Es geht um eine Diskussion, die durchaus auch innerhalb der jüdischen Gemeinden stattfindet, anders als vom ZdJ dargestellt.
Niemand erwartet eine sofortige endgültige Radikallösung, denke ich, also könnte man auch ganz sachlich darüber diskutieren. So wie über Sinn und Unsinn des Zölibates der Priester bei Katholiken auch diskutiert wird.


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Beschneidung ist Körperverletzung

16.12.2013 um 14:49
@Puschelhasi
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Hier wird doch genussvoll, mit PI News Methoden argumentiert,
Wer keine Argumente hat, kommt mit Schubladen. Danke für die Bestätigung.
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Selbst wenn man versucht diesen Aspekt wenigstens im Ansatz zu erlaeutern folgen nur weitere Tiraden, unverfrorenheiten und bösartige Übertreibungen.
Was wird erläutert? Ich sehe nur regelmäßig Scheinargumente wie das Gesundheits- und Hygienezeugs.


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16.12.2013 um 14:50
@Puschelhasi
Hm. Falle ich auch unter Deine Kategorisierung?


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Beschneidung ist Körperverletzung

16.12.2013 um 14:51
Zitat von FFFF schrieb:Es geht nicht um ein Verbot der Ausübung der Religion, sondern um ein Verbot der Ausübung bestimmter Rituale, b.z.w. die Regelung der Ausübung.
Das eine impliziert in diesem Fall das andere.
Zitat von FFFF schrieb:Niemand erwartet eine sofortige endgültige Radikallösung, denke ich, also könnte man auch ganz sachlich darüber diskutieren. So wie über Sinn und Unsinn des Zölibates der Priester bei Katholiken auch diskutiert wird.
Wo findet denn bitte hier eine sachliche Diskussion statt? Ständig fallen Kampfbegriffe wie Genitalverstümmelung usw.


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Beschneidung ist Körperverletzung

16.12.2013 um 14:52
@FF
@tris

Wer sich den Schuh anziehen möchte, den hindere ich nicht daran.

@tris

Hast du dir die Q&A des Zentralrates der Juden durchgelesen? Da findest du umfassend alle Antworten die du suchst.
Wenn du den thread liest, findest du auch einige Posts von mir wo ich versuche euch Atheisten den Aspekt des Glaubens zu erklaeren.


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Beschneidung ist Körperverletzung

16.12.2013 um 14:53
@Puschelhasi
Das Wort fiel in dem von Dir zitierten Text, und ich bin nur darauf eingegangen.
Nochmal: Falle ich auch unter Deine Kategorisierung?
Oder hast Du auf meine Einwände zu dem Papier etwas zu antworten?

PS: Ich bin kein Atheist.


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Beschneidung ist Körperverletzung

16.12.2013 um 14:55
@Puschelhasi
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Da findest du umfassend alle Antworten die du suchst.
Nö. Genau da finde ich die Scheinargumente wie das mit der Gesundheit.
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Wenn du den thread liest, findest du auch einige Posts von mir wo ich versuche euch Atheisten den Aspekt des Glaubens zu erklaeren.
Ich bin kein Atheist.
Ändert nichts daran, dass der Glaubensaspekt nicht wirklich Relevanz für juristische Fragen hat.


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Beschneidung ist Körperverletzung

16.12.2013 um 14:57
@tris

Dann lies nochmal, die religionsfreiheit und ausübung hat sogar sehr wohl einen starken gesetzlichen und verfassungsmaessigen ansatz.

Da musst du nochmal nacharbeiten.


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Beschneidung ist Körperverletzung

16.12.2013 um 14:59
@Puschelhasi
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Dann lies nochmal, die religionsfreiheit und ausübung hat sogar sehr wohl einen starken gesetzlichen und verfassungsmaessigen ansatz.
Die Religionsfreiheit ist aber ein persönliches Recht, sie gewährt nicht wirklich irgendwelche Rechte bezogen auf Dritte. Und schon gleich garnicht, wenn das Recht auf freie Religionsausübung des einen mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit des anderen kollidiert.


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Beschneidung ist Körperverletzung

16.12.2013 um 15:03
@tris

Da irrst du dich wieder...bitte leis nochmal den artikel des ZdJ dort findest du auch auf diese Fehleinschaetzung die korrekte antwort.

Ich möchte wirklich bitten gepostete Texte auch zur Gaenze zu lesen. @all


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Beschneidung ist Körperverletzung

16.12.2013 um 15:04
@cassiopeia88
Zitat von cassiopeia88cassiopeia88 schrieb: es ist nur die Vorhaut.
...du hast scheinbar nicht verstanden worum es hier überhaupt geht...:ask:..denn es kommt nicht wirklich auf das "Körperteil" an (wobei hier der Begriff "nur" wohl auch deinen Blickwinkel wiederspiegelt...aber wie habe ich nicht unlängst in einem anderen Thread "gelernt", Frauen können hier wohl ohnehin nicht mit reden... ;) (wenn ich die dortige teilweise Meinung übertragen würde ) welches durch eine Körperverletzung an einem Kind bzw. Baby entfernt wird, sondern darum das hier die grundrechte des kindes bzw. babys beschnitten werden und dies ohne medizinischen Hintergrund...
Zitat von cassiopeia88cassiopeia88 schrieb:Demnächst verbietenwir dann auch impfen,
...auf diese "nebelkerzen" und unsinnigen vergleiche muss man wohl nicht weiter eingehen... ;)


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Beschneidung ist Körperverletzung

16.12.2013 um 15:05
Ich werde auf fragen die von mir bereits beantwortet wurden, nicht mehr antworten. Ich bitte das zu respektieren.


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Beschneidung ist Körperverletzung

16.12.2013 um 15:11
@Puschelhasi

ah, sehr gut, dann nur noch die immer noch offenen fragen:

wie siehts jetzt aus, hast schon ein eigenes, schlüssiges gegenargument bzgl. rel./rit. beschneidung erst ab dem 14/15/16 lebensjahr?


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Beschneidung ist Körperverletzung

16.12.2013 um 15:13
@Puschelhasi
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Da irrst du dich wieder...bitte leis nochmal den artikel des ZdJ dort findest du auch auf diese Fehleinschaetzung die korrekte antwort.
Wie oft möchtest du denn noch demonstrieren, dass du von juristischen Meinungen überhaupt keine Ahnung hast?
Diese "korrekte Antwort" ist die Meinung eines Einzelnen. Die vielen Gegenstimmen hat der ZdJ ja vorsorglich unterschlagen.

Der Meinung könnte man allerhöchstens folgen, wenn eine jüdische Erziehung oder das Jüdisch-Sein mit der Beschneidung als Baby steht und fällt. Das ist aber nicht der Fall, wie hier schon oft genug dargelegt wurde.

Da bringt es auch nichts, wenn du noch so oft auf dieses schon der ganzen Natur nach tendenziöse Machwerk verweist, dass voller Halbwahrheiten steckt und wichtige Sachen verschweigt.
Wie bspw. dass das Jüdisch-Sein nicht von der Beschneidung abhängt. Oder dass sich die WHO-Empfehlung nur an Gebiete mit hoher AIDS-Rate richtet.


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Beschneidung ist Körperverletzung

16.12.2013 um 15:15
Wo das Recht an seine Grenzen stößt

In der Beschneidungsdebatte steht die Erziehungsfreiheit gegen das Wohl des Kindes. Doch auch dessen Religionsfreiheit steht auf dem Spiel. Aber was ist das eigentlich, "Religionsfreiheit des Kindes", zum Beispiel bei einem acht Tage alten Säugling?

Von Johan Schloemann

Die Frage, ob die religiöse Beschneidung von männlichen Juden und Muslimen unter Strafe gestellt wird, hat die Gemüter erhitzt, und jetzt soll sie vom Gesetzgeber geregelt werden. Damit ist der Fall nicht erledigt. Im Gegenteil: Das Thema ist in der Arena gesellschaftspolitischer Konflikte angekommen. Eine konkrete gesetzliche Regelung, die es bisher nicht gab, schließt nicht aus, dass die Sache irgendwann vor dem Bundesverfassungsgericht landet.
Grundrechte gelten für alle. In der Debatte um Beschneidungen aber stößt das Recht an seine Grenzen. Es geht mehr vom Einzelnen und seinen abstrakten Rechten aus. Dabei ist jedes Kleinkind doch auch einer Gruppe, einer Religionsgemeinschaft zugehörig.
(Foto: dapd)

In der Beschneidungs-Debatte wird nicht bloß über den Ausgleich zwischen zwei Grundrechten gestritten: Hier das Sorge- und Erziehungsrecht der Eltern - wozu auch die religiöse Erziehungsfreiheit gehört, denn die Verfassung garantiert "ungestörte Religionsausübung" -, dort das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit, in Verbindung mit der Orientierung am "Kindeswohl" laut Bürgerlichem Gesetzbuch. Nein, hinzu kommt in der Diskussion auch noch die "Religionsfreiheit des Kindes". Aber was ist das eigentlich, "Religionsfreiheit des Kindes", zum Beispiel bei einem acht Tage alten Säugling?

Die juristische Dogmatik unterstellt zunächst, dass die Grundrechte für alle gelten, auch für Kinder vom ersten Lebenstag an. Das steht in guter Tradition der Prinzipien der Aufklärung, wonach jeder Mensch frei und gleich geboren ist. Und so hat auch für die deutsche Verfassung jedes Kind eine eigene Menschenwürde und ein eigenes Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit - Rechte, die bekanntlich sogar, wenn es um Abtreibung geht, auf das ungeborene Leben ausgeweitet werden. Entsprechend ist die Erziehungsfreiheit der Eltern auch keine absolute Willkürherrschaft über das Kind, sondern eine "anvertraute treuhänderische Freiheit", wie es das Bundesverfassungsgericht einmal ausgedrückt hat.
Auf Lenkung angewiesen

Nun weiß jeder, dass ein Säugling oder ein 5-jähriges Kind sein Freiheitsrecht noch nicht selbst ausüben kann. Das Kind ist auf Fürsorge und Lenkung angewiesen; es nur auf seine Freiheit zu verweisen und sonst nichts zu tun, wäre ein Verbrechen, denn das Kind würde so ja nicht der "Entfaltung seiner Persönlichkeit" überlassen, die die Verfassung schützt, sondern in seiner Hilflosigkeit gerade daran gehindert.

Also ernähren und erziehen die Eltern ihr Kind. Und sie tun dies, nicht nur im Bereich der Religion, mit irreversiblen oder sehr nachhaltigen Wirkungen auf das Leben des Kindes: Sie bestimmen die sprachliche und kulturelle Prägung. Sie haben massiven Einfluss auf die Bildungslaufbahn und den Seelenhaushalt. Sie treffen Entscheidungen über Gesundheit und Ernährung. Die einen Eltern geben Tabletten gegen Vitamin-D-Mangel, die anderen nicht. Die einen sind Impfgegner und verweigern die ärztlich empfohlenen Impfungen des Kindes, die anderen nicht. Die einen fahren Auto, die anderen nicht. Die einen lassen ihr Kind taufen, die anderen nicht. Die einen lassen ihr Kind an die Hölle glauben, was möglicherweise den Umgang mit Schuldgefühlen ein Leben lang beeinflusst, die anderen nicht.

In all das mischt sich der liberale Staat nicht ein, sofern nicht eine eindeutige Misshandlung, ein eindeutiger Missbrauch des Erziehungsrechts gegeben ist. Es spricht viel dafür, die religiöse Beschneidung, wie inzwischen vielfach erörtert, nicht als einen solchen Missbrauch zu werten. Jedenfalls kann die Mehrheitsgesellschaft unterhalb der Schwelle der eindeutigen Misshandlung vielleicht mit Argumenten - etwa in der Gesundheitsfürsorge oder durch den Unterricht in der Schule -, aber kaum mit Verboten eingreifen. "Die Verrechtlichung stößt hier schnell an ihre Grenzen, soll das primär auf Liebe und Vertrauen - und nicht auf Rechte und Pflichten - gegründete familiäre Beziehungsverhältnis nicht zerstört werden", heißt es in der Studie "Die ethische Neutralität des Staates" von Stefan Huster (2002).

Aus einer engen, formalen Grundrechtsperspektive hingegen sind die genannten Entscheidungen der Eltern allesamt Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht des Kindes, in die Entfaltung der Persönlichkeit. Denkt man das zu Ende, dann kann etwa die Entscheidung der Eltern gegenüber einem 8-jährigen Kind: "Bei uns gibt es kein Nutella" als Eingriff in die Freiheitsrechte des Kindes gewertet werden - ebenso wie die Entscheidung, ihm jahrelang nichts anderes als Nutella zum Essen zu geben.

Klingt absurd? Ist es aber nicht, wenn man sich die jüngere Kinderrechts-Diskussion ansieht. So betont etwa die Studie "Die (zivil-)rechtliche Stellung der Minderjährigen und Heranwachsenden" des Erfurter Zivilrechtlers Heinz Peter Moritz (1989) das Selbstbestimmungsrecht der Kinder - und in dieser Studie liest man folgenden Satz, den man sich angesichts der pädagogischen Realität auf der Zunge zergehen lassen muss: "Nur in jenem Fall, in dem hinsichtlich einer konkreten Frage ein Selbstbestimmungsvermögen tatsächlich nicht gegeben ist, dessen Vorliegen zumindest aber zweifelhaft erscheint, kommt eine ersatzweise Entscheidung durch die Eltern in Betracht." Den Satz sollte man einrahmen und an die Kinderzimmertür heften!

Es geht nicht darum, die unter Juristen geführte Debatte über den Beginn der "Grundrechtsmündigkeit" lächerlich zu machen. Gewiss muss elterliche Fürsorge immer auch den Freiheitswillen der Minderjährigen berücksichtigen, und die Fähigkeit zur Autonomie, zur Ausübung von Rechten entwickelt sich natürlich im Laufe der Kindheits- und Jugendjahre Schritt für Schritt. Genau das erkennt ja die in der Weimarer Republik eingeführte Regelung der Religionsmündigkeit an, wonach man ab 14 Jahren frei über seine Bekenntniszugehörigkeit entscheiden darf.
Religiöse und kulturelle Traditionen

Eine extreme Fixierung auf die individuellen Rechte kleiner Kinder aber verkennt vollkommen, dass Kinder auch in Gemeinschaften, in religiöse und kulturelle Traditionszusammenhänge hineingeboren werden. Hier stößt auch das Recht an seine Grenzen, weil es - zu Recht - immer eher vom Einzelnen und seinen abstrakten Rechten ausgeht. Und so behandelt das Recht auch die Religionsfreiheit heute tendenziell als Recht von Einzelnen - während die positive Religionsfreiheit, also das Recht zur ungestörten Ausübung, aus der historischen Genese heraus ja gerade auch als Recht von Gruppen zu verstehen ist: von Kirchen, Konfessionen, Religionsgemeinschaften.

Von solchen Missverständnissen scheinen jene Juristen geleitet zu sein, die Beschneidungen bei Jungen als Straftat werten. Nach der Logik des zitierten Nutella-Grundrechtsdenkens könnte man Millionen von muslimischen Familien auch die Fastenzeit verbieten. Und es müsste auch die christliche Kindstaufe unter Druck geraten: Während man nämlich aus Sicht des neutralen Verfassungsstaates ein Bekenntnis selbstverständlich wechseln oder aufgeben kann, so gibt es nach kirchlichem Recht traditionell eigentlich keinen Austritt aus der Kirche: semel Christianus, semper Christianus, "einmal Christ, immer Christ". Allein die Tatsache, dass die Kirche das so sieht, macht die Taufe von Säuglingen zu einem einschneidenden, irreversiblen Ereignis, das auch den Ausgetretenen lebenslang herausfordern oder belasten kann. Soll man die Taufe darum verbieten? Nein, man kann bei kleinen Kindern, die in bestimmter Prägung aufwachsen, nach den Worten des Freiburger Staatsrechtlers Alexander Hollerbach nicht "die diffizile Spannungslage einseitig auf Kosten fundamentaler Freiheiten entspannen".

Das ist keineswegs ein Freibrief für die Religionen. Und es gibt ja wahrlich viel Missbrauch von Kindern, mit und ohne Religion. Da muss der Staat wachsam sein. Aber die jüngere Kinderrechtsdiskussion - immer formaler, immer weniger auf den kulturellen Kontext bedacht - könnte in den europäischen Ländern auf ein kurioses Ergebnis hinauslaufen: Immer mehr Rechte für immer weniger Kinder. Irgendwann liegen dann noch ein paar Säuglinge allein herum und erfreuen sich ihrer juristischen Freiheiten.
http://www.sueddeutsche.de/kultur/debatte-um-beschneidung-wo-das-recht-an-seine-grenzen-stoesst-1.1414088


@1ostS0ul

Ich denke ich habe schon gut verstanden worum es geht und ja es ist vergleichbar, nur du siehst es nicht ;)


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