Beschneidung ist Körperverletzung
27.06.2012 um 16:46@kleinundgrün
Sicher, allerdings ist hierbei abzuwiegen inwieweit ein "körperlicher Schaden" entsteht. Von Böswilligkeit und Vorsätzlichkeit ist hier nicht die Rede.
Welchen Schaden nimmt das Kind durch eine Beschneidung auf sich?
Sicher, allerdings ist hierbei abzuwiegen inwieweit ein "körperlicher Schaden" entsteht. Von Böswilligkeit und Vorsätzlichkeit ist hier nicht die Rede.
Welchen Schaden nimmt das Kind durch eine Beschneidung auf sich?