Beschneidung ist Körperverletzung
13.07.2012 um 18:48@kakaobart
Dein Beispiel mit der Sekte hinkt etwas.
Erstmal müsste die Sekte als Religionsgemeinschaft anerkannt werden, um die Vorzüge der Religionsfreiheit in Anspruch nehmen zu können. Ich erinnere mich an einen Fall, in dem jemand versucht hatte, seinen Drogenkonsum durch seine Religion zu rechtfertigen. Wurde nach meiner Erinnerung damals nicht gewährt :D (War aber auch ein internationaler Fall)
Und da beginnen schon die Probleme ;)
Außerdem könnte man über das Recht auf Selbstbestimmung und über die Menschenwürde die Einschränkung der Religionsfreiheit im Falle der Sekte bewirken.
Verfassungsrichter können in so Sachen recht kreativ sein.
Zum Topic:
Ich will in so einem Fall kein Richter sein. Was man auch macht, wird falsch sein und der Ärger gewaltig.
Die Argumentation der Richter ist nachvollziehbar aber nicht unumstritten. Körperverletzung liegt eindeutig vor, aber kann diese durch die Eltern legitimiert werden?
Aufgrund religiöser Ansichten? Möglich ist die Einwilligung nur, wenn sie im Interesse des Kindes erfolgt. Hier bräuchte man auch Meinungen von Muslimen um festzustellen, ob ein unbeschnittenes Kind in seinem Freundes/Familien/Kulturkreis durch diesen Unterschied einen so erheblichen Nachteil haben würde, dass eine Beschneidung tatsächlich im Interesse des Kindes liegen würde um nicht ausgegrenzt zu werden.*
*Wobei die Ausgrenzung auf Grund eines solchen Unterschiedes schon lächerlich und auch verachtenswert wäre...
Dein Beispiel mit der Sekte hinkt etwas.
Erstmal müsste die Sekte als Religionsgemeinschaft anerkannt werden, um die Vorzüge der Religionsfreiheit in Anspruch nehmen zu können. Ich erinnere mich an einen Fall, in dem jemand versucht hatte, seinen Drogenkonsum durch seine Religion zu rechtfertigen. Wurde nach meiner Erinnerung damals nicht gewährt :D (War aber auch ein internationaler Fall)
Und da beginnen schon die Probleme ;)
Außerdem könnte man über das Recht auf Selbstbestimmung und über die Menschenwürde die Einschränkung der Religionsfreiheit im Falle der Sekte bewirken.
Verfassungsrichter können in so Sachen recht kreativ sein.
Zum Topic:
Ich will in so einem Fall kein Richter sein. Was man auch macht, wird falsch sein und der Ärger gewaltig.
Die Argumentation der Richter ist nachvollziehbar aber nicht unumstritten. Körperverletzung liegt eindeutig vor, aber kann diese durch die Eltern legitimiert werden?
Aufgrund religiöser Ansichten? Möglich ist die Einwilligung nur, wenn sie im Interesse des Kindes erfolgt. Hier bräuchte man auch Meinungen von Muslimen um festzustellen, ob ein unbeschnittenes Kind in seinem Freundes/Familien/Kulturkreis durch diesen Unterschied einen so erheblichen Nachteil haben würde, dass eine Beschneidung tatsächlich im Interesse des Kindes liegen würde um nicht ausgegrenzt zu werden.*
*Wobei die Ausgrenzung auf Grund eines solchen Unterschiedes schon lächerlich und auch verachtenswert wäre...