Beschneidung ist Körperverletzung, das ist Fakt.
Jeder der das leugnen will ist hiermit aufgefordert mir zu erklären, wie man ein Körperteil entfernen kann ohne den Körper zu verletzen.
Im Grundgesetz Artikel 2 wird den Menschen in Deutschland das Recht auf körperliche Unversehrtheit garantiert.
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.htmlDie Beschneidung verstösst also de facto gegen bestehende Gesetze.
Da beisst die Maus keinen Faden ab.Nun glauben aber einige Individuuen, dass der Schöpfer von 100 Milliarden Galaxien mit jeweils 200 Milliarden Sonnen und ihren unzähligen Planeten vor tausenden Jahren einen Pakt mit einem auserwählten Stamm einer halbintelligenten Affenspezies auf einem dieser Planeten dadurch besiegelte, dass er sie beauftragte sich einen Teil ihres Genitals abzuschneiden und zwar im Säuglingsalter und ohne Betäubung.
Die einzige Frage die sich stellt ist doch, soll man für die Mitglieder dieser Möchtegernauserwählten einen rechtsfreien Raum schaffen, der es ihnen ermöglicht männliche Säuglinge zu verstümmeln, ohne Betäubung natürlich, oder steht das Grundgesetz der BRD über der Ausübung archaischer Rituale?
Führt man sich dann noch vor Augen, dass man hier eventuell einen Präzedenzfall schafft, der allen anderen Religionen erlaubt ähnliche Ansuchen für ihre Rituale zu stellen, sollte die Antwort nicht allzu schwer fallen.
Auch scheint es durchaus Juden zu geben, die ihren Kindern die unmenschliche Prozedur ersparen und ihnen freistellen sich später, wenn sie alt genug sind, selbst zu entscheiden, ob sie sich dem Ritual unterziehen wollen oder nicht. Es wurden ja bereits verschiedene Organisationen gebildet.
Das sollte auch der anzustrebende Kompromiss sein. Beschneidung ja, wenn der zu Beschneidende der Operation zustimmt. Die Vollendung des 14. Lebensjahres, in Deutschland der Beginn der Religionsmündigkeit halte ich für angemessen.Einen Gott der den freien Blick auf die Eichel braucht, um zu erkennen wer denn nun genau zu seinem auserwählten Volk gehört, hat die besten Tage wohl schon lange hinter sich.^^