Beschneidung ist Körperverletzung
19.07.2012 um 22:41Dass es allgemein negative Auswirkungen hat wurde schon längst festgestellt. Guten Morgen.
@WolfshaagGilbMLRS schrieb:Ach wenn man seinem rechtshändigen Kind den linken Arm abhackt, kann es immernoch wichsen.
Wenn einer das garantiert nicht weiß, dann er. Soviel ist mal sicher. :DGwyddion schrieb: Du weist ja wie das mit dem Hochmut so ist...
Es geht nicht um aufweichen, sondern um Grauzone reglementieren!Gwyddion schrieb:Aufgrund dessen bin ich ja gegen ein aufweichen unseres Grundgesetzes. Was kann noch alles kommen wenn einmal Hand an die Menschenrechte gelegt wird von Seiten der Politik?
Hast du nicht sondern sagst sowas:Marcandas schrieb:Ich habe sowas ähnliches hier losgelassen, was du kritisierst.
So easy ist das nun auch wieder nicht: wenn es verboten ist, dann führt das natürlich auch zu strafrechtlichen Konsequenzen. Ein Kinderarztbesuch liefert hierfür den Beweis und eine widerrechtliche Beschneidung ist vom Kinderarzt genauso zu melden, wie blaue Flecken von Schlägen.Was, eine Beschneidungsgestapo im juristischen Sinn?
Ah ja.. Eine Unterstellung ist allerdings auch kein feiner Zug.richie1st schrieb:hr seid echt spezialisten :D ich unterstelle nicht unvermögen, sondern eher hemmung oder feigheit