@zaeld Für etwas so Grundlegendes wie "Körperverletzung" braucht man klare und eindeutige jurististe Definitionen, jedenfalls in einem Rechtsstaat. Eine "sieht für mich nicht aus wie" oder "da glaube ich etwas anderes", ist da reiner Blödfug. Mitunter gibt es zwar Grauzonen, dazu gehört eine Beschneidung mit oder ohne Narkose natürlich nicht, aber dafür sind letztendlich die Bundesgerichte zuständig.
Und was Körperverletzung ist und was nicht, so gibt es hier keinen Freiraum.
In Deinem Tenor: Die Diskussion darüber, ob eine Beschneidung eine Köperverletzung ist oder auch nicht, ist reiner Blödzinn.
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Mag sein, dass Länder wie B und BW irgendwelche Kuschellösungen gefunden haben (die allerdings den Reli-Fundi-Maximalisten auch nicht passen), das letzte Wort wird das BVerfG bzw. der EuGh haben.
Schaun wir mal: Falls der BGH die Knabenbechneidung als legitim betrachtet, interessieren mich sowohl die Gründe als auch die Folgerungen. Könnte ich eigentlich dann auch meinem (z.B ca. 8-14 j.) Kind androhen,"Wenn Du nicht gehorchst, wirst Du beschnitten!!", inklusive der erzwungenen Ausführung, selbstredend ohne Narkose und einem Fest dazu, denn das ist weder in dem AT noch im Koran vorgesehen?