Beschneidung ist Körperverletzung
01.07.2012 um 03:56@Spartacus
Einem Säugling werden keine Weisheitszähne gezogen, weil er noch keine hat. Und wenn dann die Zeit ran ist, kann der Mensch selber entscheiden, ob er das will, ansonsten wird es bei medizinischer Notwendigkeit vorgenommen.
Fingernägel schneiden ist auch keine Verstümmelung, denn würden die unbegrenzt wachsen, könnte man nichts mehr vernünftig anpacken, es würde also die Lebensgestaltung beeinträchtigen. Im Gegensatz dazu beeinträchtigt eine Vorhaut gar nichts ;)
Eine Beschneidung ist nix gravierendes und sie hat auch keine Nachteile,
Vielleicht hast du die Nachteile vergessen, die den Arzt vor Gericht gebracht haben? Die Operation endete damit, dass hinterher Komplikationen auftauchten und das Opfer in die Notaufnahme musste. Dort hat man dann die Staatsanwaltschaft verständigt.
Einem Säugling werden keine Weisheitszähne gezogen, weil er noch keine hat. Und wenn dann die Zeit ran ist, kann der Mensch selber entscheiden, ob er das will, ansonsten wird es bei medizinischer Notwendigkeit vorgenommen.
Fingernägel schneiden ist auch keine Verstümmelung, denn würden die unbegrenzt wachsen, könnte man nichts mehr vernünftig anpacken, es würde also die Lebensgestaltung beeinträchtigen. Im Gegensatz dazu beeinträchtigt eine Vorhaut gar nichts ;)
Eine Beschneidung ist nix gravierendes und sie hat auch keine Nachteile,
Vielleicht hast du die Nachteile vergessen, die den Arzt vor Gericht gebracht haben? Die Operation endete damit, dass hinterher Komplikationen auftauchten und das Opfer in die Notaufnahme musste. Dort hat man dann die Staatsanwaltschaft verständigt.